Fristlose Kündigung erhalten und nun?
Hallo,
ich wollte kündigen weil ich einen neuen Arbeitgeber habe. Habe jedoch in der Kündigung das falsche Datum eingegeben. (Ich habe Ende des Monats angegeben bei einer Frist von 3 Monaten also Beispiel am 05.08 gekündigt, im schreiben aber den 31.08 aufgeführt, ich dachte ab dem Datum beginnt die Kündigungszeit).Da mir ein aggressiver Anwalt dies mitgeteilt hat und mir parallel einen Aufhebungsvertrag zum Ende des Monats angeboten hat, habe ich meine Kündigung zerrissen und ihm mitgeteilt das ich diese korrigieren möchte.
Als dies geschehen ist, ist er quasi ausgerastet und hat mich fristlos gekündigt. Die Kündigung habe ich ohne Angabe von Gründen am selben Tag im Briefkasten gehabt.
Ist die Kündigung rechtens?
6 Antworten
Es muss zwar in einer fristlosen Kündigung kein Grund drin stehen. Aber im § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB steht dazu: Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Ansonsten ist es Deine Entscheidung, ob Du Kündigungsschutzklage einreichst, die Kündigung annimmst oder mit dem Arbeitgeber nochmal sprichst.
Du solltest Dir lieber einen Anwalt nehmen. Dass Du die Kündigung zerrissen hast, bedeutet nicht, dass sie ungültig ist. Und eine Änderung Deinerseits muß nicht akzeptiert werden. Aber ob das Ganze ein Grund für eine fristlose Kündigung ist, ist zweifelhaft.
Wenn du bereits einen neuen Arbeitgeber hast, kann dir das doch eigentlich egal sein, da du ja sowieso zum 31.8. ausscheiden wolltest.
Der bisherige Betrieb muss dir eben noch den Rest des Ausgusts plus der Urlaubsregelung zahlen.
Und warum kündigt man dann nicht so, dass man nahtlos wechseln kann? Sieht ziemlich nach einem "Eigentor" aus.
Bitte lege sofort Kündigungsschutzklage ein. Ich halte die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt.
Und schreibe eine neue korrekte Kündigung deines Arbeitsverhältnisses zum gewünschten Datum und weise ausdrücklich darauf hin, dass du deine Arbeitskraft weiterhin anbietest und wie gewohnt an deinem Arbeitsplatz erscheinen wirst.
Dann muss ich jeden Tag 60km dahin fahren damit die mich jedes mal wieder nach Hause schicken? Zwecks Kosten etc..
Nein, wenn sie dich am ersten Tag wieder nach Hausde schicken, dann verlangst du das natürlich schriftlich. Denn wenn der Arbeitgeber auf deine Arbeitsleistung verzichtet, befindet er sich im sogenannten "Annahmeverzug" und muss dein Geld auch ohne Arbeisleistung zahlen.
Wenn das so wie beschrieben, basiert das auf keiner "rechtmäßigen" fristlosen Art.
Ich kann aber nicht beim neuen Arbeitgeber am 01.09 anfangen, geplant war Ende des Jahres