Fristlose Kündigung erhalten und nun?

6 Antworten

Es muss zwar in einer fristlosen Kündigung kein Grund drin stehen. Aber im § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB steht dazu: Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Ansonsten ist es Deine Entscheidung, ob Du Kündigungsschutzklage einreichst, die Kündigung annimmst oder mit dem Arbeitgeber nochmal sprichst. 

Du solltest Dir lieber einen Anwalt nehmen. Dass Du die Kündigung zerrissen hast, bedeutet nicht, dass sie ungültig ist. Und eine Änderung Deinerseits muß nicht akzeptiert werden. Aber ob das Ganze ein Grund für eine fristlose Kündigung ist, ist zweifelhaft.

Wenn du bereits einen neuen Arbeitgeber hast, kann dir das doch eigentlich egal sein, da du ja sowieso zum 31.8. ausscheiden wolltest.

Der bisherige Betrieb muss dir eben noch den Rest des Ausgusts plus der Urlaubsregelung zahlen.

Lucemy 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 12:54

Ich kann aber nicht beim neuen Arbeitgeber am 01.09 anfangen, geplant war Ende des Jahres

DerHans  05.08.2020, 13:22
@Lucemy

Und warum kündigt man dann nicht so, dass man nahtlos wechseln kann? Sieht ziemlich nach einem "Eigentor" aus.

Bitte lege sofort Kündigungsschutzklage ein. Ich halte die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt.

Und schreibe eine neue korrekte Kündigung deines Arbeitsverhältnisses zum gewünschten Datum und weise ausdrücklich darauf hin, dass du deine Arbeitskraft weiterhin anbietest und wie gewohnt an deinem Arbeitsplatz erscheinen wirst.

Lucemy 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 12:54

Dann muss ich jeden Tag 60km dahin fahren damit die mich jedes mal wieder nach Hause schicken? Zwecks Kosten etc..

Altersweise  05.08.2020, 15:43
@Lucemy

Nein, wenn sie dich am ersten Tag wieder nach Hausde schicken, dann verlangst du das natürlich schriftlich. Denn wenn der Arbeitgeber auf deine Arbeitsleistung verzichtet, befindet er sich im sogenannten "Annahmeverzug" und muss dein Geld auch ohne Arbeisleistung zahlen.

Wenn das so wie beschrieben, basiert das auf keiner "rechtmäßigen" fristlosen Art.