Einkünfte bei Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Hallo zusammen,
zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Finanzamt), welches man als Selbstständiger ausfüllen muss, habe ich eine Frage.
Wenn ich als Softwareentwickler eine selbstständige Tätigkeit beginne, in der ich selber eine Software entwickle und diese dann über einen Online Store im Internet vertreibe (und mit Werbung Geld verdiene), welche Einkunftsart ist das dann? Wäre das dann "Selbstständige Arbeit" oder "Gewerbebetrieb"?
Danke an alle konstruktiven Antworten
8 Stimmen
Deutschland, Österreich, oder eine anderes Land?
Deutschland
3 Antworten
Das kommt so ein wenig darauf an, was und wie viel Du über den Onlineshop absetzt.
Grundsätzlich gehst Du als Softwareentwickler einer freiberuflichen Tätigkeit nach.
Einen Onlineshop zu betreiben, ist hingegen grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit - für Freiberufler gibt es aber eine Ausnahmeregelung, wenn nur z.B. die selbst erstellte Software verkauft wird. Ein Fotograf darf seine eigenen Bilder beispielsweise auch über einen eigenen Onlineshop verkaufen.
Sofern Du auch andere Dinge wie z.B. fremde Software, Hardware, Zubehör usw. anbietest, wird das wieder gewerblich. Und wenn Du plötzlich anfängst, ein Massengeschäft aufzubauen und "Millionen" mit dem Vertrieb Deiner Software über den Onlineshop verdienst, dann wird auch das irgendwann gewerblich (weil dann der Schwerpunkt auf dem Handel mit der Software liegt und nicht mehr auf der Herstellung der Software als geistige Tätigkeit).
Hier ein Link, der vielleicht etwas hilft: https://ciaochef.de/digitale-produkte-verkaufen/
Wenn da Unklarheiten oder Unsicherheiten bestehen, dann solltest Du Dich z.B. von Deiner zuständigen IHK beraten.
Danke für deine ausführliche Antwort. Also bei dem Online Shop handelt es sich nicht um einen eigenen Shop, sondern um einen Drittanbietershop (Store für mobile Anwendungen). Und ich vertreibe dort ausschließlich meine eigene entwickelte Softwareprodukte.
Grundsätzlich ist die Entwicklung von Software zwar eine selbstständige Tätigkeit. Da der Sinn aber darin besteht, diese möglichst häufig zu vertreiben, bist du im Bereich des Gewerbes.
Die verkaufte Software ist dann auch umsatzsteuerpflichtig.
Die UST-Pflicht hat nichts mit der EÜR zu tun. Du kannst auch als UST-pflichtiger bis zu einer gewissen Betriebsgröße bzw Umsatz EÜR machen. Der Steuerberater Deines Vertrauens kann dir da mehr dazu sagen
Unter „Selbstständige Arbeit“ fallen freiberufliche Tätigkeiten. Zum Beispiel Ärzte, Anwälte etc.
Aber ist das nicht auch eine selbstständige Arbeit? Ich entwickle die Software selbstständig.
Das ist eine gewerbliche Tätigkeit. Ich bin selbst gewerblich tätig und stand vor der selben Frage zu Anfangszeiten
Diese Tätigkeit wird steuerlich nicht als "nicht gewerblich" erfasst. Die freiberuflichen Tätigkeiten, die als nicht-gewerblich gelten, sind genau angegeben. Dazu zählen Ärzte, Anwälte, beratende Betriebswirte. Diese Liste ist auch irgendwo im Steuerrecht nachlesbar. Aber frag mich jetzt nicht wo....
Alle anderen freien Tätigkeiten, die nicht in der Liste stehen, sind automatisch gewerblich.
Heißt das dann also, dass ich Umsatzsteuer abführen muss und somit nicht mehr die EÜR als Gewinnermittlung wählen darf?