Gibt es einen Pflichtteil als Stieftochter?
Hallo zusammen,
ich bin 1961 geboren, und meine Mutter ist seit 1963 von meinem leiblichen Vater geschieden, sie hat 1966 wieder geheiratet, ich bin nicht adoptiert (mein Stiefvater hat eine nichteheliche Tochter). Meine Mutter ist vor 19 Jahren verstorben, und ich habe sie damals nicht beerbt, weil ich meinem Stiefvater nichts wegnehmen wollte. Mein Stiefvater hatte dann wieder eine neue Lebenspartnertin. Jetzt ist mein Stiefvater verstorben und hat laut Testament alles seiner neuen Lebenspartnerin hinterlassen. Nun meine Frage: Steht mir ein Pflichtteil zu?
Mit freundlichen Grüßen
Haustein
8 Antworten
Nein, dir hätte ein Pflichtteil von deiner Mutter zugestanden, auf den du freiwillig verzichtet hast, wenn ich dich richtig verstehe.
Als nicht leibliches bzw. durch Adoption gleichgestelltes Kind, steht dir kein Pflichtteil vom Erbe des Stiefvaters zu.
Auch aus dem damaligen Verzicht lassen sich keine Ansprüche ableiten.
Ist gemein, aber wahr.
Als Stieftochter hast Du keinen Anspruch auf das Erbe Deines Stiefvaters. Das Erbe Deiner Mutter wäre Dir zugestanden. Hat Dein Stiefvater das nicht schriftlich gemacht?
ui,....schwierig,...es wäre dir von deiner Mutter der Pflichtteil zugestanden,ich meine Nein....aber informiere dich bei einem Anwalt....
Leider nicht. Mir wäre genau das passiert, hätte mein Stiefvater kein Testament gemacht. Und dieses Testament wurde auch noch angefochten, - erfolglos. Hast Du wirklich damals verbrieft verzichtet?
Nein verbrieft verzichtet hab ich nicht.
Nein! Da gibt es keinen Pflichtteilsanspruch.