Wo bekommt eine 18-jährige Unterstützung (Wohnung etc)
Hallo, die Freundin meiner Tochter ist 18 Jahre alt und wurde von ihren Eltern Zuhause rausgeworfen. Wohin kann sie sich wenden, damit ihr ganz schnell geholfen werden kann? Sie lebt ja nun quasi auf der Strasse, braucht super schnell eine Wohnung und finanzielle Unterstützung, da sie sich noch in schulischer Ausbildung befindet und somit kein eigenes Geld verdient. Gibt es eine Notunterkunft etc. wohin sie sich wenden kann?
Boooo
4 Antworten
Vom Jugendamt. Ihre Eltern haben die Pflicht sie zu ernähren, Unterkunft zu geben ect. bis sie 25 Jahre als ist. Mit 18 rauswerfen geht nicht in Deutschland. Wenn die Eltern sie nicht einziehen lassen, müssen sie eben eine Wohnung und Essen für sie bezahlen.
Ein Freund von mir ist mit 17 von zuhause ausgezogen. Er bekam neben dem Kindergeld damals WOhngeld vom Arbeitsamt/Jobcenter als Hilfe zu seiner eigenständigen Lebensgestaltung, war Auszubildender & zog im 1. Lehrjahr daheim aus. Er wohnte dann ca. 2-3 Jahre lang in einer Einzimmer-Wohnung.
Würde es beim Arbeitsamt/Jobcenter oder beim Sozialamt (befindet sich in der Regel im Rathaus bzw. im Landratsamt) nachfragen. Notunterkünfte sind mir aus größeren Städten bekannt, z.B. Heidelberg oder Frankfurt/Main, da weiß ich dass es so was gibt, sonst kenne ich die vom Ländlichen Raum eher nicht. Müsste man aber auch erfragen wo so was ist bzw. wo "Sozialwohnungen" sind, wahrscheinlich wird deine Freundin eine solche zugewiesen bekommen.
Viel Erfolg & Glück für dich/euch!!
Die Eltern arbeiten wohl beide nicht, von daher wird von Seiten der Eltern wohl keine finanzielle Unterstützung zu erwarten sein. Unsere Stadtverwaltung hat zwischen Weihnachten und Neujahr komplett zu, dort wird erst wieder ab den 04.01. gearbeitet. Dies hat mir die "Notfallnummer der Stadtverwaltung" verraten. Kann ja nicht sein... Dem Mädchen muss ja heute und nicht erst am 04.01. geholfen werden. Das Jugendamt ist, da sie mit 18 Jahren volljährig ist, nicht mehr für sie zuständig, oder?
Ihre Eltern sind weiterhin für ihre Tochter finanziell verantwortlich. - Freiwillig werden sie dazu in der augenblicklichen Situation jedoch sicher nicht stehen. Die junge Dame sollte sich deshalb zur Durchsetzung ihrer Rechte an das Jugendamt wenden. Die werden ihrerseits an die Eltern herantreten und auch für eine vorläufige Unterbringung sorgen.