Grundstücks-Verkauf ohne Gültiges Ausweisdokument bei Notar durchgeführt - Umschreibung im Grundbuch nicht möglich - was tun?
Hallo,
wir haben ein Grundstück vekauft, bei der Unterzeichnung des Vertrages beim Notar hatte der Käufer nur einen abgelaufenen Reisepass dabei, der Vertrag wurde dennoch durch den Notar geschlossen, da "keine Zweifel an der Identität" bestanden.
Nun hat nach gut einem halben Jahr der Käufer immernoch kein gültiges Ausweisdokument beim Notar nachgereicht, trotz mehrmaliger Erinnerung.
Wir haben zwar den Kaufpreis vom Käufer erhalten, aber sind immernoch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, und ohne gültigen Ausweis kann die Übertragung im Grundbuch nicht vorgenommen werden.
Welche (juristischen) Möglichkeiten gibt es in diesem Fall? Es ist davon auszugehen, dass der Käufer auch weiterhin keine Anstalten machen wird, die Sache zu erledigen.
4 Antworten
Wo ist jetzt dein Problem? Du hast doch das Geld bekommen.
Als Käufer würde ich mir jetzt Gedanken machen, da ich nicht im Grundbuch stehe aber bereits gezahlt habe.
Was ist das Problem? Der Kaufvertrag ist wirksam, du hast das Geld bekommen.
Wenn der Käufer sich sträubt, offiziell Eigentümer werden zu wollen (warum auch immer er das für tunlich hält), ist das doch grundsätzlich nicht dein Problem?
Mit dem Ausweis hat das nichts zu tun. Wenn der Notar an der Identität keine Zweifel hat, dann ist auch ein abgelaufenes Ausweisdokument unschädlich. Das Grundbuchamt hat die Identität nicht noch einmal in eigener Regie zu überprüfen, sondern sich an der Urkunde zu orientieren. Folglich kann der Eigentumsumschreibungsantrag eingereicht bzw. vollzogen werden. Der Käufer ist aber natürlich vertraglich dazu verpflichtet, den Vollzug zu ermöglichen.
Zum Notar fahren und den gültigen Ausweis vorlegen und darum bitten dass er sich drum kümmert.