Was erbt die Stiefmutter im besten Fall und was bleibt den Kindern aus 1. Ehe?

10 Antworten

ohne Testament, rechtliche Regelung bedeutet die Ehefrau bekommt ihren Anteil und der Rest geht durch Anzahl der Kinder zu gleichen Teilen, wenn ich mich jetzt nicht irre.62 ist ein arbeitsfähiges alter kein hohes alter

erstens: wenn euer vater ein testament gemacht hat, kann er darin bestimmen, wer wieviel erbt (außer den pflichtteilsansprüchen, die er nicht umgehen kann)

zweitens: ohne testament kommt es auf den güterstand an. bei zugewinngemeinschaft (das ist das normale, wenn kein ehevertrag besteht), erbt die ehefrau die hälfte, die andere hälfte teilen sich die Kinder. Bei Gütertrennung erbt die Ehefrau 1/4.

Die Länge der Ehezeit hat auf die Erbberechtigung keinen Einfluss.

Guppy194  22.01.2009, 18:25

fast, aber nicht ganz richtig (bzgl. ges. Erbfolge): die Ehefrau erbt auch bei Zugewinngemeinschaft immer nur 1/4 (wenn Abkömmlinge vorhanden sind); als pauschalen Zugewinnausgleich kann sie ein weiteres 1/4 beanspruchen; es könnte im Einzelfall aber günstiger für die Ehefrau sein, wenn sie das Erbe ausschlägt und stattdessen die Pflichtteil und den auszurechnenden Zugewinnausgleich bekommt; das ist vor allem dann günstiger, wenn sie kein Vermögen in der Ehe erworben hat und der Ehemann viel; Gruß

amiria71  22.01.2009, 18:27
@Guppy194

da hast Du recht - aber ich wollte den Fragesteller jetzt auch nicht mit solche Details überfordern ;-) Wer außer uns hat das denn jetzt verstanden? grins

Guppy194  22.01.2009, 18:34
@amiria71

grins zurück (verzeih wenn ich öfters pingelig bin); hat aber nichts mit Besserwisserei zu tun

amiria71  22.01.2009, 18:39
@Guppy194

kein problem - immer her mit mehr Infos. Ich lerne ja gern dazu. ich bin ja auch immer pingelig und "besserwisserisch" hier - da muss ich das meinerseits auch einstecken können ;-)

GerdaG  22.01.2009, 19:08
@Guppy194

Guppy194, so nett wie Du Deine "Pingeligkeit" rüberbringst, kann sie nur unser Wissen erweitern. ;-)

Meines Erachtens, so war es jedenfalls bei uns: die Ehefrau bekommt die Hälfte und die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Aber sicherheitshalber würde ich einen Notar fragen.

Hallo Manu, bei meinem Schwiegervater verhällt es sich ähnlich. Die Mutter meines Mannes ist verstorben und er hat vor wenigen Jahren wieder geheiratet. Seine beiden Häuser haben bereits mein Mann und sein Bruder geerbt, wobei er in dem Haus meines Mannes noch wohnt. Ein weinteres hat er vor wenigen Jahren gekauft und auch dort lebt er hin und wieder. Die Stiefmutter meines Mannes macht schon irgendwie komische Anmerkungen. Wenn wir mal im Sommer nach Hamburg fahren wollen und sie gerade im anderen Haus sind, findet sie das wohl nicht ok. Sie meinte wir wollen es bestimmt auch nicht, wenn sie sich beide alleine in unserer Wohnung unangemeldet aufhalten. Habe ehrlich gesagt auch meine größten Bedenken dieser Frau gegenüber.

Stiefmutter erbt maximal 50% und die Kinder entsprechend die restlichen 50% der Erbmasse.

GerdaG  22.01.2009, 18:00

Und was ist beim Berliner Testament? Da trifft das nicht zu.

amiria71  22.01.2009, 18:02
@GerdaG

beim Testament ist eh alles anders. nicht nur beim Berliner.

Mietnormade  22.01.2009, 18:03
@GerdaG

Es geht ja auch darum das kein Testament existiert. Und auch beim Berliner Testament gibt es maximal 50% weil der Rest ist Pflichtteil.

amiria71  22.01.2009, 18:10
@Mietnormade

Meitnomade, das mit dem Pflichtteil hast du falsch verstanden.

Ein Erbe wird Mitglied der Erbengemeinschaft. Er erbt also Wertgegenstände, Aktien, Grundstücke etc.

Und die Frage war zweiteilig: was wäre das schlimmste was passieren könnte UND was wäre, wenn kein Testament existiert.

Ein Pflichtteilsberechtigter hat nur einen Anspruch auf Auszahlung von Geld - allerdings in der Höhe der HÄLFTE des gesetzlichen Erbteils. Also wenn bei drei Kindern ja sonst jedes 1/6 erben würde (1/3 von 50 %) dann ist der Pflichtteil ein Zahungsanspruch in Höhe von 1/12 der Erbschaft.

Der Alleinerbe erbt also alles - muss aber 1/4 des Wertes auszahlen (damit erhöht sich der Wert der Erbschaft auf 3/4)

amiria71  22.01.2009, 18:12
@Mietnormade

und die Frage war nach meinem Verständnis zweiteilig
1. was wäre das schlimmste, was passieren könnte (Antwort: Testament)
2. Was wäre wenn kein Testament existiert (Antwort: gesetzliche Erbfolge)

Hoffe, die Frage richtig verstanden zu haben.

Mietnormade  22.01.2009, 18:23
@amiria71

Was wäre das schlimmste was passieren kann? Vater verstirbt

Ansonsten kann der auch sein Haus und Hof verprassen so das beim Tod nix bleibt. Diese Option macht besonders Spass.

Thomas0000 
Beitragsersteller
 22.01.2009, 18:27
@amiria71

Danke das ist eine Auskunft die sachlich ist und weiter hilft.

MFG Thomas0000

amiria71  22.01.2009, 18:28
@Mietnormade

stimmt - sag das mal dem Fragesteller smile Der scheint eher andere Sorgen zu haben.... ;-)

amiria71  22.01.2009, 18:35
@Thomas0000

die ursprüngliche antwort hier? nur, dass sie halt nicht ganz vollständig und damit nicht ganz korrekt ist. aber sie entspricht dem, was du hören wolltest, gelle?

ibicks  22.01.2009, 17:58

genau