Erbt meine Halbschwester wenn ich sterbe?
Hallo, mein Vater ist im letzten Jahr verstorben. Meine leibliche Mutter lebt noch. Ich habe eine Halbschwester (aus erster Ehe meines verstorbenen Vaters).
Was ist, wenn ich sterbe ? Hat meine Halbschwester (oder deren minderjährige Kinder) dann Anspruch auf mein Vermögen und bekommt dann alles meine Mutter ? Es gibt kein Testament.
Wäre klasse, wenn jemand eine Antwort hat.
Vielen Dank.
4 Antworten
Nein, deine Halbschwester bekommt nichts - wenn du es richtig machst :-)
Erbe fließt - wie Blut - in direkter Linie. Solange deine Mutter lebt, ist deine Halbschwester als Erbin zweiter Ordnung ausgeschlossen.
Ebenso erben deine eigenen Kinder und dein Ehe(!)mann vor deiner Mutter.
Wenn das nicht (mehr) der Fall sein sollte, musst du handeln, um deine Wünsche entsprechend zu realisieren: ein Testament zugunsten eines Erben (Mutter) schließt deine Halbschwester aus - sie hat auch keinen Pflichtteilsanspruch gegen den so bestimmten Erben.
HTH
G imager761
Die bisherige Antwort ist falsch. Nach § 1925 BGB werden Sie, wenn Sie keine Abkömmlinge haben und nicht verheiratet sind, von Ihren Eltern zu gleichen Teilen beerbt. Wenn Ihr Vater vorverstorben ist, treten dessen Abkömmlinge (unabhängig davon, ob sie aus gleicher Ehe wie Sie oder aus einer anderen Ehe stammen oder nichtehelich sind) an seine Stelle. Sie werden mithin von Ihrer Mutter zu 1/2 und von Ihrer Halbschwester zu 1/2 beerbt. Wenn Sie das nicht wollen, brauchen Sie das nur in einem Testament niederzulegen und andere Personen zu Erben einzusetzen. Ein Pflichtteilsrecht hätte Ihre Mutter in diesem Fall, aber nicht Ihre (Halb-)Schwester.
Genau so habe ich das formuliert: Erben einsetzen, Ersatzerben bestimmen und das Problem mit deiner Halbschwester hast du vom Tisch - endgültig. Bei Heirat und Kindern neu schreiben.
G imager761
Ohne Testament geht alles an deine Mutter. Stirbt sie vorher, ist die Halbschwester die nächste in der Erbfolge.
Wenn Deine Mutter noch lebt erbt diese , Deine halb Schwester ist ja eigentlich nicht mit Dir verwandt
Aber sicher ist die HalbSCHWESTER verwandt.
Klar sind sie verwandt.
Vielen Dank für die Antwort. D.h. ich sollte ein Testament machen und setze meine Mutter als Alleinerbin ein. Dann geht meine Halbschwester leer aus. Darüber hinaus sollte ich dann aber auch jemand anderen als Erben einsetzen, falls meine Mutter vor mir stirbt, oder ? Hintergrund ist, dass meine Halbschwester auf keinen Fall etwas bekommt.