Wer zahlt Anwaltskosten, wenn der Verlierer des Prozesses kein Geld hat?
Hallo Ihr Lieben,
habe da ein kleines Rechtsproblem... Bin durch einen fremden Hund verletzt worden und einige Klamotten (Wert ca. 300 Euro) sind hin. Die Besitzerin des Hundes hat kein Einsehen, habe also Strafantrag gestellt.
Um an Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kommen, muss ich wohl einen Anwalt nehmen und die Frau verklagen. Gewinnen würde ich, aber was nutzt das, wenn die Frau kein Geld hat? Bleibe ich dann auch noch auf den Kosten für meinen Anwalt sitzen, obwohl die Frau das eigentlich zahlen müsste???
4 Antworten
Es ist entgegen Schlauerfuchs kein Fall von Ersatzvornahme und es steht auch nicht im Gesetz, dass der Gewinner zahlt. Dass du deinen Anwalt bezahlen musst, ergibt sich aus dem Dienstverhältnis mit ihm. Für die Gerichtskosten bist du als Kläger/Antragsteller Kostenschuldner. Aber wer wird denn gleich die Flinte ins Korn werfen? Für den Hund dürfte vielleicht eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein, ich würde mal vertrauensvoll die Dame fragen.
Richtig, aber es steht schon im Gesetz drin, dass der Kläger zur Zahlung verpflichtet ist.
Also, ganz ehrlich, ich hatte den Eindruck dass von dem Hund wesentlich weniger Gefahr ausgeht als von der Besitzerin... Deswegen kam es letztlich auch zur Strafanzeige. Aber die Seite, die ist ja ein toller Tip, vielen vielen Dank!!!
Die "Dame" hat mir schon gesagt, ich sei ja selbst schuld, dass ich ihrem Hund in die Quere gekommen sei usw. Und das ist jetzt sehr freundlich gesagt, die Frau hat sich da ganz anders ausgedrückt... Also freiwillig kommt von der nix. Auch keine Auskunft. Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, ist, dass sie wohl KEINE Hundehaftpflicht hat (aber drei Hunde)und evtl. läuft bei ihr Privatinsolvenz. Ob sie eine Privathaftpflicht hat, weiß ich leider nicht, aber wie soll ich das rausfinden... <haarerauf>
Zunächst mal musst du zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Für das Strafverfahren zahlst du nichts. Wenn sie verurteilt wird, ist auch die Schuldfrage für die Zivilklage geklärt.
Schmerzensgeld und Schadensersatz wirst du zivil einklagen müssen. In dem Fall musst du zunächst einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Ist die Hundebesitzerin tatsächlich zahlungunfähig, bleibst du auf diesen Kosten leider sitzen.
Kleiner Hoffnungsschimmer: Deine Forderung fällt nicht in die evtl. schon laufende Insolvenz, da es ine Neuverschuldung ist. Damit bleibt deine Forderung 30 Jahre gültig.
Hm,das ist nur ein ganz ganz winziger Hoffnungsschimmer, die Frau ist nämlich, wenn ich das bei der Aufnahme der Personalien richtig mitbekommen habe, schon 57 Jahre alt - wer in dem Alter pleite ist, wird wohl nicht mehr groß zu Geld kommen... Der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht ist mir klar. Hoffe nur, das Verfahren wird nicht auch noch eingestellt. Aber bei einem Personenschaden, so traurig das ist, das so zu sagen, besteht wohl noch Hoffnung.
Ja, in dem Fall bezahlst du nicht nur deinen Anwalt sondern auch die Gerichtskosten.
Hm, wieso ist Selbstjustiz eigentlich verboten, wenn man durch unser Rechtssystem nicht geschützt ist... ist natürlich ne rhetorische Frage. Ernstgemeinte Frage: Gerichtskosten ganz sicher auch noch?
Dann muß es leider der Gewinner zahlen , steht so im Gesetz und nennt sich Ersatvornahme.
Ob es ein Insolvenzverfahren gibt lässt sich denkbar einfach herausfinden: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de
Ich habe keinen Hund, würde aber mal bei dem Rathaus dort fragen, wo Hunde angemeldet werden. Vielleicht hilft das Ordnungsamt, wenn es den Eindruck hat, dass von dem Hund eine Gefahr ausgeht.