Kündigung innerhalb der Probezeit zum Freitag oder Sonntag?
Ich würde mein Arbeitsverhältnis gerne innerhalb der Probezeit unter einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Mein neuer Job und somit Vertrag beginnt am 19.11. (Montag).
Die Kündigung wollte ich am 31.10. einreichen (da der 1.11. ja ein Feiertag ist).
Wie kündige ich dann richtig:
Zum 16.11. (Freitag) oder zum 18.11. (Sonntag)?
6 Antworten
Du solltest zum 18. November kündigen.
Ob das ein Sonntag ist oder nicht, spielt keine Rolle. Das wäre dann der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und am Montag kannst Du beim neuen AG anfangen.
Wenn bei Euch im Betrieb am 2. November nicht gearbeitet wird, solltest Du, wie Du selbst sagst, am 31. Oktober die Kündigung einreichen. Ansonsten reicht der 2. oder (wenn Samstag gearbeitet wird) 3. November, um die Kündigungsfrist einzuhalten.
Gibst Du die Kündigung selbsts ab, lass Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen.
würde auf den werktag setzen, glaube aber, solange du die frist nicht überschreitest, gehts - unterschreiten müsste in ordnung sein
Es zählt immer der letzte Arbeitstag vor Ende der Frist, also der 16.
Aber verstehe ich das richtig, dass du deinen Job kündigen willst, bevor du ihn überhaupt begonnen hast?
Nein, habe mich vielleicht doof ausgedrückt. Arbeite seit knapp 3 Monaten in einer Position, in der ich mich nicht wohlfühle. Habe die Zusage für einen neuen Job bekommen und möchte somit innerhalb der Probezeit kündigen. Mir ist ein nahtloser Übergang natürlich wichtig, daher die explizite Frage. Wenn da der letzte Arbeitstag zählt, werde ich die Kündigung auf den 16. ausstellen. Vielen Dank für die Hilfe :)
Zum 18.11.
Es ist egal, ob es ein Sonntag ist, die Frist entscheidet. Du machst alles richtig, mich gruselt gerade bei den anderen Antworten.
mich gruselt gerade bei den anderen Antworten.
Dito!
Halloween kommt bald
Fristgemäß kündigen und Küng´digung wegen wichtigen Grund zum nächsten Tag aussprechen.
Beispiel: Ich kündige fristgemäß zum 3.12.2018 und spreche nochmals die Kündigzng zum 31.10.2018 aus. Begründung - unzumutbare Differenzen
Wo steht in der Frage was von den unzumutbaren Differenzen?? Du kannst nicht grundlos fristlos kündigen.