Noch schnell ein Gewerbe anmelden, damit´s mehr Elterngeld gibt?
Hallo,
ich bekomme in zwei Wochen mein Kind 2. Mein erstes Kind ist im Januar 2014 geboren.
Im Januar 2015 endete mein Elterngeld-Bezug. Habe bis jetzt nicht gearbeitet, d.h. 8 Monate mit "0"-Gehalt.
Elterngeldberechnung für Kind 2 nimmt diese 8 x "0"-Monate plus 4 Monate vor der Geburt von Kind 1.
Stimmt es, dass wenn ich jetzt noch ein Gewebe anmelde, sich der Bezugszeitraum auf das letzte volle Kalenderjahr bezieht, d.h. ein Jahr ohne Unterbrechung (durch Mutterschutz, Elterngeld).
Bei mir wäre es dann 2013. Hier habe ich zwar kein Gewerbe, jedoch zählen alle Einnahmen, auch die aus nichtselbständiger Arbeit, d.h. 12 volle Gehaltsmonate.
Somit würde ich um einiges mehr Elterngeld bekommen, da 12 volle Gehaltsmonate zur Berechnung herangezogen werden.
Stimmt das so? Hat das jemand auch so gemacht?
3 Antworten
Ich hab mich nochmal erkundigt, leider geht es doch nicht so... da das Gewerbe 2013 nicht bestanden hat, wird nicht das Gehalt aus 2013 genommen, sondern ganz normal die 12 Monate vor der Geburt.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html
Was nützt dir eine Gewerbeanmeldung, wenn du dann doch keinen Umsatz und daraus einen resultierenden gewinn erzielst?
Stimmt es, dass wenn ich jetzt noch ein Gewebe anmelde, sich der Bezugszeitraum auf das letzte volle Kalenderjahr bezieht, d.h. ein Jahr ohne Unterbrechung (durch Mutterschutz, Elterngeld).
Leider nein, alles nachlesbar in dieser 138-seitigen Elterngeld-Bibel
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194764.html
Alles Gute !!