Schuldanerkenntnis bei Minderjährigen?
Hallo zusammen
Ich schildere vor ab mal meine Situation.
Ich habe einen 15 jähriger pubertierenden Sohn aus meiner ersten Ehe wo dumme Sachen macht.
Er hat neulich einen Fahrrad mitgenommen was ihm nicht gehörte und irgendwo wieder abgestellt. Das Fahrrad ist verschwunden und die geschädigte hat sich ein neues Fahrrad gekauft und will das wir es bezahlen. War ja auch völlig verständlich ist. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Anwalt der Geschädigten bekommen. Wo das Ganze drin steht 599€ Fahrrad plus ca.150€ Anwaltskosten.
Ich arbeite nicht und habe deshalb auch kein Einkommen. Mein jetziger Ehemann sieht es nicht ein für so was zu zahlen, weil der leibliche Vater meines Sohnes für nichts aufkommt, und nicht mal Unterhalt zahlt.
Ich habe dem Anwalt der Geschädigten geschrieben das ich nicht zahlen kann. Und das er sich doch an den Kindes Vater wenden soll.
Er meinte das er das tuen wird, aber ich soll doch bitte den Schreiben mit der Schuldanerkenntnis unterschreiben.
Und da fängt meine Frage an.
Wenn ich es unterschreibe und mein Ex Mann nicht zahlt, werde ich dann zur Rechenschaft gezogen weil ich unterschreiben habe???
(Als Schädiger stand der Name meines Sohnes)
9 Antworten
Wozu ein Anwalt?
Der Geschädigte hätte sich auch erst einmal an Euch ohne Einschaltung eines Anwaltes wenden können.
Was heißt genau - er hat das Fahrrad mitgenommen?
Desweiteren - wie teuer war das entwendete Fahrrad und wie alt war dieses zum Zeitpunkt des Diebstahles?
Wie kommt der Bestohlene darauf, dass ihm ein neues Fahrrad bezahlt wird / bzw. zusteht?
Was sagt dessen Versicherung - welche Kosten erstattet diese?
Ich arbeite nicht und habe deshalb auch kein Einkommen.
Ist ja auch egal, du hast ja auch kein Fahrrad geklaut.
Und das er sich doch an den Kindes Vater wenden soll.
Auch der Vater des Kindes hat kein Fahrrad geklaut.
Die Suppe muss der Sohn selbst auslöffeln.
Dennoch würde ich das Schuldanerkenntnis nicht unterschrieben.
- Verstößt der Anwalt gegen die Schadensminderungspflicht. Die 599,- € entsprechen wohl nicht dem Zeitwert des gestohlenen Rads zum Zeitpunkt des Diebstahls sondern dem Preis für das neue Fahrrad. Es besteht aber nur Anspruch auf diesen.
- Kann dein Sohn kein Schuldanerkenntnis wirksam unterschreiben, da ihm die volle Geschäftsfähigkeit fehlt. Er kann keine Verträge schließen, die nicht ausschließlich zu seinem Vorteil sind.
- Solltest du erst recht kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, in dem du in die Pflicht genommen wirst. Ich sage es nun zum gefühlten Tausendsten mal:
Lass den Anwalt das Mahnverfahren gegen deinen Sohn eröffnen, lass das Mahngericht die Schuld titulieren und er kann dann schauen wie er die nächsten Jahre damit klar kommt.
Rechner erst mal !!!!
Das Fahrrad ist weniger Wert, sagen wir 300 Euro. Das klärt ihr vor Gericht. Dann kommen die Anwaltskosten dazu, Gerichtkosten beider Seite 700 Euro. Dann sind 350 für 1/2 Kosten +300 Rad = 650 Euro zu zahlen
Denn umsonst wirst du nicht wegkommen, das ist klar. Auch vor Gericht nicht.
Schlage dem Anwalt doch 400 Euro inkl aller Kosten in 4 Raten a 100 Euro vor um die Sache zu erledigen. Schreibe das das alte Fahrrad kaum mehr wert war.
Ein Gerichtstermin bringt dir nichts ein. Gegen den Sohn kann eh nur ein Titel erwirkt werden, den er erst nach der Ausbildung in vielen Jahren zahlen kann. Denn die Eltern haften eben nicht für ihre Kinder
Da die Polizei im Spiel war, wird auch noch ein Strafverfahren kommen !!
Hallo,
ich würde gar nichts unterschreiben!
Ich hätte dem Anwalt der "Geschädigten" gesagt, daß ich von nichts weiß... Mit dem Schreiben hast du quasi zugegeben, daß dein Sohn "schuldig" ist. Die Schuld deines Sohnes müßte eigentlich erst nachgewiesen werden... so wir dein Sohn (er ist über 14 Jahre alt) womöglich zur Rechenschaft gezogen...
in solchen Fällen sollte man am besten sagen, daß man von nichts weiß, wenn man sowieso nicht zahlen kann!!!
Emmy
das ist diebstahl. somit hat dein sohn sich strafbar gemacht. nicht du musst das schuldanerkenntnis unterschreiben, sondern dein sohn. du bist für diese kosten nicht zuständig und auch nicht sein leiblicher vater. weder würde ich das unterschreiben, noch an stelle des vaters da eine unterschrift leisten. das kann sohn ganz allein auslöffeln, spätestens wenn er 18 ist.