Notar verzögert Zahlung an uns?

2 Antworten

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Normalerweise hat der Käufer für jeden einzelnen Tag, der er mit der Zahlung in Verzug ist, 5 % Basiszins vom fälligen Kaufpreis an Dich zu entrichten. Da kommt sehr schnell ein nettes Sümmchen für Euch zusammen. Der Zahltermin steht doch auch im notariellen Kaufvertrag, es kann sich also eigentlich niemand da rausreden. Irgendwas ist da oberfaul. Hast Du denn bei dem Notar schon vor der Tür gestanden ? Ein Notar kann es sich normalerweise nicht leisten, Vereinbarungen nicht einzuhalten oder Termine zu verpennen. Irgendwas ist da oberfaul. Ich weiß nicht welche Kammer dafür zuständig ist, aber es muss eine geben. An die solltest Du Dich dann sofort wenden. Die Bundesnotarkammer ist das glaube ich.

miyazakiyupa 
Beitragsersteller
 25.04.2014, 13:58

Danke für die Antwort!

Also....im Vertrag steht...."Zahlungstermin ist der 31.3. jedoch nicht bevor der Notar dieFälligkeitsmitteilung an den Käufer gesendet hat!".

Zuvor mussten wir dafür sorgen, dass die Stadtwerke Strom und Wasser trennen. Das war bereits am 24.3.14 erledigt. Die Mitteilung leiteten wir direkt an den Notar und den Käufer. Der Voreintrag ins Grundbuch erfolgte schon im Februar.

Erst hieß es, sie können die Mail von den Stadtwerken nicht öffnen. Das teilten sie uns jedoch erst nach 14 Tagen aufgrund unserer Nachfrage mit. Also schickten wir nochmal neu. Von dem Notar haben wir jedoch seit Februar nichts mehr gehört.

Die Zinsen fallen ja erst an, wenn der Notar die Fälligkeitsmitteilung gesendet hat und der Käufer dann nicht zahlt.

Können wir in solch einem Fall nicht auch vom Kaufvertrag zurück treten?

Yentl51  25.04.2014, 15:57
@miyazakiyupa

Da bin ich jetzt sehr unsicher. Ich weiß nicht, ob man von einem Vertrag zurücktreten kann, weil der Notar Fehler macht. Das sollte die Bundesnotarkammer aber wissen.

miyazakiyupa 
Beitragsersteller
 25.04.2014, 21:33
@Yentl51

Danke, für deine Antwort. Der Käufer hat sich ja auch nicht wirklich was zu Schulde kommen lassen. Jedenfalls nichts, wo wir wirklich was machen könnten. Unsere Anwältin schreibt Montag wieder, diesmal im schärferen Ton. Falls dann wieder nichts kommt, legen wir Beschwerde ein. Sie hatte uns aber auch, im Zuge dessen mitgeteilt, dass sich leider viele Notare oftmals Zeit lassen.

Also schauen wir mal, wie es weitergeht.

Danke für deine Antworten!

VG

Hallo,

ich kann nur empfehlen, den Kaufvertrag gründlich zu lesen. Dort stehen alle Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Notar die Fälligkeit mitteilen kann und das Geld fließen kann. Steht da vielleicht "die Stadtwerke haben zu bestätigen, dass ...."? Dann helfen alle Mails von Euch nichts, denn die Stadtwerke müssen etwas tun.

miyazakiyupa 
Beitragsersteller
 26.04.2014, 18:30

Hi,

erst einmal danke für deine Antwort.

Die Stadtwerke haben schriftlich bestätigt, dass alles getrennt ist und der Makler sowie auch der Käufer sind schriftlich informiert.

Für uns gibt es keinen offensichtlichen Grund, nicht zu reagieren.

Unsere Anwältin meinte aber zu uns, dass viele/einige Notare so arbeiten.

Wir warten die kommende Woche ab. Wenn wieder nichts passiert, dann wenden wir uns an die Notarkammer.

VG

miyazakiyupa 
Beitragsersteller
 01.05.2014, 13:15
@miyazakiyupa

So, wir haben es nun geschafft, das der Notar uns schreibt. Er kann (will) die Fälligkeitsmitteilung nicht rausschicken, weil der Käufer auf eine schriftliche Bestätigung der Stadtwerke mit Unterschrift wartet. Diese hatten wir per E-Mail von den Stadtwerken bekommen und entsprechend und direkt an Käufer und Notar weitergeleitet.

Die Stadtwerke teilten uns mit, dass es nicht üblich sei, diese Trennungserklärung per Brief zu versenden. Die Mitarbeiterin holte sich noch eine Bestätigung, dass die Erklärung nur per Mail verschickt wird. Somit bekamen wir dann von drei verschiedenen Mitarbeitern die selbe Auskunft und die Bestätigung der Trennung per Mail.

Der Käufer hat jedoch nun das Haus abgerissen, auch ohne briefliche Erklärung der Stadtwerke.
Damit müsste das Argument ja wegfallen. Wenn er Angst gehabt hätte, das er ne Leitung trifft, hätte er nicht abgerissen.

Es ist für uns nun der Beweis, dass der Käufer due Zahlung bewusst verzögert.

Es kann doch nicht sein, dass er damit durchkommt. Ja klar hätte due Bestätigung schriftlich erfolgen sollen mit Unterschrift. Aber warum denn? Damit er keine Leiung trifft beim Abriss. Jetzt hat er bereits abgerissen und verlanft von uns immer noch di Bestätigung. Das hat er uns im Übrigen nicht mitgeteilt, als wir mit ihm telefonierten.