Wieviel Prozent erbt die Tochter?
Hallo ich schreibe hier für meine Freundin. Ihr Vater ist gestern Abend gestorben. Meine Freundin ist eins von drei Kindern und dann gibt es noch die Ehefrau vom Vater.Meine Freundin kennt aber nicht ihre Schwestern und auch nicht die Ehefrau. Wie gestaltet sich das jetz das Erbe .hat meine Freundin auch Anrecht auf ein Erbteil odef bekommt alles die Ehefrau. Und wie kann man herrufinden was der Vater alles hatte.?Vielen dank für eure Antworten.
12 Antworten
Also grundsätzlich kriegt die Ehefrau mal einen Viertel. Haben die beiden jedoch in der Zugewinngemeinschaft gelebt - was der Regelfall ist - dann kriegt sie einen weiteren Viertel, also insgesamt die Hälfte.
Die zweite Hälfte (oder der Dreiviertel, wenn keine Zugewinngemeinschaft gelebt wurde) wird dann unter den Kindern aufgeteilt, also kriegt sie entweder einen Drittel der Hälfte (Sechstel) oder einen Drittel eines Dreiviertels (Viertel).
Das Ganze gilt aber nur, wenn dein Vater kein Testament hat. Da deine Freundin mit ihrem Vater wohl keinen so engen Kontakt hatte (das entnehme ich so deiner Formulierung), ist es durchaus wahrscheinlich, dass er sie enterbt (also auf den Pflichtteil) gesetzt hat. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also kriegte sie einen Zwölfter oder Achtel. Diesen Pflichtteil kann man sich nur in Geld auszahlen lassen, Sachen können nicht angefordert werden.
Das Testamentsverfahren wird üblicherweise von einem Nachlassgericht eröffnet, dieses kann dann auch feststellen, ob ein Testament vorliegt, oder welche Vermögenswerte vorhanden sind.
Wichtig ist eines noch: Sie soll sich immer als potentielle Erbin vorstellen und nicht irgendwie sagen, dass sie Erbin sein will, nur um dann zu erfahren, dass sie Schulden erbt.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Kommt auch darauf an, ob es ein Testament gibt.
50% Ehepartner, 50% für die Kinder. Kinder
https://www.raklinger.de/gesetzliche_erbfolge.html
Abgefahren, dass der erste Gedanke beim Tod dem Erbe gilt.
Da die Erbfolge nicht bekannt ist, kann Dir auch keiner Deine Frage exakt beantworten.
Bei einem Berliner Testament z.B. gehen die Kinder komplett leer aus, da gibt es auch keinen Pflichtteil - ich hoffe, dass er es so geregelt hat, der Mann ist noch nicht mal richtig kalt und die Geier kreisen schon...
Richtig, aber erst nach dem Ableben der Ehefrau, falls es ein Berliner Testament gibt - und dann auch nur, falls es dann noch etwas zu erben geben sollte.
Ja danke schön
und wieder falsch, mein Bruder macht seinen Anteil nach Vaters Tod geltend.
Berliner Testament auf Gegenseitigkeit
Immer noch falsch. Warum beantwortet man Fragen zum Erbrecht, wenn man erkennbar kein Ahnung davon hat?
Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung: "Ist ein Abkömmling [Kind] des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen [Testament] von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen.", § 2303 I 1 BGB.
Und leise sein wenn man keine Ahnung hat
Noch nicht mal unter der Erbe und schon geht das geschachere los wer wieviel bekommt.
Ehefrau = Mutter
die Frau erbt 50% die 3 Kinder teilen sich die übrigen 50% und sind eine Erbengemeinschaft. eine Kontenaufstellung kommt von der Bank
Das stimmt aber nur, wenn der Verstorbene kein anders lautendes Testament hinterlassen und z.B. seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt hat. In diesem Fall hätte Ihre Freundin allerdings einen Pflichtteilsanspruch in Geld in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, der hier m.E. 1/6 des Nachlasses betrüge und mithin einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/12 des Nachlasswertes ergäbe. Da die Freundin offenbar ein Kind aus einer früheren Ehe oder Beziehung des Vaters ist, besteht naturgemäß die "Gefahr", dass die Erben, also die Ehefrau und die beiden anderen Kinder, versuchen, die freundin "außen vor" zu halten. Daher wäre angezeigt, dass die Freundin sich beim zuständigen Nachlassgericht als Beteiligte meldet.
Ja genau richtig sie haben das hier als einzige richtig erkannt.und ich bekomme hier doofe Kommentare wie kann man nur etc.danke für ihre freundliche Antwort
deswegen auch der Hinweis - Ehefrau - Mutter; oder ist er in 2. Ehe verheiratet? besteht ein Testament; das hat Vorrang
Falsch, das Pflichtteil kann eingefordert werden