Muss ich bei Zahlung einer Karenzentschädigung beim Lohnsteuerjahresausgleich mit einer Nachzahlung rechnen?
Ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber monatlich eine Karenzentschädigung wegen eines Wettbewerbsverbotes erhalten. Monatliche Zahlung, keine Sozialversicherungspflicht, nur Abführung der Lohnsteuer. Muss ich nun beim Lohnsteuerjahresausgleich damit rechnen etwas zurückzahlen zu müssen, weil keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden ? Ich habe nahtlos eine neue Tätigkeit gefunden; dort wurden die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Mein Finanzamt schreibt mir dass die Karenzentschädigung des ehemaligen Arbeitgebers zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des §19 EStG gehört. Das stimmt mE nicht.
Kann mir hier vielleicht ein Finanzbeamter helfen ? Danke und VG !
2 Antworten
Danke für die Antwort, beantwortet aber nicht wirklich meine Frage, denn das mit der Beitragspflicht ist mir bewusst. Ich frage mich nur, ob mein FA die Karenzentschädigung richtig beurteilt; denn es ist ja korrekt, dass keine SV-beiträge abgeführt werden.
Ich habe im net dies hier gefunden :
"Die Karenzentschädigung für das Wettbewerbsverbot gehört nicht zu den Einkünften gem. § 19 EStG. Die Entschädigung gehört gem. § 24 Nr. 1 Bst. b) zu den Einkünften gem. § 2 (1) EStG. Das Entgelt für das Wettbewerbsverbot gehört zu den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG. Die Entschädigung unterliegt der ermäßigten Besteuerung gem. § 34 (1) i.V.m. (2) Nr. 2 EStG."
Der eine sagt so , der andere so :-(... man sollte nicht zuviel googlen :-)...
Ich kenne deine Quelle nicht. Haufe ist aber eher sehr verlässlich.
Frag einen Steuerberater.
Nur wenn die Entschädigung während des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird ist sie beitragspflichtig.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist sie nicht mehr beitragspflichtig.
Sie sind aber Einkünft aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG