wie kann ich mein Pflichtteil anfordern gibt es Formschreiben
Mein Vater ist im Februar verstorben. Er hat ein Berliner Testament hinterlassen. Also erbt meine Mutter alles. Sie lebt seit 3 Jahren im Pflegeheim und meine Schwester ist ihre Betreuerin. Wir möchten nun unser Pflichtteil anfordern, da das Erbe (Eigenheim) verkauft wird und das Geld somit an das Sozialamt geht (3 Jahre Pflegeheim). Gibt es eine bestimmte Form wie das Schreiben verfasst werden muss? Kann ich mir dies irgendwo als Muster runterladen?
6 Antworten
Das geht formlos.
Schreibe deiner Schwester als Betreuerin und deinem Vater als Erben einen Brief als Einwurfeinschreiben: "...hiermit fordere ich zunächst gem. § 2314 I 3 BGB ein notarielles Verzeichnis über den Nachlass der Verstorbenen XY. Als leibliches Kind fordere ich demnach dann gem. § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB den durch Erbeinsetzung mit Testament vom 11.11.1111 beanspruchbaren Pflichtteil".
HTH
G imager761
du kannst in einem formlosen Schreiben als leibliches Kind des Verstorbenen deinen Pflichtteil und deine Pflichtteilsergänzungansprüche einfordern. Verlange ein notarielles Verzeichnis, also eine Auflistung des Vermögens einschließlich aller Schenkungen der letzten zehn Jahre des Erblassers an seine Erben. Von diesen Schenkungen steht dir ebenfalls der Pflichtteilsanteil zu. Wenn man dir nicht gut gesonnen ist, wird man mogeln, daher würde ich mir gleich überlegen, ob ich in diesem Fall alles über einen Anwalt laufen lasse.
Ein Formscheiben gibt es nicht. Man macht die Forderung einfach geltend. Aber das ist nicht der Punkt.
Er hat ein Berliner Testament hinterlassen.
Man müsste den genauer Wortlaut des Testaments kennen. Insbesondere stellt sich die gravierende Frage, ob er euch als Nacherben eingesetzt hat. Wenn ihr als Nacherben eingesetzt seid, dann kann das Haus ohne eure Zustimmung nicht verkauft werden, das Sozialamt hätte in diesen Fall keinen Zugriff auf das vererbte Vermögen !!
Ihr sollte einen auf Erbrecht spezisierten Anwalt aufsuchen.
Hi,
schau hier mal nach:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/muster.html
Zunächst musst Du wissen, was alles zum Nachlass gehört.
Dann kannst Du nachfolgend den Wert Deines Anspruchs berechnen.
Gruß
A.
Eine bestimmte Form gibt es nicht. Der Pflichtteilsanspruch muss aber jedenfalls gegen die Mutter (vertreten durch deren Betreuerin), also bestenfalls - schriftlich - gerichtet an beide, geltend gemacht werden.
Ist im Testament eine Pflichtteilsstrafklausel enthalten?
Für weitere Informationen ist dieser Link empfehlenswert:
http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/erbrecht.html