Welche Frist muss man bei einer Kündigung in der Probezeit beachten?
Im Arbeitsvertrag wurde eine dreimonatige Probezeit vereinbart und dass in dieser Zeit fristlos von beiden Seiten aus gekündigt werden kann. Wenn ich als Arbeitnehmer kündigen will, weil mir die Arbeit doch nicht zusagt, heißt fristlos dann wirklich fristlos, also von einen Tag auf den anderen? Oder muss trotzdem eine 2 Wochen-Frist eingehalten werden?
4 Antworten
Im Arbeitsvertrag wurde eine dreimonatige Probezeit vereinbart und dass in dieser Zeit fristlos von beiden Seiten aus gekündigt werden kann.
Bitte mal den genauen Wortlaut der Vereinbarung. Vermutlich hast du da etwas falsch verstanden.
Oder geht es gar nicht um ein Arbeitsverhaeltnis, sondern um ein Ausbildungsverhaeltnis?
Doch, es ist schon ein Arbeitsverhältnis.
"Die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig gekündigt mit einer Frist von sofort. Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist."
ja 2 wochen einhalten , wenn du einfach nich mehr hingehst kriegst du dein letztes gehalt vlt nicht
Wen da fristlos steht Dan ist das auch so innerhalb der Probezeit sonst würde da die 14 tage stehen!
14 Tage steht für eine Fristgerechte Kündigung!
Du musst die zwei Wochen. Frist einhalten, abzüglich Urlaub