Zwei Hauseigentümer (Geschwister), wer erbt?

4 Antworten

Verstirbt bei zwei Eigentümern einer, dann gibt es ein halbes Haus zu Erben. Der Erbgang verläuft normal: die eine Hälfte der Haushälfte geht in diesem Fall an den verbleibenden Bruder, die andere Hälfte der Haushälfte geht an die verbleibende Schwester, die noch nicht im GB steht. Akzeptiert sie das Erbe, wird sie auch ins GB eingetragen, wobei sie trägt die Kosten. Akzeptiert sie es nicht, geht dieser Erbteil an den Bruder und ihm gehört das ganze Haus, vorausgesetzt es sind keine weiteren gesetzlichen Erben vorhanden.

Wenn kinderlos und ohne weiteres Testament, dann erben beide verbleibenden Schwestern je 50%. D.h. die bereits eingetragene Schwester hat dann 75% Anteil und die hinzukommende 25% Anteil.

sergius  02.06.2022, 08:17

Dies ist die richtige Antwort, unter der Voraussetzung, dass die Eltern der Geschwister nicht mehr leben; Sonst würden diese gesetzliche Erben des Verstorbenen werden.und mithin dssen Haushälfte erben.

DietmarBakel  02.06.2022, 08:22
@sergius

Die Eltern hatte ich vergesssen. Das ist richtig..

Wer noch Eigentümer ist, ist irrelevant. Der hälftige Miteigentumsanteil geht an die Erben. Miterbe kann dann natürlich auch der Geschwisterteil sein, der bereits Miteigentümer ist. Muss aber nicht.

Die Schwester, die nicht im Grundbuch steht bekommt da nichts, sondern die Kinder der verstorbenen Schwester.

Einzige Ausnahme, dass die Verstorbene die Schwester im Testament bedacht hat und die Pflichtteile der Kinder ausgezahlt werden.

Car1903 
Beitragsersteller
 02.06.2022, 06:01

Kinder sind nicht vorhanden

Wiesel  02.06.2022, 06:04
@Car1903

Dann wird das Erbe unter den beiden Schwestern aufgeteilt, wenn auch kein Testament vorhanden ist.

Heißt: die im Grundbuch stehende Schwester erhält dann insgesamt 75% Eigentum (50% hatte sie und 25% erbt sie) am Haus und die andere Schwester 25%