Kauf Grundstück vor Eintragung ins Grundbuch
Hallo Zusammen,
wir haben folg. Szenario: Wir als Käufer haben einen Kaufvorvertrag über ein Flurstück mit dem Verkäufer geschlossen, privat. Das Flurstück ist noch nicht im Grundbuch eingetragen, dieser Schritt ist gerade in Ausführung, zieht sich aber noch etwas hin.
Nun meine Frage: Können wir vorab mit dem Verkäufer zum Notar und den Kauf notariell beurkunden lassen (nächster Schritt wäre dann Auflassungsvormerkung zum Grundbucheintrag) oder müssen wir defintiv warten, bis das Flurstück im Grundbuch eingetragen ist?
Hat hier Jemand Erfahrung?
Danke vorab!
Heidelbaer
6 Antworten
Ein privater Vorvertrag nützt wenig. Am besten gleich einen notariellen Kaufvertrag über eine Teilfläche aus dem Grundstück x mit einem Plan des Flurstückes mit den ungefähren Grenzen der zu kaufenden Teilfläche, einer Bezeichnung aller Eckpunkte der Kauffläche mit zB. A, B, C, D und einer genauen Angabe der einzelnen Entfernungen AB, BC, CD und AD. Die Eintragung einer Vormerkung über den Kauf einer Teilfläche ist problemlos möglich. Ihr solltet im Vertrag festlegen, wer die Kosten der Vermessung trägt und die Zahlung des Kaufpreises nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im dann neu gebildeten Flurstück vereinbaren.
Nun meine Frage: Können wir vorab mit dem Verkäufer zum Notar und den Kauf notariell beurkunden lassen
Ja, das ist möglich.
nächster Schritt wäre dann Auflassungsvormerkung zum Grundbucheintrag) oder müssen wir defintiv warten, bis das Flurstück im Grundbuch eingetragen ist?
Es ist möglich, diesen Anspruch durch Vormerkung zu sichern, was aber auch nicht ganz unstreitig ist. Das Grundbuchamt sollte aber im Regelfall keine Probleme machen.
Sie können das Flurstück bereits vor dessen katastermäßiger Fortschreibung mit notariellem Kaufvertrag erwerben. Die Grundbuch Eintragung kann erst dann erfolgen, wenn das zu vermessende Flurstück eine eigene Flurnummer erhalten hat. Im Kaufvertag beschränken Sie sich bis dahin auf einen Plan als Anlage , der die ca.-Größe des neu zu bildenden Grundstückes angibt und vereinbaren hinsichtlich geringfügig, sich aus der Vermessung ergebender Abweichungen einen gegenseitigen Ausgleich des Kaufpreis je m² abweichender Fläche, die nur marginal ausfallen, wenn überhaupt! Die Kaufpreisfälligkeit muß nicht von der Forstschreibung der erworbenen Parzelle im Grundbuch abhängig gemacht werden, wenn der Besitzübergang bereits vorher Sinn machen sollte.
Egal wie Du vorgehst, du musst nur eines beachten - zahlen nie, bevor Du Eigentümer bist bzw. einen notariellen Kaufvertrag vorliegen hast.
Nach dem Kaufvorvertrag könnt ihr ja noch einen richtigen Kaufvertrag aufsetzen. Der Notar sagt Dir dann, in welcher Reihenfolge Eintragung, Zahlung und Auflassung erfolgen muss und wird.
Grundsätzlich ja. Wenn sich alle daran halten, machen aber auch Vorverträge Sinn.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Grundstück um eine Teilfläche aus einer größeren Parzelle handelt und aktuell noch die Vermessung durchgeführt wird um in Anschluss ein Einzelgrundbuchblatt zu bilden. Kaufen könnt Ihr. Es wird gekauft eine noch zu vermessende Teilfläche mit ca. .... qm die in der Anlage zum Kaufvertrag farbig markiert ist. Das ist eine übliche Formulierung. Die Auflassung gehört aber nur in das Grundbuch, welches aktuell noch angelegt wird. Ist also daher nicht möglich.
Vorverträge sind Schall und Rauch! Ein ordnungsgemäßer notarieller Kaufvertag indessen, der auch über eine gepalnte Fläche gechlossen werden kann, ist bindend.