Erbrecht wenn die mutter verstirbt und der stiefvater noch lebt

5 Antworten

Wenn sie keine Gütertrennung haben, steht ihr nach dem Tod des Mannes die Hälfte zu.

Von der Mutter erbst Du - wenn sie vor dem Mann stirbt - die Hälfte (gemeinsam mit evtl. Geschwistern oder sonstigen Erbberechtigten)

Wenn die Mutter als letzte stirbt, fällt ja der Mann als Miterbe aus - s.o.

Josefiene  01.05.2014, 22:51

Sollte die Mutter vor seinem Stiefvater sterben, erbt er aber nur die Hälfte vom Besitz seiner Mutter.

Midgarden  02.05.2014, 21:41
@Josefiene

Richtig - bei Ehepartnern ohne speziellen Vertrag erbt der Partner immer die Hälfte. Das betrifft aber nur den "ehelichen Zugewinn", also was während der Ehe gemeinsam erworben wurde - bringt also der überlebende Partner z.B. ein Haus mit in die Ehe, gehört dies nicht zur Erbmasse

braveheart7 
Beitragsersteller
 01.05.2014, 22:42

Vielen dank für die schnelle hilfreiche antwort. Mfg, braveheart

Was hat deine Mutter denn für Werte? Haus? Bankguthaben? Davon steht deinem Stiefvater die Hälfte als Erbe zu. Die andere Höfte wird dann unter den restlichen Erben verteilt.

Deine Mutter beerbt ihren Ehemann. Wenn er noch Kinder hat (gemeinsam oder auch vor der Ehe) erben diese auch einen Teil.

Was wäre wenn meine mutter verstirbt - was erbe ich dann?

Nach der gesetzlichen Erbfolge, also ohne anderslautende Verfügung, erbst du (gemeinsam mit evt. Geschwistern) die Hälfte dessen, was deiner Mutter gehört, wenn sie in Zugewinngemeinschaft (Regelfall) verheiratet war.

Entgegen eines unausrottbaren Mythos bleiben nämlich auch in einer Ehe die Vermögen der Eheleute stets getrennt voneinander, es sein denn, man vereinbart notariell Gütergemeinschaft.

An dem, was dein Stiefvater also einbrachte, besaß oder (hälftig) kaufte, bekommst du also nichts.

G imager761

Wenn deine Mutter verstirbt steht dir Anteilig nur das zu was ihr Besitz ist.

Hat dich dein Stiefvater adoptiert ,gibt es ein Testament?

braveheart7 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 09:59

Hi dir, nein hat er nicht weder noch. Ich weis mit der weile nur, dass meiner mutter nach 32 ehejahren ein teil des vermögens zusteht und zwar mit der weile die hàlfte von allem. Sollte sie also vor meinem stiefvater versterben dann steht mit gesetzlich von der hälfte wiederum die hälfte zu da ja mein stiefvater ja ihrerseits auch erbberechtigt ist. Nur hat sie mit der weile mich mittels einem berliner testament als ihren alleinerben eingesetzt. Mir war bisher nur nicht ganz klar ob mir denn ein erbteil überhaupt zusteht beim ableben meiner mutter. Nun weis ich alles was ich wissen wollte. Und von wegen das ganze mit ein paar klicks das ganze googlen...... denn wenn man diese frage stellt gerät man in einem wald von auskünften und an kostenpflichtigen rechtanwälten.......... hier bei gutefrage bekomme ich echt oft gute antworten und nur einen teil von mies gelaunten mit usern muss man hier nur ignorieren. Also in diesem sinne bedanke ich mich bei euch allen, mfg braveheart