Wer haftet beim Reitunfall der Reitbeteiligung?
Die frage wurde wahrscheinlich schon mehrmals gestellt.. Allerdings ist es bei mir ein spezieller Fall.. Also erstmal allgemein: Ich hab eine Reitbeteiligung. Allerdings zahle ich nichts, sondern muss einmal die Woche die Koppel misten und das andere Pferd der Besi immer mitputzen. . .
Zum Unfall: Ich bin das Pferd normal geritten.. Wollte angaloppieren und er hat total gebuckelt.. so lang bis ich unten lag. Da meine Freundin dabei war hab ich also eine Zeugin...
Ich bin 2 Tage nach dem Unfall zum Arzt und dort wurden dann Prellungen in sämlichen Körperbereichen festgestellt (hauptsächlich Hand und Rippen).. Wurde fur 3 Tage krankgeschrieben.
Jetzt kam gestern ein Schreiben von meiner Krankenkasse.. Ich soll einen Unfallbericht ausfüllen.. Dort soll ich die Besitzerin angeben.. Diese hat nun angst es läuft über ihre Haftpflichtversicherung. Nun..
Wie ist das geregelt? Muss ich das letztendlich selbst zahlen, zahlt es die Krankenkasse oder muss die Besitzerin dafür aufkommen?
Danke schonmal im voraus! :)
4 Antworten
Das zahlt die Krankenkasse, es sei den du hast eine private Unfallversicherung, dann muß die das bezahlen.
Bei einer normalen Pferdehaftpflichtversicherung sind die Reiter - egal wer - nicht mit eingeschlossen. Es gibt eine zusätzliche Reiterunfallversicherung die man abschließen kann - wenn die Besitzerin des Pferdes eine solche hat dann wäre die in der Pflicht zu zahlen.
Wie es zum Unfall kam ist unerheblich - ob du einfach nur runter fällst, das Pferd buckelt oder durchgeht.
Warum hat die Besitzerin Angst das es über ihre Haftpflicht läuft (tut es nicht) aber dafür hat man ja eine Versicherung - und mit den Prozenten geht man auch nicht hoch, ist ja keine Kfz Versicherung.
Was ist das Fremdreiterrisiko? Das ist die Pferdehaftpflicht die sich auch auf andere Personen die das Pferd in Händen haben ausdehnt - sie ist auf gar keinen Fall eine Reiterunfallversicherung. Wenn jetzt z.B. eine Freundin mit dem Pferd spazieren geht und das Pferd verursacht einen Schaden - dann ist die Freundin nicht haftbar zu machen sondern der Besitzer und somit dessen Versicherung - greift aber nur bei Haftpflichtschäden. Schlägt das Tier gegen die Freundin aus (die sich am Boden befindet, dann ist das mit der Haftpflicht abgedeckt, als Reiter jedoch nie.
Es gibt durchaus ein entweder oder - die Krankenkasse geht in Vorleistung - findet sich aber eine Unfallversicherung, dann holt sie sich das Geld dort wieder. Das ist so. Die Unfallversicherung hat darüberhinaus auch wie du sagst die finanzielle Absicherung zusätzlich mit drin.
Die private Unfallversicherung wird keinesfalls von der Krankenkasse in Anspruch genommen. Diese zahlt der Versicherungsnehmer schließlich freiwillig. Wenn das nicht so wäre, hätten ja alle Patienten ohne Unfallversicherung keinen Krankenversicherungsschutz, Das ist natürlich Unsinn.
Die Krankenkasse kann nur jemanden regresspflichtig machen, der für diesen Schaden verantwortlich ist. Dann wiederum übernimmt dessen Haftpflichtversicherung, die er hoffentlich hat.
Das ist die Pferdehaftpflicht die sich auch auf andere Personen die das Pferd in Händen haben ausdehnt - sie ist auf gar keinen Fall eine Reiterunfallversicherung.
Das ist sie nie, da Haftpflicht- und Unfallversicherung völlig wesensfremd sind. Es war aber auch nie das Gegenteil behauptet worden.
Schlägt das Tier gegen die Freundin aus (die sich am Boden befindet, dann ist das mit der Haftpflicht abgedeckt, als Reiter jedoch nie.
Wie gesagt: Doch, wenn das "passive" Fremdreiterrisiko mit abgedeckt ist.
Es gibt durchaus ein entweder oder - die Krankenkasse geht in Vorleistung - findet sich aber eine Unfallversicherung, dann holt sie sich das Geld dort wieder.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die KK das tun können? Bedenke: die Unfallversicherung ist a) gegenüber einer Krankenversicherung nicht leistungspflichtig und hat b) i.a.R. auch keinen Leistungsbaustein zur Übernahme der akuten Heil- und Behandlungskosten in ihrem Versicherungsumfang enthalten.
Die Unfallversicherung hat darüberhinaus auch wie du sagst die finanzielle Absicherung zusätzlich mit drin.
Nicht "darüber hinaus" sondern als entscheidendes Leistungsmerkmal. Wie gesagt: Heil- und Behandlungskosten sind i.a.R. nicht mitversichert.
Die Krankenkasse zahlt auf jeden Fall erst einmal deine Kosten. Sie ist aber gesetzlich sogar verpflichtet, bei Unfällen festzustellen, ob ein Dritter zum Regress heran gezogen werden kann. Das ist also schon mal richtig.
Wenn vorher zu erkennen war, dass das Pferd bocken würde, hätte die Besitzerin dich nicht reiten lassen dürfen. Sie ist auch dafür verantwortlich, wenn du das Pferd nicht beherrschen kannst.
Dafür hat die Halterin ja eine Haftpflichtversicherung (hoffentlich !)
Du selbst solltest eine private Unfallversicherung haben. Es hätte ja auch ein schlimmerer Unfall passieren können.
Hallo,
die Krankenkasse wird die Behandlungskosten auf jeden Fall tragen.
Durch den Unfallfragebogen möchte die Krabnkenkasse herausfinden, ob es einen "Schuldigen" für den Unfall gibt. Das könnte die Besitzerin des Pferdes sein. Wenn diese eine Haftpflichtversicherung hat, wird die Krankenkasse ggf. an diee Versicherung herantreten. Sehr oft gibt es zwischen Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen Abkommen, so dass ein prozentualer Satz der Kosten von der Haftpflichtversicherung an die Krankenkasse erstattet wird.
Wichtig ist, im Unfallfragebogen alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
Gruß
RHW
Das ist so nicht ganz richtig - der Besitzer eines Pferdes ist nicht Haftpflichtig mit der Pferdehalterhaftpflichtversicherung dem Reiter gegenüber - du hast Ahnung von normalen Versicherungen? Die Pferdeversicherung macht da aber einen riesigen unterschied. Der Reiter selbst muß sich auch selbst versichern - es gibt eine Reiterunfallversicherung die ein Pferdebesitzer zusätzlich abschließen kann - die übernimmt dann richtige Reiterunfälle, aber bei der normalen HP ist das nicht mit drin.
Die Pferdehalterhaftpflicht ist gegenüber dem Menschen auf dem Boden (z.B. bei der Pflege verletzt durchs Pferd) Haftungsplichtig, genauso Flurschäden die durch ein Pferd verursacht wurden - Autounfälle die durch ein Pferd verursacht wurden und im allgemeinen alle Schäden an Mensch und Tier und Sachen die dieses Pferd verursacht hat. Aber nicht an Schäden am Reiter dieses Pferdes
Das reiten eines Pferdes ist immer auf Gefahr des Reiters, also muß sich dieser selbst Versichern, oder eben eine Zusatzversicherung vom Besitzer abgeschlossen sein.
Hallo Friesennarr,
vielen Dank für die ausführliche Ergänzung. Ich hatte irrtümlich Kfz und Pferd versicherungsrechtlich gleich gestellt.
Wenn ich meine Kenntnisse und deine Ergänzungen richtig verstanden habe, sieht die Antwort dann so aus:
Durch den Unfallfragebogen möchte die Krankenkasse herausfinden, ob es einen "Schuldigen" für den Unfall gibt. Das könnte die Besitzerin des Pferdes sein. Wenn diese eine Versicherung für diesen Unfall hat, wird die Krankenkasse ggf. an die Versicherung herantreten (sonst ggf. an die Pferdebesitzerin). Sehr oft gibt es zwischen Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen Abkommen, so dass ein prozentualer Satz der Kosten von der Privatversicherung an die Krankenkasse erstattet wird.
Wichtig ist, im Unfallfragebogen alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
Gruß
RHW
Ausführliche Darstellung:
http://www.vfd-saar.de/index.php/recht/haftungsrisiken-bei-der-reitbeteiligung-bzw-dem-gastreiter
Das Pferd muss haften.
kräh - ja klar so ein Quatsch.
Hoffentlich hat das Pferd auch ein gut gefülltes Konto.
Die Krankenversicherung zahlt im wesentlichen die akute Helbehandlung, das zentrale Ziel der Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung von langfristigen oder dauerhaften Unfallfolgen.
Insofern gibt es in der Regulierungsfrage kein "entweder oder", sondern ein "sowohl als auch".
Es gibt auch Versicherer, die sowohl das "aktive" als auch das "passive Fremdreiterrisiko versichern. Die geht man zugegebenermaßen suchen...