Muss die Haushaltshilfe (Krankenkasse zahlt einen Teil) Steuern zahlen?

3 Antworten

Steuern ja,aber keine Beiträge zur Sozialversicherung.Die Lohnsteuer gibt es nach einer Steuererklärung zum Jahresende aber zurück,wenn keine weiteren Einkommen anfallen.

Informieren kannst du dich auch hier: www.minijob-zentrale.de , schau nach der Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV.

carolala 
Beitragsersteller
 11.07.2013, 10:10

Danke für die Antwort. Ich schaue mir gleich den Link an...

Wie ich verstanden habe, muss ICH keine Steuern bezahlen (§ 3 EStG

Irrtum. Da steht nur, dass Du keine Einkommensteuer zahlen musst. Aber wer einen Arbeitnehmer beschäftigt, ist u.a. verpflichtet, Lohnsteuer (dürfte bei dem Minilohn allerdings 0 Euro ausmachen) und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Muss die Studentin diese Einkünfte

Im Prinzip ja, das sind bei ihr steuerpflichtige Einnahmen. Aber wenn sie in den anderen Monaten auch so wenig verdient, muss sie weder Steuer zahlen noch eine Steuererklärung abgeben.

Muss ich mit ihr einen Vertrag haben?

Den hast Du bereits - denn auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Allerdings hat der Arbeitgeber bei einem mündlichen Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer eine Zusammenfassung der Vereinbarung zu übergeben.

Höchstgrenzen für "keine Steuer zahlen" betreffen die gesamten Einkünfte eines Kalenderjahres, wenn die unter ca. 9.000 Euro liegen, fällt keine Steuer an.

Was die Studentin betrifft: Sie muss prüfen, ob das Einkommen Auswirkungen hat auf Ausbildungsförderung oder Krankenversicherung.

Was Dich betrifft: Die Ausgaben (IMO abzüglich des Zuschusses Deiner KV) könnten als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd sein.

carolala 
Beitragsersteller
 11.07.2013, 10:09

Hallo Herr Richter, danke schön für diese Antwort. Zusammenfassend kann man also sagen: die Studentin muss keine Seuern zahlen, da sie auch sonst (fast) nichts verdient, (sie muss diese Einkünfte dem FA nicht melden). Sie sollte sich mit ihrer KK in Verbindung setzen und da sie keine Ausbildungsförderung (BaföG, ja?) bekommt, muss sie weiter nichts tun. Würden Sie mir das kurz mit der KK erklären? Welche Nachteile kann sie befürchten?

ICH muss theoretisch Lohnsteuer (0 Euro) und SV bezahlen - aber keine Einkommenssteuer. Was muss ich also konkret tun (sorry, ich war noch nie Arbeitgeber in dem Sinne:-))? Wohin muss ich mich wenden? Danke und BG!

TomRichter  14.07.2013, 03:03
@carolala

Hallo Carola,

Schön und richtig zusammengefasst :-)

Welche Nachteile kann sie befürchten?

Als Studentin hat sie einen günstigen Tarif in der Krankenversicherung, oder sie ist noch bei den Eltern familienversichert. Beides gilt nicht mehr, wenn sie zu viel eigenes Einkommen hat.

Wohin muss ich mich wenden?

Die örtliche AOK-Niederlassung hilft in der Regel weiter.

Liebe Grüße zurück!

Die meisten dieser Fragen beantwortet dir der für dich zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt.

carolala 
Beitragsersteller
 11.07.2013, 10:11

Danke für den Tipp:-))