Betrug bei Hausverkauf
Ich habe mein Haus verkauft, notariell beurkundet. Dann kam kein Geld....nach 6 Wochen Warten und vom Verkäufer immer wieder hingehalten, erfuhr ich, dass ich an Betrügern verkauft habe. Der Notar macht die Verträge rückgängig und will jetzt die Rechnung der Beurkundung mir zukommen lassen, obwohl im Kaufvertrag steht, dass der Käufer zahlen muss. Der Notar kommentiert dieses, dass es Gestze über diesen Ablauf gibt. (der Käufer kann ja auch sterben,etc. dann kann der Notar das Geld vom Verkäufer fordern) Ist dieses richtig? Muss ich bei Betrug trotzdem die Kosten tragen???
4 Antworten
Als Beteiligter am Vertrag haften Sie leider für die Kosten ( § 30 Abs. 1 GNotKG).
Ja, leider mußt Du die Kosten tragen. Weil bezüglich dieser Kosten Du auch Schuldner bist (wenn auch nachrangiger), zumindest bei einem Regelkaufvertrag.
Hast Du denn keinen Anwalt beauftragt? Dann kannst Du evtl. noch viele Jahre das Geld bei diesen Betrügern holen. Der Notar wird sicher Recht haben, er wird ja das Gesetz wohl kennen.
Und wer zahlt den Anwalt ?
Nicht zahlen!!!! Es gilt was im Vertrag steht und unterschrieben wurde. Nicht mehr und nicht weniger!
LG
Zahlen - und das Geld vielleicht zurückholen.