Betrug bei Hausverkauf

4 Antworten

Als Beteiligter am Vertrag haften Sie leider für die Kosten ( § 30 Abs. 1 GNotKG).

Ja, leider mußt Du die Kosten tragen. Weil bezüglich dieser Kosten Du auch Schuldner bist (wenn auch nachrangiger), zumindest bei einem Regelkaufvertrag.

Hast Du denn keinen Anwalt beauftragt? Dann kannst Du evtl. noch viele Jahre das Geld bei diesen Betrügern holen. Der Notar wird sicher Recht haben, er wird ja das Gesetz wohl kennen.

lesterb42  06.10.2014, 17:48

Und wer zahlt den Anwalt ?

Nicht zahlen!!!! Es gilt was im Vertrag steht und unterschrieben wurde. Nicht mehr und nicht weniger!

LG

franzi111  30.09.2014, 12:30

Zahlen - und das Geld vielleicht zurückholen.