Erbrecht nach Tod des Vaters?
Hallo.
Hier mein Problem. Mein Vater ist vor drei Jahren verstorben. Er hat mich, als Kind mit seiner Ehefrau also meiner Mutter, und ein weiteres Kind aus einer vorherigen Beziehung.
Meine Mutter und er hatten ein Berliner Testament. Wir konnten uns einigen, mein Halbbruder bekam 1/8. Alles gut
Nun ist die Mutter meines Vaters verstorben. Der Mann lebt auch nicht mehr. Mein Vater hat eine Schwester. Nun erben ja die Kinder meines Vaters.
Ein Testament gibt es nur mündlich. Ich akzeptiere das. Meine Oma meinte, das Geld bekommt die Tochter.
Welche Rechte hat nun mein Halbbruder? Er hatte keinen Kontakt und es gab innerhalb der Familie absolute Verschwiegenheit.Wer und warum niemand Kontakt haben wollte, wissen wir nicht. Es gibt da wohl Diverenzen, die natürlich vor unserer Zeit waren. Die sind mir auch egal. Ich komme mir nun doppelt verarscht vor, erst weiß ich nix vom Bruder und nun die Scheiße.
Ich will nix. Wie soll mein Halbbruder vorgehen?
4 Antworten
Mündliche Testamente gibt es nicht. Neben deiner Tante erbt ihr als Kinder deines Vaters an dessen Stelle.
Tante 50%, jeder von euch 25% des Nachlasses. Deine Tante bildet mit dir und deinem Halbbruder eine Erbengemeinschaft, die auch nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann.
Ihr solltet deinen Halbbruder ausfindig machen und ihn in die Sache einbeziehen.
Ein mündliches Testament hat keine Gültigkeit! Nach gesetzlichen Erbrecht erbt deine Tante 1/2 und du und dein Bruder jeweils 1/4
Das hat aber mit dem Erbrecht nichts zu tun
Deine Oma ist ohne schriftliches Testament gestorben, war nicht mehr verheiratet: Es erben deren Kinder bzw. deren Kinder, wenn diese bereits vorverstorbenen sind. Deine Tante bekommt die Hälfte, die andere Hälfte teilen du und dein Bruder.
Jeder von euch kann einen Erbschein beantragen. Sofern die Tochter eine Kontovollmacht der Oma über den Tod hinaus hat - wäre zu überlegen diese mit dem Erbschein zu widerrufen. Nur ein Gedanke.
Den Streit von irgendwann- muss euch nicht interessieren- sofern nicht doch noch ein schriftliches Testament auftaucht.
Der Erbfall nach deinem Vater- hat hiermit nichts mehr zu tun.
Vielen Dank. Das mit dem Erbschein erscheint mir sinnvoll. Danke
Es trat die gesetzliche Erbfolge ein. Damit erbt die Tante 1/2 und du und Halbbruder jeweils 1/4. Einer Erbauseinandersetzung müssen alle Erben zustimmen. Deswegen kann die Tante nicht das Geld beanspruchen, bis der Halbbruder auch zugestimmt hat. Ein mündliches Testament entfaltet keine rechtliche Bindung.
Vielen Dank, für die Antwort. Was bedeutet eine Erbauseinandersetzung?
Dass Teile des Nachlasses unter den Erben verteilt werden.
Vielen Dank für die Antwort. Für mich spielt eben ja auch der Verlust der Oma eine Rolle. Mein Bruder hat dazu ja keine Bindung.