Wer kann mir sagen wie es mit marokkanischen erbrechen aussieht?

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Bekanntermaßen gilt in Marokko islamisches Erbrecht nach malekitischer Tradition, was Ungläubige von der Erbfolge eines Muslims grds. ausschliesst.

Beantwortet das schon deine Frage?

G imager761

Der Vater könnte einfach ein Testament machen.

Nur, wenn er die Tochter vermutlich nur selten gesehen hat und sich anscheinend mehr für das Erbe, als für ihn interessiert, wäre zu klären, ob er das will.

Als Marokkaner wird er vermutlich das marokkanische Erbrecht kennen.

Ich komme aus Marokko und eigentlich sollte das kein Problem sein ich glaube wenn der Vater ihr etwas erben will kann er das machen ^^ es gibt kein Gesetz dass es Verbieten sollte :)