Mieter von Vonovia-Wohnung verstorben. Gibt es bei diesem großen Konzern Sonderregelungen, dass die Angehörigen eher kündigen können?
Hallo, ein Angehöriger, welcher Mieter bei dem Dax-Konzern Vonovia war, ist verstorben. Nun habe ich mir div. Threads durchgelesen, u. a. https://www.finanzfrage.net/g/frage/sonderkuendigung-bei-todesfall---mietwohnung--
Immer ist die Rede von "§ 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters. Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zu kündigen".
D. h. wenn die Kündigung am 27.12.2019 Vonovia mitgeteilt wird, dann muss die Miete für die leere Wohnung trotzdem noch 3 Monate bis zum 31.3.2020 bezahlt werden?! Und dies bei einem großen Dax-Konzern, der sicher nicht darauf angewiesen ist, von den Erben noch ein paar Euro zu kassieren?
Gilt dieser § 580 für alle Vermieter? Oder gibt es bei Vonovia Ausnahmeregelungen?
Für Antworten danke im Voraus
8 Antworten
Gilt dieser § 580 für alle Vermieter?
Ja
Auch für alle Mieter bzw. deren Angehörige falls der Mieter verstorben ist.
Oder gibt es bei Vonovia Ausnahmeregelungen?
Nein
genau
D. h. wenn die Kündigung am 27.12.2019 Vonovia mitgeteilt wird, dann muss die Miete für die leere Wohnung trotzdem noch 3 Monate bis zum 31.3.2020 bezahlt werden?!
Genau so ist es. Du könntest auch einen frühzeitigeren Aufhebungsvertrag versuchen zu vereinbaren. Möglicherweise gibt es ja diverse Wohnungssuchende.
Wenn du die Wohnung kurzfristig zurück gibst und der Vermieter vermietet schon nach Kurzem die Wohnung bereits wieder neu, bräuchtest du ab dem Tag keine Miete mehr zu zahlen.
3 Monate ist Deutsches Recht. Weniger verhandelt man mit dem Vermieter.
Also von Vonovia habe ich nichts Gutes gehört, von daher würde ich mal davon ausgehen dass sie sehr wohl darauf bestehen würden.
Doch, genau das war Bestandtteil der Frage. Theoretisch lässt sich ja jeder Vertrag auch einvernehmlich vorzeitig beenden. Und Vonovia ist ja entsprechend nur negativ bekannt.
Ja, einvernehmlich ist immer möglich, aber davon war keine Rede. Es geht um das BGB und dessen Regelung ist (für mich) eindeutig.
Zitat aus dem Fragetext: " Oder gibt es bei Vonovia Ausnahmeregelungen?"
"NEIN!" Aber das sollte jeder wissen, der das BGB lesen kann, denn sonst hätte der Gesetzgeber für jeden Vermieter eine Sonderregelung einführen müssen (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Kann mir aber auch egal sein.
Jeder der lesen kann sollte eine für einen Fragesteller verständliche Antwort geben können und die Frage war nun einmal, ob man die Kündigungsfrist umgehen kann. Da kannst du noch tausend mal aufs BGB verweisen. Weitere unnötige Kommentare von dir werde ich jetzt überhaupt nicht mehr lesen.
Du hast es richtig verstanden. 3 Monate muss weitergezahlt werden. Ob vonovia jemanden eher entlässt, musst du bei denen erfagen. Gesetzlich haben die keine Sonderregelung. In der Regel sind große Gesellschaften aber kulanter als kleine Verwaltungen und Privatvermieter.
Gute oder nicht gut ist ja hier nicht die Frage. Es gilt, was im BGB steht, fertig.