Krankenkasse des Toten Vaters verweigert Zahlung: Rettungswagenkosten sollen die Erben zahlen
Ich bitte um Infos unt Rat in folgendem Fall: Der Vater meiner Frau wurde von ihr morgens im Haus leblos vorgefunden. Ihr erster Gedanke war, einen Rettungsnotdienst zu holen, da sie natürlich nicht in der Lage war, den Lebenszustand des Vaters zu beurteilen. Leider konnte der Notdienst nur noch den Tod des Vaters feststellen. Ca. 1 Monat später bekam meine Frau eine Rechnung vom Deutschen Roten Kreuz von über 300 €, da die Krankenkasse behauptet, dass die Mitgiedschaft mit dem Tod endet. Meine Frau konnte dies beim Rufen des Rettungsnotdienstes ja gar nicht wissen.
Unsere Frage lautet nun, wer den Rettungseinsatz zahlen muss. Wie lautet da die Rechtsprechung? Wie sollen wir uns verhalten? Die Verweigerung der Zahlung der Krankenkasse und das Verhalten an sich finden wir exorbitant pietätslos und ist nicht nur für uns nicht nachvollziehbar, da man in so einem Fall doch zuerst immer den Rettungswagen ruft. Meine Frau konnte ja auch gar nicht wissen, ob der Vater noch lebt oder schon verstorben ist! Die Krankenkasse behauptet, dass der Vater schon Tod war und somit kein Versicherungsschutz besteht, die Kosten zahlen dann die Erben!!!
5 Antworten
grundsätzlich richtig,aber der tod wurde ja erst durch den dr festgestellt also muß der rettungswagen ja vorher da gewesen sein und solange galt der gute ja noch als lebender patient .auch wenn es da vielleicht nur einen unterschied von 5 minuten gab.schau auf den totenschei -sterbezeit-und auf das protokoll des rtw
Hartnäckigkeit zahlt sich tatsächlich aus. Die KKH hat dann doch bezahlt. Nach 2 Schreiben mit Rechtsbeistand meiner Rechtschutzversicherung!
das hört sich echt übel an , bei einem Betreuten von mir , trat der Tod vor meinem Kommen ein , als ich in der Notdienstpraxis anrief, wo denn der Notarzt bliebe , der wurde nämlich vorher telefonisch von mir bestellt, sagte man mir ,es gäbe durch einen anderen Einsatz Verzögerungen. Dann kam ich zu dem Betreuten und er war schon tot. Das wurde nachher mir nicht in Rechnung gestellt , weil ich ja vorher angerufen hatte. Der Angehörigen auch nicht ( Ehefrau). Scheinbar hängt es vom rechtzeitigen Anruf ab , nicht von der Dringlichkeit oder Unkenntnis des Ersthelfers. In Deutschland versteht man manchmal echt die Bürokratie nicht mehr.
Hallo,
für die Entscheidung der Krankenkasse sprechen zwei Gründe:
die Versicherung endet mit dem Tode, danach besteht kein Leistungsanspruch mehr
laut Bundessozialgericht übernehmen die Krankenkassen nur Kosten, wenn ein Transport tatsächlich erfolgt.
Ggf. lohnt es sich, sich die Gebührensatzung des Kreises oder der kreisfreien Stadt für den Rettungswageneinsatz näher anzusehen. Evtl. gibt es dort eine Regelung zu dieser Situation. Oder evtl. eine allg. Klausel "in besonderen Fällen kann die Gebühr auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden".
Vielleicht kann auch ein Anruf in der Rettungsleitstelle (nicht über die Notfallnummer helfen).
Gruß
RHW
Diese Kosten zahlt keine Krankenkasse, auch nicht bei Unwissenheit. Sobald der Versicherte tot ist, erlicht der Versicherungsschutz.
Glück im Unglück, denn das ist nicht die Regel.
ist das nicht krass? wenn die Tochter jetzt gar nicht gekommen wäre , sondern ein Nachbar , hätten es auch die Nachkommen zahlen müssen ?
leider ist es so, mit dem Tod endet die Mitgliedschaft und ihr müßt zahlen. Wenn der Mann noch gelebt hätte als der Arzt kam, dann hättet ihr das nicht zahlen müssen (bzw. nur die normalen 10 Euro, glaub ich)
Und auch wenn Fremde den Krankenwagen benachrichtigt hätten, hätte die nächste Angehörige (also deine Frau) die Rechnung bekommen.
Tut mir leid!
Ein Anruf bei meiner krankenkasse (TK) ergab, dass sie dies aus Kulanz und Menschlichkeit übernommen hätte!