Welches Recht hat die Freundin meines Vaters beim erben?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, wenn nichts schriftliches besteht und dergleichen...und tschüss. Kann natürlich sein das Dein Vater eine Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin abgeschlossen hat. das wäre dann etwas anderes. Aber in der Erbfolge bleibt sie aussen vor.

MiniMi90 
Beitragsersteller
 04.04.2010, 21:52

Nene, nichts dergleichen, hatte nur was von "eheähnlichem verhältnis" gehört was mir gesagt wurde, wo man ansprüche geltend machen könnte

MaximaNRW  04.04.2010, 21:58
@MiniMi90

Nein Nein, sie hat keinen Anspruch. Jedoch sollten beide Anschaffungen gemacht haben,zB. ein Schrank, TV oder so und der Kaufvertrag läuft auf ihrem Namen dann kann sie es natürlich aus der Wohnung mitnehmen. Aber ansonsten sei unbesorgt, sie hat rechtlich keine Ansprüche.

Wenn sie "nur" seine Freundin ist (also in keiner rechtlichen Beziehung zu deinem Vater steht, wie z.B. Ehe) erbt sie gar nichts.

Das Eigentum deines Vaters geht dann per Gesetz auf seine gesetzlichen Erben über; also auf seine Kinder.

Als "Freundin" kann sie nur etwas Erben, wenn dein Vater sie in seinem Testament "bedacht" hat...

Wenn er es nicht testamentarisch festgelegt hat, geht sie leer aus.

Wenn sie nicht verheiratet sind, dann erbt sie soviel ich weiß gar nichts!

chromoson  04.04.2010, 21:47

Stimmt!