Vor welchem Datum muss man Kündigung abgeben?

5 Antworten

Wenn er die Kündigung direkt beim Arbeitgeber abgibt, dann ist der späteste Termin der 02.06..

Schickt er die Kündiugng per Brief an den Arbeitgeber, dann einrechnen, dass der Brief auch mal 3 Tage unterwegs sein kann. Auf jeden Fall per Einwurfeinschreiben.

Eine email ist bei einer Kündigung nicht verbindlich.

Vier Wochen, nicht ein Monat.

Gilt die Kündigung auch per EMail an HR?

Nein, Mail hat noch keine Rechtskraft.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

und sie muss SPÄTESTENS am 2. Juni beim Arbeitgeber schriftlich vorliegen.

warumpourquoi 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 18:58

Wenn das Kündigungsschreiben per Einschreiben am 1. Juni verschickt wird, wäre es problematisch bei Post Verzögerung?

aylin2006juli  13.05.2020, 19:30
@warumpourquoi

Ja wäre es. Deswegen ist es besser einfach statt am Montag die Kündigung schon am Freitag zuvor zu schicken. Dann kommt es am Montag den 1. an oder spätestens am Dienstag den 2.

DerHans  13.05.2020, 21:00
@warumpourquoi

Bis dahin ist doch noch Zeit genug. Man MUSS das ja nicht auf den letzten Drücker machen.

Hallo,

wenn das der Arbeitsvertrag so vorsieht, dann wohl ja. Vier Wochen sind 28 Tage, also kann er die Kündigung auch bis zum 2. Juni abgeben denke ich (mich kann ja sicher jemand verbessern, falls ich falsch liege).Eine Kündigung in elektronischer Form hat das Gesetz explizit ausgeschlossen. Also ist sie nicht schriftlich, ist sie unwirksam.

Würde es per Einschreiben Einwurf erledigen, auch mit Unterschrift. Und ja, wenn es bis 1.Juni, auch 2.Juni vorgelegt wurde, ist es in Ordnung. Deshalb Ende Mai spätestens Kündigung rausschicken.

warumpourquoi 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 18:56

Danke! Geht es, wenn das Versanddatum vom 1. Juni ist?

Joshi9800  13.05.2020, 18:57
@warumpourquoi

Er soll einfach am 29.Mai Freitag es schicken. Dann ist es spätestens am 1.Juni beim AG. Selbst wenn es am 2.Juni beim AG ist, hat er sicher gekündigt. Besser paar Tage früher als auf letzten Drücker. Kann ja sein das wenn du es am 1.Juni schickst erst am 3.Juni ankommt.

Familiengerd  13.05.2020, 19:01
@warumpourquoi

Es kommt nicht auf das Verdendungsdatum an - das ist völlig belanglos -, sondern auf das Datum des Zugangs beim Arbeitgeber/in dessen Verfügungsbereich.