Erbrecht nach Tod des Vaters?

4 Antworten

Mündliche Testamente gibt es nicht. Neben deiner Tante erbt ihr als Kinder deines Vaters an dessen Stelle.

Tante 50%, jeder von euch 25% des Nachlasses. Deine Tante bildet mit dir und deinem Halbbruder eine Erbengemeinschaft, die auch nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann.

Ihr solltet deinen Halbbruder ausfindig machen und ihn in die Sache einbeziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ein mündliches Testament hat keine Gültigkeit! Nach gesetzlichen Erbrecht erbt deine Tante 1/2 und du und dein Bruder jeweils 1/4

solei67 
Beitragsersteller
 02.09.2022, 13:11

Vielen Dank für die Antwort. Für mich spielt eben ja auch der Verlust der Oma eine Rolle. Mein Bruder hat dazu ja keine Bindung.

SaVer79  02.09.2022, 14:07
@solei67

Das hat aber mit dem Erbrecht nichts zu tun

Deine Oma ist ohne schriftliches Testament gestorben, war nicht mehr verheiratet: Es erben deren Kinder bzw. deren Kinder, wenn diese bereits vorverstorbenen sind. Deine Tante bekommt die Hälfte, die andere Hälfte teilen du und dein Bruder.

Jeder von euch kann einen Erbschein beantragen. Sofern die Tochter eine Kontovollmacht der Oma über den Tod hinaus hat - wäre zu überlegen diese mit dem Erbschein zu widerrufen. Nur ein Gedanke.

Den Streit von irgendwann- muss euch nicht interessieren- sofern nicht doch noch ein schriftliches Testament auftaucht.

Der Erbfall nach deinem Vater- hat hiermit nichts mehr zu tun.

solei67 
Beitragsersteller
 02.09.2022, 13:22

Vielen Dank. Das mit dem Erbschein erscheint mir sinnvoll. Danke

Es trat die gesetzliche Erbfolge ein. Damit erbt die Tante 1/2 und du und Halbbruder jeweils 1/4. Einer Erbauseinandersetzung müssen alle Erben zustimmen. Deswegen kann die Tante nicht das Geld beanspruchen, bis der Halbbruder auch zugestimmt hat. Ein mündliches Testament entfaltet keine rechtliche Bindung.

solei67 
Beitragsersteller
 02.09.2022, 13:00

Vielen Dank, für die Antwort. Was bedeutet eine Erbauseinandersetzung?

Ronox  02.09.2022, 13:04
@solei67

Dass Teile des Nachlasses unter den Erben verteilt werden.