Ab wann nicht erwerbstätig?
Hallo ihr Lieben,
Ich stehe zur Zeit in Arbeit bin aber längere Zeit krank geschrieben und bekomme deshalb seit geraumer Zeit Krankengeld. Man sagte mir heute dass ich als nicht Erwerbstätig gelte und somit einen Selbstbehalt von nur 880 Euro habe das ist ja Wahnsinn..... Meine Frage an euch: ab wann zählt man denn als nicht Erwerbstätig? Ich habe schon gegoogelt leider finde ich nichts. Ich muss noch dazu sagen , dass mein Arbeitsverhältnis ausgelaufen ist ich aber direkt ein neues habe also ich war NICHT ein Tag ohne Arbeit. Ich hoffe ihr könnt mir helfen
2 Antworten
Bereits gestern hatte ich Dir zu einer ähnlichen Frage einen Link geschickt. Das solltest Du Dir auch durchlesen.....
https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/leistungsfaehigkeit.html
hier ein Auszug.
So beträgt der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen, unverheirateten Kindern sowie privilegierten volljährigen Kindern, die unverheiratet sind und sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, soweit sie im Haushalt eines Elternteiles leben und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 880 € monatlich und beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.080 € monatlich.
nicht erwerbstätig ist jemand, der längere Zeit arbeitslos ist. Dazu zählt auch der Bezug von Krankengeld, da dies ja in der Regel erst nach einer gewissen Zeit ausgezahlt wird.
wo gilt denn der Selbstbehalt??? Krankenversicherung? bist du privat versichert? ich versteh nicht so recht was dein Anliegen ist...