Darf Stallbetreiber per WhatsApp kündigen, Frist setzen und volle Kosten fordern?
Hallo, ich weiß, das Thema hatten wir schon öfter, aber die Antworten sind alle älter. Vielleicht hat sich ja in der Zeit was geändert.
Folgende Situation: A hat sich ein Pferd gekauft und stellt dieses, nach mündlicher Absprache und Zusage von A, in den Offenstall von B. Im Preis enthalten ist 24 Stunden Heu und Wasser und es wird abgeäppelt. Um zusätzliches Futter würden sich die Pferdebesitzer eh selber kümmern. Außerdem stehe ihnen der Reit-, der Longierplatz und auch das RoundPen zur Verfügung. Nach einiger Zeit wechselte das Pferd in den Besitz von C über, blieb aber weiterhin bei B auf dem Hof stehen, weil C dem Pferd keinen Umzug zumuten wollte, obwohl teilweise die Pferde wirklich keine 24 Stunden Heu zur Verfügung hatten. Es lief alles selbstverständlich so weiter (C war vorher die Reitbeteiligung von A), lediglich hat C bei B angefragt, ob es in Ordnung ist, wenn die Kosten erst Mitte des Monats für den aktuellen Monat bezahlt werden und B war einverstanden.
Dann hat C Anfang des Monats die Hof-Info-Gruppe verlassen .B hatte angefragt, wieso C raus gegangen ist und C hat ehrlich geantwortet. Dann kam als Antwort von B, dass C vielleicht mal über grundlegende Veränderungen nachdenken sollte, eine halbe Stunde später hieß es, dass B denkt, dass es besser ist, wenn C den Hof verlässt, spätestens zum ersten des neuen Monats.C war natürlich überrascht und hat es erst einmal ein paar Tage sacken lassen müssen. C hatte einige Tage gewartet und dann bei B noch mal angefragt, ob man über die Sache noch mal reden könnte (denn offiziell sieht C ja noch immer den Austritt aus der Hofgruppe als Kündigungsgrund), aber B blockte ab. Somit hat C den DA bei der Bank gekündigt, sich einen neuen Stall gesucht, gefunden und war somit auch schon Mitte des Monats weg. Als dann klar war, dass das Pferd Mitte des Monats auszieht, hat C eine Überweisung für B fertig gemacht und bei der Bank abgegeben.Um Stress und weiteres zu vermeiden, hat C das Pferd gegen Mittag abholen lassen, weil B zu der Zeit eigentlich nicht am Hof ist, aber diesmal war dem nicht so. Zum Abschied bekam C dann noch von B zu hören, dass er ja die Kosten für den aktuellen Monat noch bekommen würde und das Pferd eigentlich gar nicht vom Hof gelassen hätte, aber da B weiß wo es steht, ist es nur halb so schlimm. Kaum am neuen Hof angekommen, erneute Nachricht von B, dass C bis zum xten des Monats Zeit hätte, das Geld zu überweisen.
Nun ist C weiterhin verunsichert. Hat B ein Recht darauf, auch das restliche Geld von C zu bekommen, da C nur die Kosten bis einschließlich Abholtag und um des lieben Frieden Willens ein wenig was extra überwiesen hat (auf der Überweisung ist auch vermerk, dass der Betrag abzgl Heu, abäppeln, Wasser, Strom, Weiden-,Reit- und Longierplatz-Nutzung bis Ende des Monats ist). Dennoch besteht B auf die Gesamtkosten. Hat B ein Recht dazu? Immerhin frisst das Pferd bei ihm nichts mehr, verbraucht kein Wasser, usw.
6 Antworten
So wie ich das raus lese ist der Einstellvertrag nur mündlich vereinbart worden und es gibt nichts schriftliches? Ansonsten nachlesen was im schriftlichen Vertrag vereinbart wurde.
Prinzipiell kann ein Einstellvertrag (Wenn eben schriftlich nicht anders vereinbart) auch mündlich gekündigt werden, eine schriftliche Kündigung ist zwar sinnvoll aber nicht vorgeschrieben.
Bzgl. der Kostenfrage wurde der Stall vom SB ja zum Ende des Monats gekündigt - das bedeutet es wird auch die Stallmiete bis dahin fällig. Wenn der Einsteller sich entschließt früher zu gehen ist er berechtigt einen angemessenen Betrag für den Arbeitsaufwand für Misten, zur Koppel führen etc. sowie für das dann ja nicht verbrauchte Heu/Einstreu abzuziehen. Wie viel das genau ist darüber kann man streiten. Wenn der Einsteller also die Miete nur bis zur Mitte des Monats bezahlt hat, ist das tatsächlich zu wenig.
Man muss das ja auch mal auch Sicht des Stallbetreibers sehen, der ja damit gerechnet hat dass das Pferd erst Ende des Monats auszieht und somit den Platz auch erst zum Folgemonat weitervermietet hat.
Wäre ich an der Stelle des Pferdebesitzers würde ich mich versuchen nochmals mit dem Stallbesitzer zu unterhalten und auszuhandeln, wie viel für die zwei Wochen Leermiete zu bezahlen ist. Wenn beide auf stur schalten hilft wohl letzten Endes nur der Gang zum Anwalt, der dann aber wahrscheinlich beide Parteien deutlich mehr Zeit und Nerven kostet als sich einfach zu einigen...
Uch ich blicke bei dem A,B,C-Zeug nicht durch und beziehe mich nur auf die Überschrift. Pachtverträge o.ä müssen schriftlich gekündigt werden, auch wenn der ursprüngliche Vertrag mündlich geschlossen wurde.
Kündigungen per Whatsapp sind unwirksam.
Bis wann und in welchem Umfang Zahlungen zu leisten sind, muss in einem entsprechenden Vertrag vereinbart werden.
Ich weiß, dass ich inzwischen einiges auf jedem elektronischen Wege, der mir zugeht, auch annehmen MUSS. Wurde da ... wann war das ... 2016 oder 2017 um den Dreh ... mal aufgeklärt. Ich weiß grade von dem, was ich nicht (oft) benötige nicht, was welche Form haben muss, habe auch die Kenntnisse nicht, welche Formen genau was bedeuten ... aber im Endeffekt habe ich mitgenommen, ich muss mir das fallweise ansehen, denn man muss inzwischen sehr vieles annehmen, was man bisher nicht annehmen musste. Wenn es mir das nicht wert ist, das nachzurecherchieren, dann nehme ich lieber an, bevor ich am Ende den Fehler gemacht habe.
über die Rechtswirksamkeit von Kündigungen über Whatsapp weiß ich nichts.
Aber als Einsteller würde ich diese akzeptieren.... ist doch nur eine Formalität.... nichts ist für einen Stallbetreiber leichter als einen Einsteller zu kündigen....
als Stallbetreiber würde ich den Käufer eines Pferdes schon aus Prinzip nicht automatisch übernehmen nur weil der Erstbesitzer das Pferd bei mir eingestellt hat .
zum finanziellen stehen beiden die Klagewege offen... hängt ja auch von der Risikobereitschaft der Kontrahenten ab....
Da eine Kündigung per WA ungültig ist, hat nicht B sondern C das Vertragsverhältnis beendet - durch den Auszug. Und muss sich somit ganz normal an die im Vertrag geregelte Kündigungsfrist halten. Vorher gehen kann man immer, bezahlt werden muss trotzdem.
B hätte im übrigen das Pferd nicht einbehalten dürfen, egal ob da nun - berechtigte - Forderungen bestehen oder nicht.
C würde ich raten, sich nochmal den Vertrag zu Gemüte zu führen. Wenn C nachweisen kann, dass B seinen vertraglich vereinbarten Pflichten (24h Heu,...) nicht nach gekommen ist, können evtl. Forderungen mit einander verrechnet werden.
Ist die Kündigung per WhatsApp ungültig? Wer sagt das? Nur, wenn im Vertrag eine Form vorgegeben ist, ist die das. Ansonsten gilt sie.
Ist sie.
Da wäre ich mir nicht sicher ... ich hatte da 2016 oder 2017, wo diese (Gesetzes(?)-)Änderung kam ein Seminar dazu, wo bei so vielem gesagt wurde, dass dafür nun auch jeder elektronische Weg, der einen erreicht, anzunehmen sei. Müsst jetzt nachrecherchieren, wie es in exakt diesem Fall ist, aber ich hab seinerzeit aus dem Seminar mitgenommen, wenn's nicht zu sehr weh tut, einfach annehmen, egal, ob per Brieftaube, per Brief, per SMS, per Facebook-Messenger oder sonstwie. Wenn's weh tut, am besten Geld in die Hand nehmen und einen Juristen fragen, der sich damit beschäftigt, weil durchgeblickt hab ich da am Ende nicht mehr.
Sorry, ich hab' versucht, mich da durchzuschlagen, aber das hat mich dann doch überfordert mit A, B, C und Tralala.
Grundsätzlich: Kündigung per Whatsapp geht nicht. Und sonst braucht's da wohl einen Anwalt, der Ahnung von Stall und so einem Kram hat.
Es ist kein Pachtvertrag, es ist ein Einstellvertrag (Anteil Miete und Anteil Dienstleistung) und der bedarf nicht zwingend einer schriftlichen Kündigung.