Hausverkauf - Notartermin: Übergabe / Auszug jedoch erst, wenn Verkäufer neues Objekt gekauft habt
Guten Abend,
wir möchten unser Haus verkaufen und sind mit den Käufern soweit auch über den Kaufpreis einig geworden und auch darüber, dass die Übergabe erst erfolgt, wenn wir ein neues Haus gefunden haben.
Nur möchten wir jetzt zum Notar gehen und uns aber vorher darüber einig werden, wie man diese Vereinbarung (Übergabe erst wenn Verkäufer ein neues Haus haben) nun notariell beurkunden kann. Der Notar möchte doch sicher ein festes Datum eintragen, doch dieses können wir noch nicht bestimmen.
Unser Käufer ist grundlegend einverstanden, da er keinen "Druck" hat.
Was meint Ihr? Habt Ihr Ideen?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
4 Antworten
Da muß kein festes Datum bestimmt werden - Ich kenne das, daß für die Zeit zwischen Verkaufsdatum und Übergabe eine Miete vereinbart wird - im Kaufvertrag hinterlegt
Der Besitzübergang hat mE in keinster Weise etwas mit dem dortigen wohnen zu tun.
Der neue Besitzer muß nur achtgeben, das kein unbefristeter Mietvertrag entsteht, obwohl mit dem Grund Eigenbedarf wäre der ja auch ohne weiteres kündbar.
Die Formulierung "erst, wenn Ihr ein Haus gefunden habt" ist sowas von wachsweich und mit soviel Unwägbarkeiten behaftet, dass der Notar den Käufer zumindest auf die Risiken aufmerksam machen wird. Er hat ja auch die Interessen des Käufers zu vertreten. Er wird jedoch alle Beteiligten dazu drängen, einen Termin im KV aufzunehmen, denn das Risiko der Haussuche des Verkäufers darf nicht auf den Käufer abgewälzt werden.
Der Notar kann euch einen Vorschlag für eine Formulierung im Vertrag machen, die dem entspricht, was ihr bereits mündlich mit dem Käufer abgesprochen habt.