Einschränkungen im Kaufvertrag (Pferd)?
Hallo,
Ich hoffe die Frage ist hier in Ordnung. Wenn nicht, wird sie eben gelöscht, aber einen Versuch ist es wert.
Ich habe mal ein wenig im Internet gestöbert und bin dabei auf einen Kaufvertrag gestoßen, in dem einige Einschränkungen stehen.
Ich habe schon häufiger gehört / gelesen, dass die Klauseln in einem sogenannten Schutzvertrag ungültig sind, sobald Geld fließt. Stimmt das? Und macht es einen Unterschied, wenn die Einschränkungen in einem als Kaufvertrag bezeichneten Dokument verzeichnet sind?
Ich frage mich nun jedenfalls ob der Verkäufer folgende Dinge wirklich auch noch nach dem Verkauf einschränken kann und damit im Recht ist - immer angenommen man kann mit dem Verkäufer nicht mehr verhandeln, nachdem der Vertrag geschlossen wurde:
- Keine Turniere (was genau wird als Turnier gewertet und was nicht? Es gibt ja nicht nur die Veranstaltungen der FN)
- Keine Zucht (Wie sähe es da aus bei Weideunfällen?)
- Haltung nur in einer bestimmten Stallart, also Offenstall / Box / Wiese (Was passiert, wenn das Pferd Boxenruhe verordnet bekommt, aber nur im Offenstall stehen darf? Was ist, wenn ein Pferd immer Wiese haben soll, aber an Hufrehe erkrankt?)
- Einschläfern nur mit einem bestimmten Mittel (Sorry, aber wenn mein Pferd zum Beispiel schwer verunglückt will ich nicht noch warten bis der Tierarzt das richtige Mittel da hat, sondern bin dankbar für Jeden, der es schnell erlösen kann)
- Das Pferd muss an den Vorbesitzer zurück gehen, wenn der Käufer es nicht mehr will. Einzige Ausnahme ist der Verkauf an eine von Beiden akzeptierte Dritte Person (Was passiert, wenn die Vorbesitzer das Pferd nicht zurück wollen? Und angenommen, ich übertrage mein Pferd an diese Dritte Person: Gelten die Einschränkungen dann auch noch für diese? Danach könnte ich es ja dann wieder auf mich selbst überschreiben und wäre frei von den Regeln?)
Oder gilt generell, dass mit dem Kauf des Pferdes alle Bestimmungsrechte auf mich übergehen? Darüber ob es klug wäre, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen, muss nicht diskutiert werden.
Desweiteren ist im Vertrag nicht definiert, was bei Vertragsbruch passiert. Welche Auswirkungen hat das? Könnte ich also quasi machen was ich will, da ja keine Strafe definiert ist?
Vielen Dank schonmal für alle fachlich fundierten Antworten und vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen mit solchen Verträgen?
2 Antworten
Nein, solche Klauseln sind zwar ganz nett und kommen auch häufig vor, aber sie sind alles andere als gesetzlich gedeckt.
Wenn du dir ein Pferd kaufst dann gehört es dir und du darfst mit dem Pferd machen was immer du damit machen möchtest (Einschränkungen vom Tierschutzgesetz natürlich ausgenommen).
Die erwähnte Dritte Person steht namentlich im Vertrag - Käufer und Verkäufer haben sich darauf geeinigt, dass das Pferd jederzeit an diese weitergehen darf ohne dass man es dem Vorbesitzer anbieten muss.
Dann hat man das Vorkaufsrecht eben dieser dritten Person gegeben. Funktioniert genau so. Wenn dieser Dritte das Pferd nicht annimmt wenn du es ihm anbietest, erlischt sein Recht und du bist nicht mehr gebunden.
Alles klar, vielen Dank! Ich kannte das Vorkaufsrecht bisher immer nur auf den Vorbesitzer bezogen, deshalb war ich da etwas irritiert.
Wenn du den Vertrag unterschreibst, dann akzeptierst du diese Bedingung und damit auch den anderen Käufer. Diese Klausel ist auch rechtlich OK.
Alles andere ist aber quatsch. Selbst wenn du das unterschreibst hat der ursprüngliche Besitzer keine Rechte mehr und kann dir nicht mehr rein reden. Unangenehm kann es natürlich trotzdem werden wenn er sich dann wegen irgendwas aufregt. Deshalb würde ich an deiner Stelle schon sagen, dass solche Regelungen ungültig sind und du dich deshalb nicht an alles halten musst.
Man sollte sich allerdings gut überlegen, ob man so ein Pferd will, wo der Vorbesitzer ständig versucht, sich weiter einzumischen. Das ist ja schon wie nur zur Verfügung stellen. Recht hin oder her, Scherereine. Hast du nimmt so was trotzdem.
Auch finde ich das mit dem Vorkaufsrecht schwierig- wie stellst du sicher, dass alles rechtens abläuft, wenn er sagt, er hat nie ein schriftliches Angebot bekommen ; wenn das Einschreiben nicht zugestellt wird oder so. Mußt du alles im Vetrag genau festhalten.
Ein Einschreiben ist schon ziemlich Wasserfest. Dabei hat man eine Übernamebestätigung bei der Post wenn man dafür bezahlt. Das ist in vielen Geschäften üblich.
Schon klar, aber was ich meine, dass man zum Beispiel die Adresse, an die das Angebot zu richten ist, mit in den Vertrag schreibt. Damit es nicht nahcher heißt, da ist nix angekommen weil falsch adressiert oder so.
Mir wurde es folgendermaßen erklärt von einem Juristen, den ich in einem solchen Fall dazu befragt hatte: Bei allen Klauseln, die man machen kann - und man kann schon vieles -, kommt es auch immer drauf an, ob letztendlich eine Vertragsstrafe vereinbart ist. Sprich, was muss beispielsweise jemand zahlen, wenn er verstößt? Weil wo nichts vereinbart ist, passiert auch nichts und dann hat man eben verstoßen. Da es sich aber nicht um Verstöße gegen geltendes Gesetz handelt, sondern gegen einen Verstoß einer Vereinbarung zwischen zwei Parteien, kann der andere nichts einklagen. Wenn eine Vertragsstrafe vereinbart ist, dann wäre diese eben das, worum es zu verhandeln gilt. Im Zweifel auch mit (Schieds-)richter.
Der Vorbesitzer eines unserer Pferde hat auch ein Vorkaufsrecht und ein Informationsrecht über den Verbleib des Pferdes sowie eine Vorgabe über die Euthanasie. Auch hat er Voltigieren und den Turniersport aufgrund der bekannten gesundheitlichen Beschwerden untersagt. Ein kleines Gauditurnier zuhause rechne ich da nicht, sondern ich denke an die Wettbewerbe, für die das Pferd eine entsprechende Registrierung braucht und ich gehe davon aus, dass das auch im Sinne des Verkäufers ist. Aber wenn ich dieses Pferd heute würde verkaufen müssen, wäre es mir die Vertragsstrafe wert, ihn nicht als Käufer zu wählen. Es wäre mir sogar die Vertragsstrafe wert, die Euthanasie letzendlich selbst wählen zu können, wenn der Vorbesitzer drauf bestehen würde. Die ist nicht so hoch, dass ich sie nicht einfach als verspäteten Kaufpreisanteil für mich ansehen kann. Und es ist ja noch nicht mal gesagt, dass er überhaupt drauf besteht, wenn es so weit ist. Ich habe ihn von unserem einzigen Umzug mit dem Pferd informiert, von dem Stall, wo wir es gekauft haben, dorthin, wo wir es halten. Sprich, der Vorbesitzer weiß, wo das Pferd ist, aber das wüsste er sowieso, denn das Pferd stammt aus der Gegend und mir begegnen immer wieder Leute, die es kennen. Würde sich also über kurz oder lang eh rumsprechen.
Hab deinen Text nochmal gelesen. Es gibt etwas, dass durchaus gesetzlich ist. Das so genannte "Vorkaufsrecht". Das heißt der ursprüngliche Besitzer darf in den Kaufvertrag rein schreiben, dass du das Pferd erst dann an eine dritte Person weiter verkaufen darfst, wenn du ihm vorher ein schriftliches Angebot zum Rückkauf gemacht hast.
Kann oder will er das Pferd nicht wieder zurück kaufen oder meldet sich bei dir nicht in der im Angebot angegebenen Frist zurück, erlischt das Vorkaufsrecht und du darfst das Pferd an jede Person weiterverkaufen.