Muss ein Vermieter die aus der Rente gezahlte Miete eines verstorbenen Mieters an die Rentenanstalt zurückzahlen, obwohl es auch einen Erben gibt?
- der Mieter starb im September 2014
- die Miete wurde per Dauerauftrag im Oktober noch vom Konto des verstorbenen an den Vermieter überwiesen
- in den folgenden zwei Monaten zahlte der Sohn des verstorbenen die Miete (3-monatige Kündigungsfrist der Wohnung wurde also eingehalten)
- nun fordert die Deutschen Knappschaft-Bahn-See die Miete von mir als Vermieter zurück
Mir steht doch die Miete zu!? Der Erbe muss doch die Rente zurückzahlen!?
4 Antworten
Rente wurde noch im September bezahlt. Danach ist Schluss.
Bei Tod hat man ausserordentliche Kündigungsfristen. Das Geld steht dir als Vermieter zu.
Sollte die Rente weiterhin gezahlt worden sein, so hat das der Erbe als Unrechtmässig erhalten, zurückzuzahlen.
Nein, der Erbe muss die Miete zahlen. Du musst also das Geld an die Knappschaft zurückzahlen und vom Erben anfordern.
Nein. Die Knappschaft hat an den Rentenversicherten überwiesen. Die Forderung richtet sich deshalb zu Recht gegen den Nachlassempfänger.
Das Geschäftsverhältnis durch den Mietvertrag bleibt hiervon unberührt (mit Ausnahem der besonderen Kündigungsfrist).
Anders sähe es aus, wenn der Vermieter die Miete direkt erhalten hätte. Dann hätte er sie zurückzahlen und vom Erben neu einfordern müssen.
Warum? Fragesteller hat Anspruch auf die Miete.
Die Oktoberrente hat ja wohl der Erbe "eingestrichen". Also ist der gegenüber der Knappschaft verpflichtet.
Der Erbe muss doch die Rente zurückzahlen!?
So sehe ich das auch.
Ich würde der Knappschaft mitteilen das man sich doch bitte an den Erben wenden möchte.
Das ist richtig so.
Der Erbe muss die Mietzahlungen übernehmen. Du musst also die Knappschaft anschreiben und an den Erben verweisen. . Es geht ja nur um diesen einen Monat.