Zwei Hauseigentümer (Geschwister), wer erbt?
Hallo,
wie ist es eigentlich, wenn zwei Geschwister im Grundbuch als Hauseigentümer eingetragen sind und einer von den beiden verstirbt und es noch eine Schwester gibt, die nicht im Grundbuch eingetragen ist!? Gehört das Haus dann allein dem der im Grundbuch eingetragen war oder hat die Schwester auch ein Recht auf dem Haus?
danke
4 Antworten
Verstirbt bei zwei Eigentümern einer, dann gibt es ein halbes Haus zu Erben. Der Erbgang verläuft normal: die eine Hälfte der Haushälfte geht in diesem Fall an den verbleibenden Bruder, die andere Hälfte der Haushälfte geht an die verbleibende Schwester, die noch nicht im GB steht. Akzeptiert sie das Erbe, wird sie auch ins GB eingetragen, wobei sie trägt die Kosten. Akzeptiert sie es nicht, geht dieser Erbteil an den Bruder und ihm gehört das ganze Haus, vorausgesetzt es sind keine weiteren gesetzlichen Erben vorhanden.
Wenn kinderlos und ohne weiteres Testament, dann erben beide verbleibenden Schwestern je 50%. D.h. die bereits eingetragene Schwester hat dann 75% Anteil und die hinzukommende 25% Anteil.
Die Eltern hatte ich vergesssen. Das ist richtig..
Wer noch Eigentümer ist, ist irrelevant. Der hälftige Miteigentumsanteil geht an die Erben. Miterbe kann dann natürlich auch der Geschwisterteil sein, der bereits Miteigentümer ist. Muss aber nicht.
Die Schwester, die nicht im Grundbuch steht bekommt da nichts, sondern die Kinder der verstorbenen Schwester.
Einzige Ausnahme, dass die Verstorbene die Schwester im Testament bedacht hat und die Pflichtteile der Kinder ausgezahlt werden.
Kinder sind nicht vorhanden
Dann wird das Erbe unter den beiden Schwestern aufgeteilt, wenn auch kein Testament vorhanden ist.
Heißt: die im Grundbuch stehende Schwester erhält dann insgesamt 75% Eigentum (50% hatte sie und 25% erbt sie) am Haus und die andere Schwester 25%
Dies ist die richtige Antwort, unter der Voraussetzung, dass die Eltern der Geschwister nicht mehr leben; Sonst würden diese gesetzliche Erben des Verstorbenen werden.und mithin dssen Haushälfte erben.