Welches Erbrecht hat ein adoptiertes Kind gegenüber dem altem Vater?
Hallo,
das man bei einer Adoption wie ein leibliches Kind der neuen Eltern gegenüber gezählt wird, weiß ich.
Wie sieht es nun aber aus, was das Erbrecht gegenüber dem leiblichen Vater betrifft? Rechtlich wurde die Beziehung ja gekappt und sogar eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.
Habe ich es richtig verstanden, dass man bei den Steuergrenzen wie andere leibliche Kinder erbt, jedoch NUR über Testament, also keine Pflichtteilanspruch hat?
Und diesen Pflichtanteilanspruch erst wieder durch eine neue Adoption (z.B. Erwachsenenadoption) erhalten würde?
Leider kommt man als Erwachsener ja nie wieder vom "neuen" Vater los und als Minderjähriger hätten die Eltern zustimmen müssen, was sie natürlich nicht wollten.
6 Antworten
Bei einer Adoption im Kindesalter "erlöschen" die verwandtschaftlichen Beziehungen und damit entfällt auch ein späterer Erbanspruch gegenüber den biologischen Eltern.
Maximal können "biologische" Eltern(teile) dieses "Kind" dann per Testament bedenken.
Die Eltern müssen zwingend einer Adoption zustimmen. Anders geht es nicht. Wäre es anders gelaufen und dieser andere Verlauf ließe sich nachweisen würde ich als Nichtjurist einen Grund für eine Anfechtung verstehen.
Ansonsten sehe ich nicht, wo verboten sein sollte, so oft wie gewünscht die Eltern zu wechseln. Ganz amtlich.
Natürlich kann in einem Testament an Personen nach eigenem Gutdünken vererbt werden. Gibt es besondere Gründe für Erbe bzw. Ausschluss vom Erbe ist das auch möglich. Hier wäre ein darauf spezialisierter Anwalt zu Rate zu ziehen von der vererbenden Person.
Naja, die Alkoholkrankheit kann der natürliche Vater ja sicherlich nachweisen. Damit dürfte der Fall relativ leicht lösbar sein. Mit Anwalt, selbstverständlich.
Hey,
sobald die Adoption durch ist - gehört man zur Adoptivfamilie und nicht mehr zur leiblichen Familie.
Daher beziehen sich alle Erbansprüche lediglich auf deine Adoptivfamilie.
Mfg:)
Ja, richtig verstanden. Erben nur über Testament der leiblichen Eltern oder sonstiger Angehöriger u n d kein Pflichtteilsanspruch weil:
Ein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht des adoptierten minderjährigen Kindes nach seinen leiblichen Eltern besteht nach der Adoption hingegen nicht mehr. Mit der Adoption erlischt nämlich das Verwandtschaftsverhältnis des angenommenen Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten, also auch zu seinen leiblichen Eltern, § 1755 BGB.
In steuerrechtlicher Hinsicht wird das strikte zivilrechtliche Prinzip des § 1755 BGB, wonach die Rechtsbeziehungen zwischen adoptiertem minderjährigem Kind und den leiblichen Eltern mit der Adoption gekappt werden, allerdings durchbrochen.
§ 15 Abs. 1a ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) sieht nämlich vor, dass ein Adoptivkind im Verhältnis zu seinen bisherigen Verwandten in die insoweit günstigeren Steuerklassen I und II 1 bis 3 des § 15 ErbStG fallen, wenn dem Adoptivkind von seinen leiblichen Eltern oder Verwandten etwas von Todes wegen zugewandt wird.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/adoption.html
Danke, genau sowas hatte ich auch in Erinnerung.
Das adoptierte Kind verliert allerdings alle gesetzlichen Erbansprüche gegenüber seinen leiblichen Eltern das würde bedeuten, es erbt von den leiblichen Eltern nur durch Testament und der Freibetrag entfällt bzw. wird vermindert.
Der leibliche Vater hatte, nachdem ihm der Umgang zu den Kindern gerichtlich auf Grund von Lügen der Mutter verboten wurde, zum Zeitpunkt der Adoption schon 6 Jahre keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern gehabt. Zwischenzeitlich hatte er sich in den Alkohol geflüchtet und was er heute sehr bereut, die Briefe des Gerichtes wegen der Adoption einfach volltrunken ignoriert und nicht widersprochen.
Er dachte zudem den Kindern würde es dort gut gehen, was leider nicht der Fall war.
Selbst wenn der Kontakt zum leiblichen Vater vor der Volljährigkeit zu Stande gekommen wäre, hätten seine Mutter und der Adotiv-Vater nie zugestimmt das er "zurück" adoptiert wird. Die Mutter tat nämlich immer alles um dem leiblichen Vater weh zu tun, auch auf Kosten der Kinder und der Adoptiv-Vater und er haben sich nie verstanden, der freut sich wie sau das sein verhasstes Kind im Alter für ihn zahlen muss, obwohl er ihn als Kind wie Dreck behandelt hat.
Leider wird er durch die Erwachsenenadoption den Adoptiv-Vater ja auch nicht mehr los, aber immerhin wäre er wieder rechtlich mit seinem leiblichen Vater verwandt. Diese hatte das Erbproblem nämlich letztens angesprochen, dass sie sich diesbezüglich Gedanken machen.