Welche Einkunftsarten können der Erwerbstätigkeit zugeordnet werden?
Hallo,
ich lese immer wieder das Wort Erwerbstätgikeit. Was bedeutet das? Oder besser gesagt welche Einkunftsarten sind damit gemeint? Es gibt ja 7 verschiedene Arten:
1)Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13, § 13a, § 14, § 14a EStG 2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15, § 16, § 17 EStG 3) Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG 4) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG 5) Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG 6) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG 7) Sonstige Einkünfte
Ich denke nur die Einkommensarten 1-4 können unter dem Begriff Erwerbstätgikeit verstanden werden oder???
3 Antworten
Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle zivilen Erwerbspersonen, also Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder Selbständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den (sofort verfügbaren) Erwerbslosen zusammen.
Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.
Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z. B. Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben), als erwerbstätig.
Nicht zur Erwerbstätigkeit wird die Zwangsarbeit gezählt, etwa in Gefängnissen oder in Form einer gerichtlich angeordneten Strafe im Jugendstrafrecht.
Hab doch die Quelle ganz unten angegeben ;-)
Lach..soweit bin ich noch gar nicht gekommen:)
Ja ne, is klar.
Erst meckern und dann nicht bis zum Schluß lesen.
Das haben wir ja gerne grins
Hallo msperl,
Du musst unterscheiden woher deine Einkünfte kommen. Sie setzen sich eventuell aus 1. Einkünfte durch deine nicht selbständige ( selbständige ) Arbeit. 2. Kannst du Einkünfte durch Vermietung oder Verpachtung haben. 3. Wenn du für dein Erspartes Zinsen bekommst, sind das Einkünfte aus Kapitalvermögen. 4. Wenn du z.B. einen Wald besitzt und aus diesem Bäume oder Holz verkaufst, sind das Einkünfte aus Forst und Landwirtschaft.
Du kannst also auch Einkünfte haben die nicht deiner Erwerbstätigkeit zuzuordnen sind. ( Einkünfte aus Kapitalvermögen ).
Mit Erwerbstätigkeit ist gemeint, welche Tätigkeit du beruflich ausübst. Womit du deinen Lebensunterhalt verdienst.
zum lebensunterhalt gehören aber auch einnahmen aus vermietung fallen die hier auch darunter. Einfach mal die Frage kurz beantworten... Wickipedia beschreibungen kann ich auch selber suchen....
Warum machst Du das dann nicht? Der Wikipedia-Artikel beantwortet doch Deine Frage.
Gut kopiert :D http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit