Muss ein Vermieter die aus der Rente gezahlte Miete eines verstorbenen Mieters an die Rentenanstalt zurückzahlen, obwohl es auch einen Erben gibt?

4 Antworten

Rente wurde noch im September bezahlt. Danach ist Schluss. 

Bei Tod hat man ausserordentliche Kündigungsfristen. Das Geld steht dir als Vermieter zu. 

Sollte die Rente weiterhin gezahlt worden sein, so hat das der Erbe als Unrechtmässig erhalten, zurückzuzahlen.

Nein, der Erbe muss die Miete zahlen. Du musst also das Geld an die Knappschaft zurückzahlen und vom Erben anfordern. 

Der Erbe muss doch die Rente zurückzahlen!?

So sehe ich das auch.

Ich würde der Knappschaft mitteilen das man sich doch bitte an den Erben wenden möchte.

Das ist richtig so.

Der Erbe muss die Mietzahlungen übernehmen. Du musst also die Knappschaft anschreiben und an den Erben verweisen. . Es geht ja nur um diesen einen Monat.