Meine Mutter möchte das Haus nach dem Tod des Vaters verkaufen?
Mein Vater ist vor 1,5 Jahren verstorben. Nun möchte meine Mutter das Haus verkaufen. Mein Vater steht noch im Grundbuch. Ich habe die gesetzlichen Ansprüche, allerdings bin ich Einzelkind und Erbe sowieso nach dem Zod der Mutter alles.
Muss der verstorbene Vater aus dem Grundbuch gelöscht werden und ich selber eingetragen werden.
kann meine Mutter alleine verkaufen
9 Antworten
allerdings bin ich Einzelkind und Erbe sowieso nach dem Zod der Mutter alles.
Nicht zwingend, die Mutter kann per Testament einsetzen wen sie will, so lange sie nicht per Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament gebunden ist. Grundsätzlich wäre natürlich der Abschluss eines Erbvertrages zwischen Ihnen und Ihrer Mutter möglich.
Zu 1. zu nächstmal wäre zu klären, wer denn Erbe des Vaters ist. Das hängt davon ab, ob Ihre Eltern verheiratet waren und ob es ein Testament gibt. Bei mehreren Erben ( was der Fall wäre, wenn Ihre Mutter verheiratet war und es kein Testament gibt) kann eine Umschreibung auf einen oder mehrere Erben oder die Erbengemeinschaft als ganzes erfolgen. Bei Ersten setzt es Einigkeit der Erben voraus.
Die Eintragung im Grundbuch sollte möglichst erfolgen, bevor die 2 Jahre von §60 Abs 4 KosteO verstrichen ist, da danach Gebühren erhoben werden können.
Zu 2. Wenn die Mutter nicht durch Testament Alleinerbe Ihre Vaters ist dann nicht. Beim Verkauf einer Immobilie einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben zustimmen. Entweder beim Verkauf oder bei der Grundbuchumschreibung.
Nein es gibt kein Testament, ich habe auch nicht auf meinen Pflichtanteil bestanden, da ich sowieso Alleinerbe bin.
Wenn es kein Testament gibt dann sind sie automatisch Erbe. Wie sie die Erbengemeinschaft mit Ihrer Mutter auseinandersetzen ist aber ihnen überlassen. Bei Einstimmigkeit kann die Erbengemeinschaft sich auseinandersetzen wie sie will. ( zu beachten wären allerding Insolvenzverfahren und Sozialhilferechtliches Pflichten der Erben.)
Hallo,
wichtig wäre zunächst einmal die Frage nach Deinem Alter und wie das Erbe momentan aufgeteilt ist.
- Der Grundbucheintrag muss aktualisiert werden
- Ohne Zustimmung der Miterben kann sie das nicht so einfach verkaufen, wenn sie die Miterben vorab nicht auszahlt und somit das alleinige Eigentum erwirbt.
mfg
Parhalia
Das Alter spielt da keine Rolle ....
Das alter spielt da keine Rolle ....
Wenn es eine rechtliche Streitfrage wird zwischen Euch, solltest Du besser mal bei einem Anwalt Rechtsberatung einholen, wie das läuft und was wie zu machen ist.
Aber ist das richtig zu verstehen, dass Deine Mutter dann momentan alleinige Besitzerin ist ? ( Scheinbar hast Du ja das Erbe selbst auf den gesetzlichen Pflichtteil nicht angetreten )
Hat Deine Mutter das Erbe denn offiziell angetreten ? Gibt es ein Testament ?
Es gibt keine Streitigkeiten. Es geht nur darum ob Sie ohne Probleme verkaufen kann wenn ich nicht eingetragen bin und mein Vater noch im Grundbuch steht. Es gibt Ken Testament und ich habe meinen Pflichtteil nicht angetreten.
Da bin ich rechtlich leider überfragt, wie sich das bei einem nicht mehr aktuellen Grundbucheintrag verhält.
Wie gesagt, einfach mal mit den Unterlagen zu einem Fachanwalt für Erbrecht oder Immobilienrecht. Rechtsberatung kostet nicht die Welt, schafft aber rechtliche Klarheit.
und Erbe sowieso nach dem Zod der Mutter alles
Du erbst das, was Deine Mutter Dir hinterläßt. Wenn zum Todeszeitpunkt Deiner Mutter kein Haus da ist, kannst Du auch keines erben.
Und wenn Deine Eltern ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt hatten, dann hast Du momentan überhaupt keine Ansprüche. Dann ist Deine Mutter die alleinige Erbin Deines Vaters und bildet nicht zusammen mit den Kindern eine Erbengemeinschaft. Sollten Deine Eltern in dieser Hinsicht einen Notar befragt haben, wird dieser sie sicher umfassend beraten haben und ihnen erklärt haben, wie sie ihre Interessen schützen können - vollkommen legal und absolut wasserdicht.
Nein es gibt kein Testament, ich habe auch nicht auf meinen Pflichtanteil bestanden, da ich sowieso Alleinerbe bin. Ich frage nur danach ob mein Vater erst aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, ich dann eingetragen werden muss, oder ob meine Mutter alleine verkaufen kann.
Da dein Vater nicht mehr verkaufen kann und deine Mutter und du mit seinem Tod Eigentümer durch Erbfolge wurden, muss dass natürlich vorher dementsprechend umgeschrieben werden, damit es überhaupt zum notariellen Kaufvertrag der Eigentümer mit einem Käufer kommen kann.
Moin,
dein Vater ist verstorben, steht aber noch im Grundbuch. Da es kein Testament gibt, ist deine Mutter nicht Alleinerbin! Hatte dein Vater noch Geschwister? Dann stünde denen nämlich die Hälfte des Erbes zu. Und zwar die Hälfte des Vaters!
Rechtlich bist Du jedenfalls ein Miterbe und deine Mutter kann das Haus nicht so ohne weiteres verkaufen. Ja es würde zu problemen kommen.
LG Sonoma 2013
Wie sieht denn das Testament deines Vaters aus? Bist du darin als Erbe aufgeführt? Wenn nicht erbt deine Mutter erstmal alles. Den Grundbucheintrag muss sie ändern, das ist aber kein Problem. Ansonsten ist es ihr Eigentum und sie kann damit machen was sie will. Du hast keinen Anspruch darauf, das sie dir irgendetwas vererben muss. Wenn sie alles verjuxt und als arme Frau stirbt, hast du Pech gehabt. Wenn deine Mutter schlau ist verkauft sie die Hütte und gönnt sich noch ein paar schöne Jahre.
Genau Darm geht es. Sie soll doch alles verjuxen, nur mein Frage ist ob sie Probleme beim verkaufen hat wenn mein Verstorbener Vater noch im Grundbuch steht und ich nicht eingetragen bin.
Den Grundbucheintrag muss sie ändern lassen, dann gibt es keine Probleme!
Ich bin 47 und habe keinen Erbschein beantragt da ich nach dem Tod meiner Mutter sowieso Alleinerbe bin. Ich habe auch keinen Pflichtanteil beansprucht. Es geht nur darum , kann Sie alleine verkaufen oder muss mein Vater erst mit Erbschein aus dem Grundbuch gelöscht erdfern oder muss ich als einziger Erbe vorher noch eingetragen werden.