Kann ich als Arbeitnehmer während der Probezeit selbst fristlos kündigen?
Ich habe einen neuen Job angetreten, der mir überhaupt nicht liegt (Kollegen, Chef, Arbeit)! Nun habe ich einen neuen in Aussicht und würde gerne fristlos kündigen. Ist dies während der Probezeit möglich? Ein Arbeitsvertrag ist auch noch nicht unterschrieben.
14 Antworten
Woher weißt du denn, dass hier eine Probezeit vereinbart wurde? Wenn nichts unterschrieben ist, kann ja mündlich alles mögliche vereinbart worden sein. Deine Absicht, den Betrieb kurzfristig wieder zu verlassen, solltest du mit dem Chef selbst besprechen. Vermutlich wird er sinngemäß sagen: Reisende soll man nicht aufhalten...
Schönen guten Tag , ich hab ein kleines problem und würde mich sehr freuen wenn einer da helfen könnte.
Und zwar habe ich am 01.08.13 eine Ausbildung begonnen und meine Probezeit beträgt 3 Monate.
Ich habe in der Probezeit festgestellt das dieser Beruf für mich nichts ist.
Und ich hatte seit letzen Jahr November die möglichkeit am 01.10.13 zur Bundeswehr zu gehen.
Und somit hab ich heute meine Kündigung schriftlich abgegeben.
Dennoch wurde das von der Geschäftsführung verneint und gesagt es gibt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
In meinen Ausbildungsvertrag steht.
§7.1 Kündigung während der Probezeit. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ihne Angabe von Gründen gekündigt werden.
§7.4 Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtugen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem/der zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein Schlichtungsverfahren gem. §9 (Beilegung von Streitigkeiten) eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Meine Frage dazu:
Ich habe gedacht wegen §7.1 kann ich Fristlos kündigen ohne die 2 Wöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Weil wie ichs verstehe kann ich Ende des Monats Kündigen und kann direkt 01.10.13 zur Bundeswehr gehen.
ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen..
Mit freundlichen Grüßen
Romil
7.4 sagt dir doch alles. kündigungsgrund war dir länger als 2 wochen vorher bekannt.
da steht schlichtung an.
Eine fristlose Kündigung ist auch innerhalb der Probezeit nur dann möglich, wenn Gründe vorliegen, die Sie zu einer fristlosen Kündigung, gemäß §626 Absatz 1 BGB, berechtigen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
Die von Ihnen genannten Gründe berechtigen Sie nicht zu einer fristlosen Kündigung, gemäß §626 Absatz 1 BGB.
Beide Vertragspartner müssen sich an die vereinbarten Kündigungsfristen halten. In der Probezeit ist es, gemäß §622 Absatz 3 BGB, zulässig, längstens jedoch für ein 1/2 Jahr, eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu vereinbaren. Dies ist die kürzest mögliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung.
Achtung:
Wenn Sie sich nicht an die vereinbarten Kündigungsfristen halten, kann der Arbeitgeber Sie auf Schadensersatz verklagen, wenn er nachweisen kann, dass ihm wegen Ihres Vertragsbruchs ein Schaden entstanden ist.
So sollten Sie vorgehen:
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Sollte Ihr Arbeitgeber einverstanden sein, können Sie das Arbeitsverhältnis aufheben lassen. Ist der Arbeitgeber nicht einverstanden, bleibt Ihnen nur die ordentliche Kündigung. Die Kündigung selbst muss, gemäß §623 BGB, in Schriftform erfolgen.
Peter Kleinsorge
Nein, der Arbeitnehmer muss trotzdem fristgemäß kündigen!
Der Arbeitnehmer müsste durch ärztliche Atteste belegen können, dass er aus gesundheitlichen Gründen für die vereinbarte Tätigkeit nicht eingesetzt werden kann, dann kommt nachfolgender Weg in Betracht.
Kann der Arbeitnehmer das belegen, ist es sinnvoll wenn er mit dem Arbeitgeber über eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses spricht.
Hintergrund / Argumentationshilfe:
Der Arbeitnehmer würde sich krankschreiben lassen und gleichzeitig fristgemäß kündigen.
Den Arbeitsplatz sieht der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht (da krankgeschrieben). Der Arbeitgeber kann also davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer keinen Tag arbeiten wird. Dem Arbeitgeber nützt es folglich nichts, wenn er einer vorzeitigen Aufhebung nicht zustimmt.
Peter Kleinsorge
Um fristlos Kündigen zu können, muss ein wichtiger Grund vorliegen - ein anderer Job gehört da jedenfalls nicht dazu. Kündigen kannst du i.d.R. während der Probezeit mit 14Tagefrist (§ 622 BGB) - kündige heute und du bist Freitag in 2 Wochen raus aus dem Vertrag, außer ein Tarifvertrag sagt was anderes.
Auch wenn ein Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist (er muss nicht schriftlich sein) spielt das keine Rolle - duch Antritt des Jobs bist du konkludent auf einen Arbeitsvertrag eingegangen
Richtig. Fristlos kann man nicht so einfach kündigen. Dafür braucht man einen außerordentlichen Grund nach § 626 BGB. Ein solcher Grund wird meistens nicht vorliegen und so wie Du den Sachverhalt schilderst, sehe ich keinen Grund. Wenn Du doch das Arbeitsverhältnis fristlos beendest ohne dazu berechtigt zu sein, machst Du Dich gegenüber Deinem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Mehr dazu kannst Du hier nachlesen: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2014/09/21/kann-ich-als-arbeitnehmer-wahrend-der-probezeit-selbst-fristlos-kundigen/
Im Vetrag steht eine Probezeit von 6 Monaten. Ich hab ihn zwar schon, aber noch nicht unterschrieben. Das werde ich auch nicht tun. Kann man aus gesundheitlichen Gründen fristlos gehen? Zum Beispiel wenn man dem Job nicht gewachsen ist?
Arbeitsverträge unterliegen nicht dem Schriftzwang. Von daher ist es wurscht, ob Du unterschreibst oder nicht. Aus gesundheitlichen Gründen fristlos kündigen? Bei 2 Wochen Kündigungsfrist? Ohne ärztliches Attest und bestehender Arbeitsfähigkeit?
Lass mich überlegen.................
nein
Ist die fristlose Kündigung aus gesundheitlichen Gründen möglich?