Krankenkasse des Toten Vaters verweigert Zahlung: Rettungswagenkosten sollen die Erben zahlen

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grundsätzlich richtig,aber der tod wurde ja erst durch den dr festgestellt also muß der rettungswagen ja vorher da gewesen sein und solange galt der gute ja noch als lebender patient .auch wenn es da vielleicht nur einen unterschied von 5 minuten gab.schau auf den totenschei -sterbezeit-und auf das protokoll des rtw

angeldeluxe70 
Beitragsersteller
 12.05.2012, 14:14

Hartnäckigkeit zahlt sich tatsächlich aus. Die KKH hat dann doch bezahlt. Nach 2 Schreiben mit Rechtsbeistand meiner Rechtschutzversicherung!

das hört sich echt übel an , bei einem Betreuten von mir , trat der Tod vor meinem Kommen ein , als ich in der Notdienstpraxis anrief, wo denn der Notarzt bliebe , der wurde nämlich vorher telefonisch von mir bestellt, sagte man mir ,es gäbe durch einen anderen Einsatz Verzögerungen. Dann kam ich zu dem Betreuten und er war schon tot. Das wurde nachher mir nicht in Rechnung gestellt , weil ich ja vorher angerufen hatte. Der Angehörigen auch nicht ( Ehefrau). Scheinbar hängt es vom rechtzeitigen Anruf ab , nicht von der Dringlichkeit oder Unkenntnis des Ersthelfers. In Deutschland versteht man manchmal echt die Bürokratie nicht mehr.

Hallo,

für die Entscheidung der Krankenkasse sprechen zwei Gründe:

  • die Versicherung endet mit dem Tode, danach besteht kein Leistungsanspruch mehr

  • laut Bundessozialgericht übernehmen die Krankenkassen nur Kosten, wenn ein Transport tatsächlich erfolgt.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=454425f8745b1ca862a03d7415c56327&nr=10648&linked=pm

Ggf. lohnt es sich, sich die Gebührensatzung des Kreises oder der kreisfreien Stadt für den Rettungswageneinsatz näher anzusehen. Evtl. gibt es dort eine Regelung zu dieser Situation. Oder evtl. eine allg. Klausel "in besonderen Fällen kann die Gebühr auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden".

Vielleicht kann auch ein Anruf in der Rettungsleitstelle (nicht über die Notfallnummer helfen).

Gruß

RHW

Diese Kosten zahlt keine Krankenkasse, auch nicht bei Unwissenheit. Sobald der Versicherte tot ist, erlicht der Versicherungsschutz.

angeldeluxe70 
Beitragsersteller
 14.10.2011, 18:49

Ein Anruf bei meiner krankenkasse (TK) ergab, dass sie dies aus Kulanz und Menschlichkeit übernommen hätte!

kaesefuss  14.10.2011, 18:51
@angeldeluxe70

Glück im Unglück, denn das ist nicht die Regel.

mariechen3  14.10.2011, 18:46

ist das nicht krass? wenn die Tochter jetzt gar nicht gekommen wäre , sondern ein Nachbar , hätten es auch die Nachkommen zahlen müssen ?

leider ist es so, mit dem Tod endet die Mitgliedschaft und ihr müßt zahlen. Wenn der Mann noch gelebt hätte als der Arzt kam, dann hättet ihr das nicht zahlen müssen (bzw. nur die normalen 10 Euro, glaub ich)

Und auch wenn Fremde den Krankenwagen benachrichtigt hätten, hätte die nächste Angehörige (also deine Frau) die Rechnung bekommen.

Tut mir leid!