Kündigung Probezeit (14Tage)?
Hallo zusammen,
kurze Frage bezüglich von Kündigungen, habe eine neue Stelle in aussicht, aber noch keine Zusage, bei meiner aktuellen Stelle läuft die Probezeit am 14.02 aus.
Wenn meine aktuelle Probezeit bis 14. Februar geht und ich gerne kündigen möchte, welchen Zeitrahmen muss ich einhalten bei 14 Tage Kündigungsfrist (während der Probezeit)?
Wenn ich theoretisch am 07.02. kündige, greifen dort auch noch die 14 Tage Kündigungsfrist (sprich letzter Vertragstag wäre dann der 21.02.2018), geht das??
Oder sind die 14 Tage einzuhalten, zum Endtermin 14.02. Sodass man am 31.01. rechtzeitig kündigen müsste ?
4 Antworten
Du kannst noch am letzten Tag der Probezeit mit der für die Probezeit vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Bei solchen Stichtagen ist es natürlich wichtig, dass die Kündigung nachweislich im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten zugeht. Idealerweise durch die persönliche Übergabe. Bitte hier keine Fehler machen. Ich poste mal ein Link. Ansonsten viel Glück für das neue Arbeitsverhältnis
Bis zum Ablauf der Probeuzeit ganz du ohne jegliche Angabe von Gründen oder Einhaltung von Fristen den Vertrag widerrufen und kündigen.
Nach der Probezeit gibt es eine Frist, die in deinem Vertrag festgehalten wurde und diese findest du auch auf deiner Ausfertigung wieder.
ohne [...] Einhaltung von Fristen den Vertrag widerrufen und kündigen
Bei einem Arbeitsvertrag ist bei einer ordentlichen Kündigung selbstverständlich die gesetzliche oder vereinbarte Kündigungsfrist auch in der Probezeit einzuhalten!
Nur in der Probezeit einer Ausbildung wird ordentlich fristlos gekündigt.
Du kannst Deine Kündigung bis zum 14. Februar (einschließlich) mit der Frist von 14 Tagen abgeben. Die Frist von 14 Tagen beginnt am 15. Februar an zu laufen und der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses ist dann der 28. Februar.
Solltest Du die Kündigung am 14. Februar abgeben, lass Dir den Empfang auf einer Kopie (mit Datum) bestätigen. Schickst Du sie mit der Post, musst Du die Postlaufzeit einrechnen (Kündigung darf nicht später als 14.2. ankommen) und schick sie per Einwurfeinschreiben.
Du kannst in der Kündigung auch gleich den Freizeitausgleich aus Resturlaub/Überstunden beantragen (falls vorhanden). Bekommst Du keinen Freizeitausgleich, muss der AG auszahlen.
Bitte auch gleich um ein qualifiziertes Zeugnis. Es kann sonst passieren, dass Du nur ein einfaches Zeugnis bekommst. Dann hast Du keinen Anspruch mehr auf das qualifizierte Zeugnis
Du kannst bis zum 14.02. an jedem Tag kündigen und hast dann eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Erst ab dem 15.02. ist die Kündigungsfrist dann dementsprechend länger.
Danke