Ab wann läuft die Frist für Erbausschlagung?
Hallo,ich habe am 16.5.durch das Ordnungsamt erfahren das mein leiblicher Vater verstorben ist.Nun meine Frage:Ich weis nicht ob Erbe da ist,ich möchte es ausschlagen.Ab wann läuft die 6Wochenfrist?Wer informiert mich über eventuelles Erbe,bzw.wohin muss ich mich wenden? Ich habe keinerlei Infos über meinen Vater,weis jetzt nur wo er zuletzt gewohnt hat. Danke im Vorraus für die Antworten..
3 Antworten
In Deutschland beträgt die Frist 6 Wochen ab dem Tag wo du von seinem Tod informiert wurdest! Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen wie es läuft:
Du gehst zu einem Notar und sagst das du eine Bescheinigung für eine Erbausschlagung brauchst. Er setzt dir dann, unter Vorlage deines Persos, ein solches Schreiben auf, das kostet ca. 15€. Dieses schickt er dann an das zuständige Amtsgericht (ausgehend vom letzten Wohnort deines Vaters). Diese schicken dir dann eine Eingangsbestätigung und eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 10€ als Bearbeitungsgebühr. Sobald du diese gezahlt hast hast du das Erbe offiziell ausgeschlagen.
Die Frist läuft ab dem Moment, an dem Du nachweislich über den Tod des Vaters informiert wurdest. Wende Dich am besten an das für Dich zuständige Familiengericht. Von dort aus wirst Du an das entsprechende Nachlassgericht usw. weitergereicht.
Zeitgleich solltest Du beim Standesamt des letzten Wohnortes Deines Vaters vorstellig werden und Dir dort eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Für Rentenzwecke ist sie kostenlos, ansonsten gebührenpflichtig. Aber Du brauchst sie in jedem Fall.
Mein Beileid
Du musst dich an das zuständige Amtsgericht wenden! Die haben alles in Ihren Händen. zumindest werden die damit angefangen haben! Die 6 Wochen Frist fängt mit Zustellung an! Die sechs Wochen kannst du ja nutzen um zu schauen ob es ein verluserbe oder ein gewinnerbe ist!! Wie gesagt du hast sechs Wochen zeit