Was fülle ich aus, was reiche ich ein (Kindergeld)?
Hallo! Ich habe eine Brief bekommen "Erklärung zu einer Erwerbstätigkeit bei abgeschlossener Erstausbildung". Habe diesen Monat meine Ausbildung abgeschlossen und werde bis Ende Juli dort noch aus Zeitlohn beschäftigt sein. Danach werde ich die 12. Klasse besuchen um mein Fachabi zu machen, in dem Fall kann ich ja wieder Kindergeld beziehen (?). In dieser Zeit werde ich wahrscheinlich gelegentlich wieder für diese Firma arbeiten (4-8 Tage im Monat).
Zu meinen Fragen: Kreuze ich in dem Fall an dass ich keine Erwerbstätigkeit ausübe (weil ich keinen Vertrag habe) oder kreuze ich Minijob als geringfügige Beschäftigung an, weil ich einen bestimmten Zeitraum dort arbeiten werde aber eher unregelmäßig viel bezahlt werde je nachdem wie zu tun ist? (In dem Fall: Welche Nachweise kann ich beifügen?)
2 Antworten
Hi Honoka,
nach Abschluß deiner Erstausbildung darfst du nebenher nur max. 20 Wochenstunden dazuverdienen, um den Kindergeldanspruch nicht ganz zu verlieren:
Näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 17ff unter dem Punkt 4.5
Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeitz.B.:
Ein Kind ist erwerbstätig, wenn es einer Beschäftigung nachgeht, welche auf die Erzielung von Einkünften gerichtet ist und den Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft erfordert. Damit werden neben der nichtselbständigen Arbeitnehmertätigkeit auch land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche und selbständige Tätigkeiten erfasst, nicht jedoch die Verwaltung des eigenen Vermögens.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Gruß siola55
Danach werde ich die 12. Klasse besuchen um mein Fachabi zu machen, in dem Fall kann ich ja wieder Kindergeld beziehen...
Dann läßt du dir gleich einen neuen Kindergeldantrag zukommen, falls erforderlich für die Zeit ab dem Schulbesuch...
Nach abgeschlossener Berufsausbildung darfst du in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung oder dann neben einer weiteren Ausbildung in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten,sonst wäre das schädlich für den Kindergeldanspruch !
Wenn du arbeitest solltest du vom Arbeitgeber ( AG ) auch einen Vertrag bekommen und aus diesem sollte dann die max. Arbeitszeit hervor gehen,einen Minijob hättest du,wenn du dauerhaft nicht mehr als 450 € Brutto pro Monat verdienst.
Leider macht Chef das mit dem Vertrag nicht mit, weil je nach Auftragslage mal mehr und mal viel weniger Arbeit ansteht. Dann werden die Festangestellten lieber mal stärker belastet und ich dann nur wenn es zu viel für 3 Leute wird.
Du musst doch einen Arbeitsvertrag bekommen,ganz egal ob und wenn ja wie viel du dann pro Woche bzw.Monat arbeitest,dein AG - muss dann so oder so seine pauschalen Abgaben leisten !
Wenn es dann eben in einem Monat dann mal nur wenig oder auch gar keine Stunden werden dann ist es eben so,die Familienkasse möchte aber den Arbeitsvertrag in Kopie aus dem deine max.monatliche Arbeitszeit hervor geht,also angenommen max.80 Stunden pro Monat,dann würdest du weniger bzw.nicht über diese 20 Stunden pro Woche kommen.
Dein Chef kann dir doch einen 450 € Vertrag anbieten,dann bist du auf der sicheren Seite.
Also müsste ich erwerbstätig ankreuzen und am besten noch nen Kommentar zu meiner Situation beifügen?
Danke für die Antwort!