Darf ein Stallbesitzer Geld für eine Reitbeteiligung an einem eingestellten Pferd verlangen?

10 Antworten

Also grundsätzlich kann der Hofbesitzer regeln aufstellen wie er möchte und diese dann auch durchziehen. Wenn jemandem diese Regeln nicht passen, hat er pech gehabt.
Natürlich klingt das mit den 60,-€ wirklich sehr sehr merkwürdig und ich würde diese RB an Stelle deiner Freundin nicht annehmen - so optimal der rest auch sein mag. Jemand (Hofbesitzer) der solche Merkwürdigen Denkweisen hat, kommt wahrscheinlich noch mit anderen Dingen um die Ecke...

Boxerfrau 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 12:31

Sie sucht keine Rb sie möchte eine an ihrem Pferd vergeben.

Der Stallbesitzer hat sozusagen das Hausrecht und kann seine Regeln aufstellen. Frei nach dem Motto, wem das nicht passt, der kann ja den Stall wechseln, stellt so mancher Stallbesitzer mitunter Forderungen, die schon in den Bereich des Wuchers kommen können. Relativ oft kann man aber auch mit ihnen reden und auf freundlicher Basis solche Beträge runterhandeln.

Ich kenne eine ähnliche Gebühr bei uns am Stall - der Reitstallbesitzer erhebt diese bei Reitbeteiligungen in Höhe von Euro 60,- dafür, dass sie die Anlage nutzen - Hallen und Plätze- und an den für Einstaller kostenlosen Reitstunden teilnehmen dürfen, die an 5 Tagen die Woche stattfinden. Und das finde ich sogar angemessen.

Nur dass ein Pferdebesitzer zusätzlich zur Reitbeteiligung zahlen soll, dafür, dass er eine Reitbeteiligung hat, das empfind eich als Wucher und unverschämt. Aber dürfen darf er das - leider.

Boxerfrau 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 10:55

ja das mit der Halle würde ich ja noch verstehen.. die muss man als Pferdebesitzer ja schließlich auch zahlen. Also bei meinem Stall ist es zumindest so. Aber wenn ich eine Reitbeteiligung hätte, könnte sie die Halle mit meinem Pferd nutzen und müsste nichts zahlen.

Sallyvita  18.05.2016, 11:02
@Boxerfrau

Das ist wiederum nett von Deinem Stallbesitzer. Bei uns ist das wohl hauptsächlich wegen des Unterrichts, der von Pferdewirtschaftsmeistern, die beide das goldene Reitabzeichen haben, gegeben wird. Das ist schon wirklich guter Unterricht und dass der nicht komplett gratis sein kann, ist nachvollziehbar.

Dahika  18.05.2016, 13:40
@Sallyvita

Der Unterricht würde ja auch bezahlt werden, denke ich mal. Wir sind ein reiner Privatstall, aber natürlich muss man den Unterricht bezahlen. Auch die Reitbeteiligungen. Aber da hat der SB (bei uns) nichts mit zu tun. Aber er könnte natürlich hingehen und von jedem RL einen Anteil abkassieren.

Mein Vermieter kann ja auch  kein Geld verlangen nur weil jemand mein Auto nutzen darf und dieses in seiner Garage steht... 

Das kommt darauf an, wer das Hausrecht ausübt.

Wenn der Stall gemietet wurde, so müsste die Mieterin das Hausrecht inne haben und so kann sie auch den Zugang zum Stall gewähren. Hat der Besitzer jedoch weiterhin das Hausrecht, so kann er weiteren Leuten den Zugang auch ganz untersagen und dann wäre die monatliche Zahlung sogar ein Entgegenkommen. 

Boxerfrau 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 01:43

ja es ist aber nicht vertraglich festgehalten...

SoDoge  18.05.2016, 01:44
@Boxerfrau

Dann sollte man nachfragen. 

SBs dürfen leider fast alles, was nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt ist. Leider ist man als Einsteller oft Freiwild. "Wenn es dir hier nicht gefällt, dann geh," ist die Aussage von SBs.

Meine Hufbearbeiterin hat mir erzählt, dass ein Stallbesitzer nun Wegegeld von ihr verlangen will, da sie auf dem Weg in den Stall seinen eigenen Feldweg benutzen muss. Sie kann schlecht fliegen. 50 Euro soll sie dafür bezahlen.
Sie musste daher leider das von ihr behandelte Pferd aufgeben.