Was erbt die Stiefmutter im besten Fall und was bleibt den Kindern aus 1. Ehe?
Mein Vater Heiratet im Hohen alter von 62 Jahren noch mal.Wir sind 3 Kinder aus erster Ehe und sind uns auch einig alle für einen einer für alle.Was erbt die Stiefmutter die erst jetzt mein Vater Heiratet und in auch erst seit 3 Jahren kennt.Mein Vater hat vermögen in sein leben angehäuft es geht hier nicht um ein Haus sonder wesentlich mehr.Unsere Mutter ist verstorben und wir sind alle volljährig.Das Verhältnis zu unseren Vater ist Gut, aber er hat mal gesagt das unsere Stiefmütter den Hauptanteil erben würde, aber so ist er - viel spaß machen und dumm herumlabern.Aber wen es wirklich so kommen sollte ??????
Meine Frage: was könnte uns im schlimmsten Fall passieren ? Und wenn kein Testament gemacht wird was würde die Stiefmutter in ca. 10 Jahre ehe bekommen.
Danke für die Antworten im voraus.
MFG Thomas0000
10 Antworten
ohne Testament, rechtliche Regelung bedeutet die Ehefrau bekommt ihren Anteil und der Rest geht durch Anzahl der Kinder zu gleichen Teilen, wenn ich mich jetzt nicht irre.62 ist ein arbeitsfähiges alter kein hohes alter
erstens: wenn euer vater ein testament gemacht hat, kann er darin bestimmen, wer wieviel erbt (außer den pflichtteilsansprüchen, die er nicht umgehen kann)
zweitens: ohne testament kommt es auf den güterstand an. bei zugewinngemeinschaft (das ist das normale, wenn kein ehevertrag besteht), erbt die ehefrau die hälfte, die andere hälfte teilen sich die Kinder. Bei Gütertrennung erbt die Ehefrau 1/4.
Die Länge der Ehezeit hat auf die Erbberechtigung keinen Einfluss.
da hast Du recht - aber ich wollte den Fragesteller jetzt auch nicht mit solche Details überfordern ;-) Wer außer uns hat das denn jetzt verstanden? grins
grins zurück (verzeih wenn ich öfters pingelig bin); hat aber nichts mit Besserwisserei zu tun
kein problem - immer her mit mehr Infos. Ich lerne ja gern dazu. ich bin ja auch immer pingelig und "besserwisserisch" hier - da muss ich das meinerseits auch einstecken können ;-)
Guppy194, so nett wie Du Deine "Pingeligkeit" rüberbringst, kann sie nur unser Wissen erweitern. ;-)
Meines Erachtens, so war es jedenfalls bei uns: die Ehefrau bekommt die Hälfte und die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Aber sicherheitshalber würde ich einen Notar fragen.
Hallo Manu, bei meinem Schwiegervater verhällt es sich ähnlich. Die Mutter meines Mannes ist verstorben und er hat vor wenigen Jahren wieder geheiratet. Seine beiden Häuser haben bereits mein Mann und sein Bruder geerbt, wobei er in dem Haus meines Mannes noch wohnt. Ein weinteres hat er vor wenigen Jahren gekauft und auch dort lebt er hin und wieder. Die Stiefmutter meines Mannes macht schon irgendwie komische Anmerkungen. Wenn wir mal im Sommer nach Hamburg fahren wollen und sie gerade im anderen Haus sind, findet sie das wohl nicht ok. Sie meinte wir wollen es bestimmt auch nicht, wenn sie sich beide alleine in unserer Wohnung unangemeldet aufhalten. Habe ehrlich gesagt auch meine größten Bedenken dieser Frau gegenüber.
Stiefmutter erbt maximal 50% und die Kinder entsprechend die restlichen 50% der Erbmasse.
Und was ist beim Berliner Testament? Da trifft das nicht zu.
beim Testament ist eh alles anders. nicht nur beim Berliner.
Es geht ja auch darum das kein Testament existiert. Und auch beim Berliner Testament gibt es maximal 50% weil der Rest ist Pflichtteil.
Meitnomade, das mit dem Pflichtteil hast du falsch verstanden.
Ein Erbe wird Mitglied der Erbengemeinschaft. Er erbt also Wertgegenstände, Aktien, Grundstücke etc.
Und die Frage war zweiteilig: was wäre das schlimmste was passieren könnte UND was wäre, wenn kein Testament existiert.
Ein Pflichtteilsberechtigter hat nur einen Anspruch auf Auszahlung von Geld - allerdings in der Höhe der HÄLFTE des gesetzlichen Erbteils. Also wenn bei drei Kindern ja sonst jedes 1/6 erben würde (1/3 von 50 %) dann ist der Pflichtteil ein Zahungsanspruch in Höhe von 1/12 der Erbschaft.
Der Alleinerbe erbt also alles - muss aber 1/4 des Wertes auszahlen (damit erhöht sich der Wert der Erbschaft auf 3/4)
und die Frage war nach meinem Verständnis zweiteilig
1. was wäre das schlimmste, was passieren könnte (Antwort: Testament)
2. Was wäre wenn kein Testament existiert (Antwort: gesetzliche Erbfolge)
Hoffe, die Frage richtig verstanden zu haben.
Was wäre das schlimmste was passieren kann? Vater verstirbt
Ansonsten kann der auch sein Haus und Hof verprassen so das beim Tod nix bleibt. Diese Option macht besonders Spass.
stimmt - sag das mal dem Fragesteller smile Der scheint eher andere Sorgen zu haben.... ;-)
die ursprüngliche antwort hier? nur, dass sie halt nicht ganz vollständig und damit nicht ganz korrekt ist. aber sie entspricht dem, was du hören wolltest, gelle?
genau
fast, aber nicht ganz richtig (bzgl. ges. Erbfolge): die Ehefrau erbt auch bei Zugewinngemeinschaft immer nur 1/4 (wenn Abkömmlinge vorhanden sind); als pauschalen Zugewinnausgleich kann sie ein weiteres 1/4 beanspruchen; es könnte im Einzelfall aber günstiger für die Ehefrau sein, wenn sie das Erbe ausschlägt und stattdessen die Pflichtteil und den auszurechnenden Zugewinnausgleich bekommt; das ist vor allem dann günstiger, wenn sie kein Vermögen in der Ehe erworben hat und der Ehemann viel; Gruß