Wer haftet beim Probereiten einer Reitbeteiligung?
Gute Abend,
Folgendes : Ich suche für mein Pferd eine Reitbeteiligung. Es gibt mehrere Interessenten die zum anschauen und zum probereiten nächste Woche erscheinen möchten.
Nun folgende Frage:
Was passiert wenn eine der FREMDEN Personen aus irgendeinem nicht vorhersehbaren Grund vom Pferd stürzen würden ? Müssten wir ( Pferdebesitzer ) dann für den Schaden an der Person/Gegenstand/Pferd aufkommen ?
P.S. Das Pferd verfügt selbstverständlich über eine Pferdhaftpflichtversicherung
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Schäden die Reiter und Tier einem Dritten zufügen, werden von deiner Tierhalterhaftpflicht reguliert.
Schäden die das Tier dem Reiter zufügt grundsätzlich auch. Hier muss geschaut werden, ob den Reiter eine Mitschuld trifft. Aber das macht dann deine Haftpflicht für dich.
Schau mal in deine Haftpflicht-Unterlagen, da sollte es drin stehen. Wenn du Fremdreiter mit versichert hast, dann ist das Risiko abgedeckt.
Sollte aus einem der Interessenten eine feste RB werden würde ich die immer namentlich in deine Versicherung mit aufnehmen. So habe ich es mit unseren auch gemacht. Damit hab die RB denselben Versicherungsschutz wie du als Pferdehalter (Zumindest ist das bei mir so).
Wie genau deine Versicherung mit RBs umgeht kannst du ja in einem Telefonat herausfinden.
Ja, so haben wir das auch, da ist aber auch explizit, für Besucher mit angegeben, in der Police.
Meine Enkel dürfen auch selbst 12-+13 Jahre allein zur Reithalle 600 mtr. Nebenweg.
Leute kennen das alle, nur manchmal sind doch verrückte unterwegs.
Mit Gruß
Bley 1914
Ein Tierhalter haftet grundsätzlich für einen Schaden, der durch das Tier entsteht, aus der GEFÄHRDUNGSHAFTUNG.
Wenn ihr jemanden reiten lasst, (aus welchem Grund auch immer), haftet ihr auch selbstverständlich bei Unfällen.
Schäden an Dritten zahlt Deine Tierhaftpflichtversicherung, sofern Fremdreiter mit aufgenommen wurden und keine Fahrlässigkeit oder Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.
. Bei Schäden am Reiter wird es komplizierter. Daher ist es jedenfall angebracht, dass dieser auch eine private Unfallversicherung hat.
Schäden an deinem Pferd must du selber tragen.
Im Ernstfall wird jede Versicherung versuchen, sich zu drücken. Am besten hat man daher zusätzlich Rechtschutz. Eine verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt, die nicht so schwammig ist wie das Halbwissen ( auch von „Experten“) hier im Internet, kostet dich etwa 100€. Würde ich investieren, denn wenn tatsächlich was passiert, kannst du nicht mit dem argumentieren, was hier Hans und Franz von sich gibt. Hier haftet nämlich keiner für die Richtigkeit der Auskunft.
„Nicht erwerbsmäßiger Tierhalter“...
Da gibt es eben so viel zu beachten, dass man kaum durchsteigt.
Als ich den Versicherungsmann meines Vertrauens um Rat bat, gab er mir eine Din - A- 4 große Broschüre von 70(!) Seiten an die Hand, die nur mal grob alles über Versicherungen rund ums Pferd abhandelt.
Und wegen dem Halbwissen der Weisen hier: mir hat schon eine Versicherung einen Schaden erstattet, wo hier ein „Experte aufgrund beruflicher Qualifikation“ ganz unumstößlich behauptete, das könne nicht sein.... Der umgekehrte Fall wäre fatal, wenn man sich darauf verließe.
Und wegen dem Halbwissen der Weisen hier: mir hat schon eine Versicherung einen Schaden erstattet, wo hier ein „Experte aufgrund beruflicher Qualifikation“ ganz unumstößlich behauptete, das könne nicht sein.... Der umgekehrte Fall wäre fatal, wenn man sich darauf verließe.
Das Problem ist halt, dass du mit deiner Aussage, die THV zahle nur wenn keine Fahrlässigkeit vorliege, quasi genau das selbe getan hast.
Ein vom Reiter (auch grob) fahrlässig verursachter Schaden an einem Dritten wird ganz selbstverständlich von der THV reguliert.
Genau das sage ich ja - man solle sich bei Rechtsfragen weder auf mich noch auf sonst jemanden im Internet verlassen, sondern eine verbindliche Auskunft mit Unterschrift und Stempel einholen. Hier gibt es nur Meinungen und Erfahrungen, aber keine Sicherheit.
Ich bin kein Versicherungsfachmann - und selbst diese schreiben hier manchmal Dinge, die dann doch nicht wirklich stimmen.
Aber Fahrlässigkeit und Pflichtverletzung sind doch genau die Fälle in denen man haftet (okay beim nicht erwerbsmäßigen Tierhalter keine Voraussetzung für eine Haftung). Und somit auch genau die Fälle in denen eine Haftpflicht reguliert, weil sie genau dafür Versicherungsschutz bietet.
So viel zum Thema Halbwissen von "Experten" hier im Internet...