Grund für fristlose Kündigung (Arbeitnehmer)
Hallo. wegen drohender Obdachlosigkeit muss ich auf der Arbeit sofort Kündigen, da ich 120km weiter schon eine Wohnung habe, die auch bezahlt wird bereits.
Im Vertrag steht dass ich 2 Wochen Kündigungsfrist habe (in der Probezeit).
Ist meine Situation ein wichtiger Grund? Oder was wäre einer? Und wie würde ich die Kündigung aufsetzen??
Liebe Grüße
13 Antworten
Nein, die Kündigung in der Probezeit bedarf keiner Gründe.
Ungeachtet dessen, solltest du deinne persönlichen Problematiken bedenken, bevor die einen AV unterschreibst. 2 Wohnungen zu finanzieren ist bedenklich. Fraglich ist diese Obdachlosigkeit, es gibt in den meisten Orten preiswerte Unterkünfte für Menschen, die z. B. auf Montage sind. Zu guter letzt kann eine Fahrt (z. B. Autobahn) über 120 km schneller sein, als 40 km durch eine Großstadt.
Zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit sind rechtens. Damit wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, Ersatz zu suchen.
Wenn Du jedoch sofort aufhören willst/musst, aus den angegebenen Gründen, solltest Du mit Deinem Arbeitgeber reden, ob er mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist. Der erfolgt in beiderseitigem Einverständnis.
Wenn er nicht damit einverstanden ist, musst Du eben der Arbeit einfach fernbleiben - und Du bekommst eine fristlose Kündigung. Allerdings bringt das in der Zukunft Nachteile mit sich.
Krankschreibung ist eine schlechte Idee. Du bist offensichtlich nicht krank. Also wäre das nicht gerechtfertigt.
spreche mit dem Arbeitgeber, evtl. wird dieser eine sofortige Kündigung akzeptieren.
Wieso wuerdest du obdachlos, wenn du die Kuendigungsfrist einhalten wuerdest? Du koenntest dir fuer die 2 Wochen auch ein Pensionszimmer nehmen oder pendeln. Ein Grund fuer eine ausserordentliche Kuendigung ist das jedenfalls nicht.
Kuendige ordentlich mit Fristeinhaltung oder bitte deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung. Wahrscheinlich wird der sich darauf einlassen. Wenn aber nicht, wirst du um die laecherlichen 2 Wochen Kuendigungsfrist nicht herum kommen.
An alle, die geschrieben haben, dass der Arbeitnehmer waehrend der Probezeit ohne Angabe von Gruenden kuendigen kann: Das kann der Arbeitnehmer IMMER (also auch ausserhalb einer Probezeit)!
Ich würde erst mal mit meinem Arbeitgeber reden und dann gemeinsam nach ner Lösung schauen. Innerhalb der Probezeit kannst Du aber auch ohne Angabe von Gründen kündigen.