Muss ein Vermieter die aus der Rente gezahlte Miete eines verstorbenen Mieters an die Rentenanstalt zurückzahlen, obwohl es auch einen Erben gibt?

4 Antworten

Rente wurde noch im September bezahlt. Danach ist Schluss. 

Bei Tod hat man ausserordentliche Kündigungsfristen. Das Geld steht dir als Vermieter zu. 

Sollte die Rente weiterhin gezahlt worden sein, so hat das der Erbe als Unrechtmässig erhalten, zurückzuzahlen.

Nein, der Erbe muss die Miete zahlen. Du musst also das Geld an die Knappschaft zurückzahlen und vom Erben anfordern. 

Schwimmakademie  26.02.2016, 09:22

Nein. Die Knappschaft hat an den Rentenversicherten überwiesen. Die Forderung richtet sich deshalb zu Recht gegen den Nachlassempfänger.

Das Geschäftsverhältnis durch den Mietvertrag bleibt hiervon unberührt (mit Ausnahem der besonderen Kündigungsfrist).

Anders sähe es aus, wenn der Vermieter die Miete direkt erhalten hätte. Dann hätte er sie zurückzahlen und vom Erben neu einfordern müssen.

anitari  26.02.2016, 09:13

Warum? Fragesteller hat Anspruch auf die Miete.

Die Oktoberrente hat ja wohl der Erbe "eingestrichen". Also ist der gegenüber der Knappschaft verpflichtet.

Der Erbe muss doch die Rente zurückzahlen!?

So sehe ich das auch.

Ich würde der Knappschaft mitteilen das man sich doch bitte an den Erben wenden möchte.

Das ist richtig so.

Der Erbe muss die Mietzahlungen übernehmen. Du musst also die Knappschaft anschreiben und an den Erben verweisen. . Es geht ja nur um diesen einen Monat.