Zählt eine Ausbildung auch unter "Erwerbstätigkeit"?
Meine Frage steht eigentlich oben.
Wäre dankbar für ernst gemeinte Antworten, danke im vorraus.
3 Antworten
Kommt drauf an, wo nach der erwerbstätigkeit gefragt wird.
Eigentlich sind da extra spalten für ausbildungen, oder?
Ausbildung ist keine schädliche Erwerbstätigkeit. Damit sind nur Tätigkeiten neben der Ausbildung gemeint.
Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit,
die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses ausgeübt wird, wobei die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses sein muss. Siehe Internetseiten der Arbeitsagentur, Kindergeld, Voraussetzungen.
"Wenn ein Arbeitgeber oder Dienstherr Sie dafür bezahlt, dass Sie eine Ausbildung durchlaufen, spricht der Gesetzgeber von einem "Ausbildungsdienstverhältnis"."
http://www.steuertipps.de/lexikon/a/ausbildungsdienstverhaeltnis
Ja, das tut sie. Wird auch bei der Rente berücksichtig. Und was ich unglaublich finde, die Almosen wärend der Lehrzeit, gelten sogar als Einkommen.
Sei froh, dass es überhaupt was gibt.
Kindergeld!