Wer zahlt beim Hausverkauf die Eintragungsbekanntmachung im Grundbuch an das zuständige Amtsgericht, der Käufer oder Verkäufer?
Ich habe mein Haus verkauft und schon Kosten für den Notar anteilig für seine Pflicht meine Vorvälligkeitszinsen usw. zu erledigen. Jetzt soll ich aber an das Amtsgericht noch die Eintragungsbekanntmachung zahlen. Ist das richtig oder zahlt dieses der Käufer?
3 Antworten
Schaust Du in den Notarvertrag, wer die Gebühren für das Grundbuchamt (Amtsgericht) zu tragen hat. Dort sollte dieser Punkt geregelt sein. Meines Wissens nach trägt das aber der Käufer.
Eine Eintragungsbekanntmachung kostet nichts und wird nicht an das Amtsgericht erteilt, sondern vom Amtsgericht, welches als Grundbuchamt den Eigentumswechsel prüft, an alle Beteiligten. Kosten verursacht allerdings die Eintragung eines neuen Eigentümers. Diese bezahlt grundsätzlich der Antragsteller, also im Regelfall der Erwerber. Zusätzlich wird im Kaufvertrag normalerweise die Kostenübernahme des Erwerbers vereinbart.
Hallo,
die Frage der Kostenübernahme sollte in deinem Kaufvertrag geregelt sein.