Nachmieter für Wohnung einer Genossenschaft
Hallo ich habe folgendes Problem:
Wir wohne in einer Wohnung von einer Wohnungsgenossenschaft. Jetzt haben wir den Mietervertrag gekündigt der offiziel bis 28.02.2012 anhält. (Wegen Frist)
Wir ziehen nächste Woche um, womit die Wohnung aus unserer Sicht ab 01.01.2012 bezugsfrei wäre. Aus dem Grund dass wir nicht Doppelmiete zahlen möchten suchen wir natpürlich nach passenden Nachmietern. (5 Interessenten gibt es schon für den 01.01.)
Die Wohnungsgenossenschaft teilte uns mit dass logischerweise erst Mitglieder der Genossenschaft die auf Wohnungssuche sind für die Wohnung angeschrieben werden.
Hat Die Genossenschaft dass Recht uns die 5 Nachmieter zu verwehren und der EINEN Person (Mitglied) die zusage für den 01.03.2012 zu geben?
Ich meine, dass ist ja unser Geld das wir auf Grund dieser Entscheidung umsonst blechen müssten.
Vielleich kennt sich ja einer mit Mietrechten aus. Vielen Dank im Vorraus
8 Antworten
Tja, Qordis, da habt ihr ein Problem. Die Genossenschaft ist nicht verpflichtet, einen von euch gestellten Nachmieter zu akzeptieren.
Letztendlich habt ihr einen Vertrag geschlossen, der bis zum 28.02.12 gilt. Darauf kann sich die Genossenschaft immer berufen. Wenn vorher ein Nachmieter akzeptiert wird, dann ist das lediglich "Goodwill". Wenn die wollen, können die auch 20 mögliche Nachmieter ablehnen. Nicht fair, ist aber so.
Also steht an: Gespräch mit dem Vermieter, ob ein Entgegenkommen in dieser Frage möglich ist. Viel Erfolg wünsche ich euch.
Hat Die Genossenschaft dass Recht uns die 5 Nachmieter zu verwehren
Sie könnte auch 50 Nachmieter verwehren oder bis zum 29.02.2012 überlegen welchen sie davon nimmt.
Ich meine, dass ist ja unser Geld das wir auf Grund dieser Entscheidung umsonst blechen müssten.
Wurdet Ihr gezwungen vor Mietevrtragsende auszuziehen?
Es gibt im Mietrecht keinen § oder eine Bestimmung wonach Mieter Nachmieter suchen dürfen und der Vermieter einen davon akzeptieren muß.
Hat Die Genossenschaft dass Recht uns die 5 Nachmieter zu verwehren und der EINEN Person (Mitglied) die zusage für den 01.03.2012 zu geben?
Ja, das hat sie...
Ich meine, dass ist ja unser Geld das wir auf Grund dieser Entscheidung umsonst blechen müssten.
Das blecht Ihr nicht aufgrund deren Entscheidung umsonst, sondern weil Ihr entschieden habt, so früh umzuziehen und den Vertrag zu erfüllen habt...
Die Genossenschaft muss überhaupt keinen Nachmieter akzeptieren. Allerdings gibt es gerade für Genossenschaftswohnungen meistens bereits Wartelisten. Dass es euer Geld ist, stimmt natürlich, andererseits habt ihr einen Vertrag, den es einzuhalten gilt.
Hat Die Genossenschaft das Recht uns die 5 Nachmieter zu verwehren und der EINEN Person (Mitglied) die zusage für den 01.03.2012 zu geben?
Natürlich ja. Oder steht im Mietvertrag etwas von Nachmieter. Das ihr vorher auszieht ist allein euer Problem. Ihr dürft auch für den Rest noch die volle Miete (mit Nebenkosten) zahlen.