Was erbt die Frau vom Haus, wenn der Mann mit mehr Anteil im Grundbuch steht und stirbt?
Guten Tag,
folgendes Szenario:
Frau und Mann sind verheiratet, haben in der Ehe ein Haus gebaut. Hauswert 400.000€. Der Mann hat viel Eigenkapital (100.000€) für den Hausbau und Finanzierung hergegeben, bedingt durch ein vorzeitiges Erbe. Im Grundbuch steht, dass 100.000€ des Wertes vom Haus ihm allein gehören, der Rest gehört zu gleichen Teilen Mann und Frau.
Nun stirbt der Mann. Es existieren Kinder der beiden. Der Mann hat außerdem noch einen Vater und eine Schwester.
Erbt die Frau dann das Haus allein? Oder muss sie sich den alleinigen Hausanteil von ihrem Mann (Wert €100.000) mit ihren Kindern oder gar dem Vater oder der Schwester des Mannes teilen (bzw. evtl diejenigen auszahlen)?
Gemeint ist die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament existiert.
Danke schon jetzt für Antworten.
Grüsse von Frau Meierr
6 Antworten
die erbmasse verteilt sich wie folgt:
50% die Ehefrau, die anderen 50% zu gleichen Teilen an die kinder
konkret:
150.000€ beträgt der Anteil des Frau am Haus (400.000-100.000 =300.000, und davon die hälfte)
ergo beträgt der Anteil des Vaters 250.000€
davon bekommt die Frau 125.000, der Rest wird zu gleichen Teilen an die Kinder verteilt
Im Grundbuch stehen die Eigentumsteile.
Ohne Testament erbt die Frau die Hälfte vom Anteil des Ehemannes. Die Kinder teilen sie die andere Hälfte.
Nur die Ehefrau und die leiblichen Kinder erben...in dieser Reihenfolge.
Da gibt es keine Reihenfolge, Ehefrau erbt 50% und 50% teilen sich die Kinder.
Die erben gleichranging. Nix Reihenfolge.
Verheiratet in gesetzlicher Erbfolge bei gesetzlichem Güterstand erbt die Ehefrau die Hälfte und die andere Hälfte teilen sich die gemeinsamen Kinder.
Sind die 100.000 € für ihn über eine Grundschuld abgesichert? oder sind die Eigentumsanteile zu 70/30 o.ä. eingetragen.
In den Nachlass des Mannes geht sein komplettes alleiniges Vermögen zum Todestag.
Vater und Schwester des Mannes sollten raus sein, sofern der Vertrag mit der Übertragung des vorweggenommen Erbteil nicht noch anderes regelt.
Im Grundbuch steht, dass 100.000€ des Wertes vom Haus ihm allein gehören, der Rest gehört zu gleichen Teilen Mann und Frau.
Das ist unklar. Im Grundbuch werden die Miteigentumsanteile eingetragen und keine Werte, die einem zustehen. Es sei denn, dem Ehemann wurde eine Grundschuld bestellt, aber das ist sehr selten.
Erbt die Frau dann das Haus allein?
Wenn es kein Testament gibt und sie ohne abweichenden Ehevertrag verheiratet waren, erbt sie die Hälfte des hälftigen Anteils des Mannes und die andere Hälfte geht an die Kinder des Ehemannes. Das gilt auch von einer etwaigen Grundschuld. Sie hat damit wirtschaftlich betrachtet 3/4 am Haus bzw. Grundstück.
Müsste aber den Rest an die Kinder auszahlen ab dem Moment des Eintreten des Erbfalls.