Wer haftet bei Schäden durch/an fremden Pferden beim Verbringen auf die Weide

4 Antworten

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Es zahlt immer der Verursacher - im Falle eines Pferdes kann man zwar von einem Faktor X wegen Unberechenbarkeit reden aber das müsste dann der Besitzer bzw dessen Versicherung klären und bezahlen.

Wenn Du jetzt das fremde Pferd rausbringst und einen Schaden verursachst, weil Du zB das Pferd loslässt und es auf die Straße läuft und dort einen Unfall verursacht: Bist Du 1. Mitschuldig und 2. verursacht das Pferd den Unfall.

eine private Haftpflicht und eine Tierhalterhaftpflicht finde ich für alle Beteiligten sinnvoll. Am Besten vom gleichen Anbieter dann streitet sich die Versicherung danach nicht lange rum.

Ob Deine Versicherung alle Schäden abdeckt?? Das kommt auf die Versicherung an. Am Besten verlangst Du mal einen Leistungskatalog von Deiner Versicherung und schilderst gleich den Fall.

Ich persönlich führe zB nur noch Pferde bei denen ich mir völlig sicher bin dass sie brav sind. Die Gefahr sich selbst durch ein fremdes Pferd zu schädigen ist mir einfach zu groß!

Wenn das Pferd Dich zB umrennt, einen Unfall verursacht, entsteht nicht nur ein Schaden an Autos und Beteiligten sondern auch am Pferd und dadurch Tierarzt /Klinik etc Kosten. Die widerrum der Besitzer vielleicht von Dir verlangen könnte. Private Haftpflicht wäre also wieder Pflicht.

Rossi020852 
Beitragsersteller
 06.10.2011, 11:38

Ja, so habe ich mir das auch schon gedacht. Ich frage mich allerdings, ob meine private Haftpflichtversicherung dann einspringt, wenn ich "teilschuldig" bin, bei einem fremden Pferd. Ich habe natürlich auch schon die Pferde-Haft- u. meine private Haftpflicht-Versicherung angeschrieben, aber wie es bei so einem "fiktiven" Fall ist, ... keine Antwort.... Dank erst mal

reiterhexe  06.10.2011, 15:01
@Rossi020852

Hast Du Deine Versicherungen von einem Anbieter? Das erleichtert es meistens. Selbstbeteiligung??

Ein gewissen Restrisiko bleibt natürlich, wenn Du selbst groben Unfug anstellst wird vermutlich keine Versicherung zahlen ;-)

Wie wäre es wenn alle Beteiligten sich gegenseitig eine Haftungsfreigabeerklärung geben? Das ist zwar vor Gericht angeblich doch nicht vollkommen "dicht" aber zumindest hätte man dann die Absicherung dass einem kein anderer Pferdebesi sofort verklagt. Beim Geld und eigenem Pferd hört der Spaß schnell auf!

DerMakler  09.10.2011, 12:13
@reiterhexe

Ich frage mich allerdings, ob meine private Haftpflichtversicherung dann einspringt, wenn ich "teilschuldig" bin, bei einem fremden Pferd.

Berechtigte Frage ,die auch bei einer noch so guten PHV gerade in Bezug auf Pferde / Hundehalter Haltung dies ausgeklammert haben wird ! Sollte der Umstand der " Stell sie mein Pferd bitte mit raus" Auftragtragsweitergabe nicht in der Pferde Halter HP des Besitzers involviert sein , macht eine eigene Pferdehalter HP auf Grund des ausgeübten Pferdesports ,auch mit "Leihpferden " dann mehr als Sinn..Lassen sie sich hier von einem Makler dazu vernüftig, kostenlos beraten ! HG DerMakler

Bei einer privaten Haftpflicht muß Tierbetreueung bestimmt extra versichert werden. Es gibt eine Tierhalter Haftpflichtversicherung. http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pkp/haftpflichtversicherung/tierhalterhaftpflicht/puetierhalterhaftpflicht/PKPUeTierhalterhaftpflicht_.htm

DerMakler  09.10.2011, 12:07

Weder Aussage (.."Bei einer privaten Haftpflicht muß Tierbetreueung bestimmt extra versichert werden" ) ,noch der Link zur Gothaer passen (die bei einer Pferdehalter HP bestimmt nicht Chef im Ring sind ) zu der Frage ! HG DerMakler

Schön ,das alle so nach dem Motto antworten : es ist immer der Verursacher der zahlt ..ect...

Frage ist erst einmal :

Wir sind 16 Pferdebesitzer und stellen (abwechselnd) zu zweit die Pferde raus, so dass jeder alle acht Wochen einmal Sonntag morgens (eben nicht nur das eigene, sondern auch fremde) Pferde raus stellt.

...wie ist das bei euch versicherungstechnisch geregelt ? Gibt es eine Kolletive Pferdehalter HP oder hat jeder eine Einzelne ?

HG DerMakler

Es haftet in fast allen Fällen der Halter des Pferdes. Gerade in deinem Fall hat dich dann ja auch der Besitzer aufgefordert das Pferd rauszustellen. Die Haftpflichtversichrung für Pferde sollte dann aber auch dementsprechend eingerichtet sein, so das auch Fremdreiter und verschulden druch dritte mit abgesichert sind. Das ist aber bei sehr vielen Versicherungen der Fall.

Einzig wenn du einen Gravierenden Fehler machst wie z.b. das Tor zur Weide offen stehen lässt und dann ein Pferd ausbüchst und einen Schaden anrichtet, haftet deine Private Haftpflichversicherung.