Welche Einkunftsarten können der Erwerbstätigkeit zugeordnet werden?

3 Antworten

Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle zivilen Erwerbspersonen, also Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder Selbständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den (sofort verfügbaren) Erwerbslosen zusammen.

Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.

Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z. B. Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben), als erwerbstätig.

Nicht zur Erwerbstätigkeit wird die Zwangsarbeit gezählt, etwa in Gefängnissen oder in Form einer gerichtlich angeordneten Strafe im Jugendstrafrecht.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit

Hallo msperl,

Du musst unterscheiden woher deine Einkünfte kommen. Sie setzen sich eventuell aus 1. Einkünfte durch deine nicht selbständige ( selbständige ) Arbeit. 2. Kannst du Einkünfte durch Vermietung oder Verpachtung haben. 3. Wenn du für dein Erspartes Zinsen bekommst, sind das Einkünfte aus Kapitalvermögen. 4. Wenn du z.B. einen Wald besitzt und aus diesem Bäume oder Holz verkaufst, sind das Einkünfte aus Forst und Landwirtschaft.

Du kannst also auch Einkünfte haben die nicht deiner Erwerbstätigkeit zuzuordnen sind. ( Einkünfte aus Kapitalvermögen ).

Mit Erwerbstätigkeit ist gemeint, welche Tätigkeit du beruflich ausübst. Womit du deinen Lebensunterhalt verdienst.

msperl 
Beitragsersteller
 03.05.2014, 21:51

zum lebensunterhalt gehören aber auch einnahmen aus vermietung fallen die hier auch darunter. Einfach mal die Frage kurz beantworten... Wickipedia beschreibungen kann ich auch selber suchen....

Airwalker  03.05.2014, 22:18
@msperl

Warum machst Du das dann nicht? Der Wikipedia-Artikel beantwortet doch Deine Frage.