Muss die Haushaltshilfe (Krankenkasse zahlt einen Teil) Steuern zahlen?
hallo! meine KK hat mir für 4 St./Tag (5 Mal pro Wo.) für insg. ca. 8 Wochen (ca. bis zur Entbindung) eine Haushaltshilfe bewilligt und übernimmt 5,25 Euro pro Stunde (21 Euro pro Tag minus 5 bzw. 10 % Zuzahlung pro Tag meinerseits). Die Haushaltshilfe wurde NICHT über die KK vermittelt, sondern ist eine mir bekannte Studentin, die auf mein Kind aufpassen und meinen Haushalt führen wird (die KK hat das so akzeptiert).
Was muss ich beachten, damit für die Studentin keine Nachteile wg. der Beschäftigung entstehen? Sie bekommt 8 Euro /St. von mir.
Wie ich verstanden habe, muss ICH keine Steuern bezahlen (§ 3 EStG ... "Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei" - ) und die Zuzahlung der Kasse dem Finanzamt nicht mitteilen.
STIMMTS? Was ist aber mit der Studentin??? Am Ende der Beschäftigungszeit muss ich ein von ihr unterschriebenes Formular an die KK zurückschicken, in dem die genaue Zahl der geleisteten Stunden steht.
Muss die Studentin diese Einkünfte (dürften in den fast 2 Monaten ca.1300 Euro werden - davon übernimmt die KK ca. 650 Euro, den Rest muss ich zahlen) beim Finanzamt in ihrer Steuererklärung angeben? Wahrscheinlich ja?
Muss ich mit ihr einen Vertrag haben? Was muss ich alles beachten/tun? Gibt es eine Höchstgrenze (pro Monat oder pro Stunde), die für die Studentin steuerfrei wäre - und die sie nicht angeben müsste?
Die KK will oder kann mir bei den Fragen nicht helfen. Ich wäre für alle sinnvollen Tipps und Infos sehr dankbar.
PS. Bitte um keine Antworten, wie "ich weiß es auch nicht:-)) ....
3 Antworten
Steuern ja,aber keine Beiträge zur Sozialversicherung.Die Lohnsteuer gibt es nach einer Steuererklärung zum Jahresende aber zurück,wenn keine weiteren Einkommen anfallen.
Informieren kannst du dich auch hier: www.minijob-zentrale.de , schau nach der Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV.
Danke für die Antwort. Ich schaue mir gleich den Link an...
Wie ich verstanden habe, muss ICH keine Steuern bezahlen (§ 3 EStG
Irrtum. Da steht nur, dass Du keine Einkommensteuer zahlen musst. Aber wer einen Arbeitnehmer beschäftigt, ist u.a. verpflichtet, Lohnsteuer (dürfte bei dem Minilohn allerdings 0 Euro ausmachen) und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Muss die Studentin diese Einkünfte
Im Prinzip ja, das sind bei ihr steuerpflichtige Einnahmen. Aber wenn sie in den anderen Monaten auch so wenig verdient, muss sie weder Steuer zahlen noch eine Steuererklärung abgeben.
Muss ich mit ihr einen Vertrag haben?
Den hast Du bereits - denn auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Allerdings hat der Arbeitgeber bei einem mündlichen Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer eine Zusammenfassung der Vereinbarung zu übergeben.
Höchstgrenzen für "keine Steuer zahlen" betreffen die gesamten Einkünfte eines Kalenderjahres, wenn die unter ca. 9.000 Euro liegen, fällt keine Steuer an.
Was die Studentin betrifft: Sie muss prüfen, ob das Einkommen Auswirkungen hat auf Ausbildungsförderung oder Krankenversicherung.
Was Dich betrifft: Die Ausgaben (IMO abzüglich des Zuschusses Deiner KV) könnten als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd sein.
Hallo Carola,
Schön und richtig zusammengefasst :-)
Welche Nachteile kann sie befürchten?
Als Studentin hat sie einen günstigen Tarif in der Krankenversicherung, oder sie ist noch bei den Eltern familienversichert. Beides gilt nicht mehr, wenn sie zu viel eigenes Einkommen hat.
Wohin muss ich mich wenden?
Die örtliche AOK-Niederlassung hilft in der Regel weiter.
Liebe Grüße zurück!
Würde rein zufällig die Arbeit sich über drei Kalendermonate erstrecken, so könnten 3 * 450 Euro als Minijob abgerechnet werden. Das ist manchmal etwas billiger, immer aber viel weniger Bürokratie für den Arbeitgeber. Weil die Minijob-Zentrale sich um die Bürokratie kümmert, sog. Haushaltsscheck-Verfahren.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/04_minijob/node.html
Ist sicher, dass es nur um zwei Monate geht, kommt ein "kurzfristiger Minijob in Privathaushalten" in Frage:
Nachteil gegenüber normalem Minijob: Du musst die Lohnsteuer ans Finanzamt abführen (und, auch bei 0 Euro, die Aufzeichnungspflichten beachten). Beim normalen Minijob zahlst Du die Pauschalsteuer an die Minijobzentrale.
Die meisten dieser Fragen beantwortet dir der für dich zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt.
Danke für den Tipp:-))
Hallo Herr Richter, danke schön für diese Antwort. Zusammenfassend kann man also sagen: die Studentin muss keine Seuern zahlen, da sie auch sonst (fast) nichts verdient, (sie muss diese Einkünfte dem FA nicht melden). Sie sollte sich mit ihrer KK in Verbindung setzen und da sie keine Ausbildungsförderung (BaföG, ja?) bekommt, muss sie weiter nichts tun. Würden Sie mir das kurz mit der KK erklären? Welche Nachteile kann sie befürchten?
ICH muss theoretisch Lohnsteuer (0 Euro) und SV bezahlen - aber keine Einkommenssteuer. Was muss ich also konkret tun (sorry, ich war noch nie Arbeitgeber in dem Sinne:-))? Wohin muss ich mich wenden? Danke und BG!