Wer haftet? Pferd beißt fremdes Kind..
Also zum Glück bin ich nicht selbst betroffen es ist nur eine Interessensfrage da meiner " Boxennachbarin" das passiert ist. ( Unsere Pferde stehen zusammen auf der Koppel, auch deshalb)
Folgendes ist passiert: Unsere Pferde stehen zu viert auf einer Koppel die an einem Fußweg angrenzt. Der Schimmel darunter ist ziemlich anhänglich und kommt als einzigster immer an den Zaun und lässt sich streicheln. Jetzt hat uns aber eine Familie mit einem Kleinen Mädchen ( schätze mal die Kleine dürfte 3 oder 4 sein) ziemlich Ärger gemacht weil eben dieser Schimmel angeblich das Kind gebissen haben soll. ( Dazu muss man sagen der Schimmel ist seit 20 Jahren bei der Besitzerin und hat noch nie jemanden gebissen) . Ich stand dabei als die Familie ankam, das Kind hat tatsächlich geheult und ihre Jacke war am Arm etwas angerissen , nach ner großen Verletzung sah es aber nicht aus.
Jedenfalls ist diese Familie total wütend und hat sich total aufgeregt, von wegen wir müssten Schmerzensgeld zahlen und so ein " bösartiges" Tier gehört doch eingeschläfert, usw. ( zugegeben sie wirkten auf mich ziemlich asozial, wenn ich das so sagen darf...)
Andererseits ist dem Vater mehr oder weniger rausgerutscht dass er die Kleine extra zu dem Pferd hochgehoben hat......
Müssen wir dafür wirklich haften? Ich persönlich bezweifel ja sogar dass das wirklich ein biss gewesen sein soll, der Riss an der Jacke sah für mich eher aus als wär das Kind i-wo hängen geblieben.
lg
PS: Falls das was zur Sache tut: Wir haben exakt 3 Schilder deutlich sichtbar an der Koppelseite an der der Weg ist befestigt, " Bitte nicht füttern", "Betreten Verboten " und " Vorsicht Stromzaun"
12 Antworten
Pferde unterliegen der Gefahrenhaftung, nicht der Schuldhaftung.
D.h. der Halter haftet immer, auch wenn der Geschädigte sich nicht richtig verhalten hat. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden problemlos.
Habt Ihr denn eine Pferdehalterhaftpflicht? Wenn nicht: Was hat Euch denn geritten? Schafft Euch schnellstens eine an. Wenn ja: Meldet es halt der Versicherung. Die prüfen, ob sie zahlen müssen und streiten das für Euch notfalls vor Gericht aus.
Das klärt die Versicherung. Du kannst ja Deine Schilderung, dass das nicht nach Biss aussah, dazuschreiben.
Huhu Drawja,
so einen Fall hatten wir am Stall auch, was meiner Stallkollegin den Popo gerettet hat war dieses 2 Euro Schildchen '' Betreten Verboten ''. Im übrigen ist eine Koppel ein Privatgrundstück, wird das unbefugt betretten, hat man '' pech''.
Dieses Schild heißt auch das man sein Kind nicht halb über den Zaun hebt und da an Pferden rumfuchtelt die man nicht kennt.
Von der Tatsache mal ganz abgesehen, dass diese Leute erstmal beweisen müssen, das zugebissen wurde und verallding von welchem Pferd.
Bei uns waren es Jugendliche die die Pferde geärgert haben, als zugebissen wurde, war das Geheule groß, da kann ich nur sagen selbst schuld und ich hoffe das manchen Menschen noch einleuchtet, warum es solche Schilder gibt.
Bei Pferden gilt die Gefährdungshaftung, nicht die Haftung aus Schuld.
Einfach weil das Pferd da ist, ist es schuld.
Da helfen keine Schilder oder Verbote.
Dazu muss man sagen der Schimmel ist seit 20 Jahren bei der Besitzerin und hat noch nie jemanden gebissen)>
das ist ja mal das dümmste aller argumente..es ist ein tier! und das lässt sich niemals zu 100% kontrollieren..siehe aktuelle tötungen im tierpark von profipflegern durch tiere..
normalerweise hat man als tierhalter eine haftpflichtversicherung, ich weiß also nicht was die ganze aufregung soll. da gibt man den fall dann ab und die sache hat sich. warum diese parteieische argumentation? man merkt dir genau an, dass du als tierliebhaber deiner freundin zur seite stehen willst und die gegenpartei beshcreibst als wären die die totalen vollpfosten..allein das macht schon mistrauisch..
also, natürlich stehen die auch ersteinmal unter schock, es wäre viel klüger die mal zu beruhigen, anstatt schon wieder so typisch deutsch daher zu kommen: selber schuld, wir zahlen nicht! ich habe meinen kleinen bruder damals auch aus einer pferdekoppel heruasgeholt, hat sich von meinem arm losgerissen und konnte prima unter dem zaun durch, das pferd hat ihm isn ohr gebissen, hat sich vermutlcih ebenso erschreckt.. sowas kommt vor und damit muss man rechnen..ich weiß nicht wieso ihr euch so anstellt?
normalerweise hat man als tierhalter eine haftpflichtversicherung
Gerade bei Pferden gibt es Massen an Versicherung würde man alle abschließen dann wär man arm dran die wenigsten kennen die die nötigsten Versicherungen und da man sich leider zu oft auf das Pferd verlässt und alle nach ihrem "es-ist-ja-so-brav"-Syndrom leben halten sie die Haftpflichtversicherung nicht für nötig wobei es eigentlich die wichtigste wäre. Schon alleine mit der Aussage die du zensiert hast merkt man dass der Frager bzw. dessen Einstellerkollege so ein Fall ist.
Allerdings haben Menschen an einer fremden Pferdekoppel zu gleich nichts zu suchen gerade wenn man das Pferd nicht mal kennt!
sag mal sess..welchen nährwert haben deine beiträge eigentlich? pferdekoppeln liegen zu 80% an öffentlichen spazier -und wanderwegen und feldern wo menschen vorbeiflanieren..das ist kein einbruch im keller
Die lieben Eltern haben das Kind doch hoch gehoben und das scheinbar nicht gerade vor dem Zaun normal meiden Pferde eher die Nähe des zauns und ich kann mir nicht vorstellen dass das Pferd hoch gesprungen ist und nach dem Kind geschnappt hat dazu müssen die Eltern es doch irgendwie über dem Zaun gehalten haben also sind sie nicht gerade im Rechten.
wir diskutieren auf der grundlage von vermutungen..ermüdend und nutzlos
halten sie die Haftpflichtversicherung nicht für nötig
Ich habe noch keinen Pensionsstall gefunden, der sich nicht vom Pferdebesitzer eine Haftpflichtversicherung nachweisen läßt. Das ist eigentlich Standard.
Allerdings haben Menschen an einer fremden Pferdekoppel zu gleich nichts zu suchen
Richtig. Aber was ändert das an den Vorschriften des §833 BGB? Und wenn man dann tatsächlich dämlich genug gewesen sein sollte, keine Versicherung abgeschlossen zu haben, macht man eben auf Basis dieser gesetzlichen Vorschrift selber den Geldbeutel auf.
ich habe mich so der Koppel als Fremder zu näheren das ich außer Reichweite der Pferdeköpfe bin, auch nur beim vorbei gehen. Was hatten diese Personen dort zu suchen. Privatgelände, eine Koppel ist kein Streichelzoo. Pferde stellen eine Gefahr da, alleine schon durch ihre größe. Und diesen sollte ich mich nicht nähern als unwissender wie Fremder oder Laie. Ich kann das Tier nicht einschätzen. Daher ich es nicht kenne. Die wollten die Pferde doch bestimmt unerlaubterweise füttern. Pferde sind Privateigentum und an diesen hat niemand etwas zu suchen, außer die Beauftragten wie Besitzer. Selbst wie Eigenverschulden. Klage wird abgewiesen vor Gericht. Tathergang beschreiben bei einer Anzeige.
Natürlich haben wir eine Haftplicht, ich war mir da nur nicht sicher ob das wirklich darüber geht weil es absolut keine Beweise dafür gibt dass das Pferd wirklich gebissen haben soll.