Erbrecht beim Tod des Vaters, Stiefmutter lebt noch
Hallo, meine Vater ist vor 3 Monaten verstorben. Zu meiner Stiefmutter habe ich keinerlei Kontakt. Muss ich mich beim Nachlassgericht als Tochter melden oder bekommt man automatisch eine Zustellung durch das Nachlassgericht bzgl. dem Erben ? Vielen Dank.
3 Antworten
Ich würde mich beim Nachlassgericht am Amtsgericht des Ortes, an dem dein Vater starb als gesetzliche Erbin melden. Personalausweiskopie und Kopie der Geburtsurkunde beifügen.
Denn offensichtlich hat deine Schwiegermutter "vergessen", dich zu erwähnen.
Bitte um eine Kopie des Testamentes, sofern es eins gibt und dort bereits vorgelegt wurde.
Dann solltest du deine Schwiegermutter um ein Nachlassverzeichnis bitten und klären, wie sie sich die Aufteilung des Erbes bzw-. die Umsetzung der Verfügungen deines Vaters vorstellt.
? gibt es dafür Fristen, war bei mir nämlich auch so. Noch dazu hat sie Geld für die Beerdigung von mir bekommen...
Mein Beileid!
Erst einmal vorweg, du hast das Erbe bereits angenommen. Du hast jetzt die Möglichkeit, beim Nachlassgericht Einsicht in die Nachlassakte zu nehmen. Scheinbar gab es kein Testament, sonst hättest du schon Bescheid bekommen. Die Testamentseröffnung findet meist ca. 6 Wochen nach dem Tod statt, weil ja auch gleich ein Testament (normalerweise) eingereicht wird. Lass dir einen Termin geben.
Normalerweise wird man benachrichtig! Aber du kannst ja mal beim Nachlaßgericht anrufen!